Durchsuchen Sie unser Wissen

Zur Startseite

Eichhörnchen beobachten und melden

Themen

  • Übersicht
  • Klimakrise

Tiere und Pflanzen

Kendlmühlfilzen: Der Torf bleibt im Moor

Gruselgeschichten von Irrlichtern, Sumpfgeistern und boshaften Moorhexen haben wir nicht gehört. Die Gruselgeschichte über die Kendlmühlfilzen ist modern. Sie handelt von einem rücksichtslosen Saatgut-Unternehmer, der sich 1976 daran machte, Schienenwege durch das Moor zu ziehen und den Torf großflächig mit riesigen Maschinen abzufräsen.

Die Gemeinde Grassau, das Landratsamt Traunstein, die Regierung von Oberbayern – keiner wusste etwas davon. Was sie wussten: Ein Antrag auf Naturschutz für die Kendlmühlfilzen lag bereits seit zwei Jahren bei der Staatsregierung. Den hatte die Regierung von Oberbayern 1974 selbst gestellt – auf Antrag der BN-Kreisgruppe und ihres damaligen Vorsitzenden Fritz Lindenberg.

Aber jetzt standen fabrikneue Maschinen im Hochmoor und durften sich an die Zerstörung machen – mit nachträglicher Genehmigung des Umweltministeriums! Dieser Spuk dauerte bis 1985. Ein zweiter Spuk tobte in Amtsstuben und Hinterzimmern der Politik. So großzügig, wie der Unternehmer Vereine und bürgerliche Institutionen mit Blumenzwiebeln beschenkte, so großzügig lud er die behördlichen Entscheidungsträger zu "Betriebsbesichtigungen" und "Informationsfahrten" ein. Und die folgten den Einladungen gerne.

Überzeugungsarbeit und Grunderwerb zum Schutz des Moores

Der BN und die 1976 gegründete Bürgerinitiative "Erhaltet die Kendlmühlfilzen" informierten die Öffentlichkeit und Landtagsabgeordnete. Die richteten Anfragen und Anträge an die Regierung über Einzelheiten zum Torfabbau und über die Verzögerung bei dem Verfahren zur Unterschutzstellung. Jahrelang reagierte die Regierung abwiegelnd und unwirsch und blieb untätig. Der Unternehmer war schließlich Parteifreund. So konnte er sich darauf verlassen, dass immer wieder nachträglich genehmigt wurde, was er schon mal angefangen hatte, selbst wenn er damit gegen Auflagen verstieß.

Trotzdem: 1984 hatte die beharrliche Überzeugungsarbeit des BN und der Bürgerinitiative, die Gutachten und fachlichen Stellungnahmen und auch das allgemein zunehmende Verständnis vieler Bürger für den Umweltschutz Erfolg. Die Genehmigung für den Frästorfabbau wurde nicht mehr verlängert.

Weil aber nicht auszuschließen war, dass derselbe Unternehmer früher oder später weitere Vorstöße zum Torfabbau machen würde, ersteigerte der BN 1987 zwei schutzwürdige Grundstücke im Zentrum der Kendlmühlfilzen, die an ein besonders bedrohtes Areal grenzten. Als Eigentümer konnte er sich wehren, wenn der Nachbar anfangen sollte, das Moor zu entwässern, und damit auch das BN-Gebiet austrocknen würde.

Ein Sieg für die Natur

Erst 1992 verfügte die Regierung von Oberbayern endlich, die Kendlmühlfilzen unter Naturschutz zu stellen, wegen seiner Größe, als Beispiel für ein Hochmoor in Oberbayern und mit dem erklärten Ziel, "die Lebensbedingungen für im Gebiet verschollene oder vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten wiederherzustellen."

Das hieß vor allem, die ausgetrockneten Bereiche wieder zu vernässen. So hatte es Professor Jörg Pfadenhauer von der TU München in einem Pflege- und Entwicklungsplan erarbeitet. Es dauerte Jahre, bis die Ängste von Anwohnern und Grundstücksbesitzern ausgeräumt waren. Die reichten von nassen Kellern bis hin zu der Behauptung, die Kirche von Grassau würde eines Tages im Wasser stehen. So konnten BN und Bürgerinitiative in ihrem Grundstück nur in kleinen Schritten daran gehen, die Gräben zu verschließen. Die Staatsforstverwaltung folgte in ihrem Bereich mit schwerem Gerät. Regenwasser wurde wieder im Moor festgehalten. Torfmoose und Sonnentau konnten wieder wachsen auf den Flächen, die einmal ausgeschaut hatten, "als entstünden hier Start- und Landebahnen für Flugzeuge".

Chronik der Rettung

Die Kendlmühlfilzen entstanden mit anderen Moorkomplexen nach der letzten Eiszeit als Verlandungsmoor aus dem Urchiemsee. Die südlichen Chiemseemoore, die noch erhalten sind, sind mit über 2000 ha der größte zusammenhängende Moorkomplex des ostoberbayerischen Voralpenlandes. Die Kendlmühlfilzen umfassen ein Gebiet von über 700 ha.

Seit 1824 waren die Kendlmühlfilzen durch den Versuch, Moor für die Landwirtschaft urbar zu machen beeinträchtigt. Mit Hilfe von Arbeitern (in und nach den Kriegen auch Zwangsarbeitern) wurden Gräben gezogen, das Land entwässert und Getreide und Kartoffeln angebaut.

Ab den siebziger Jahren hat die Justizvollzugsanstalt Bernau im nördlichen und östlichen Teil der Kendlmühlfilzen zunächst Torf von Hand abgebaut und das Gebiet durch Gleisanlagen erschlossen.

1969

untersuchte Dr. Giselher Kaule im Rahmen seiner Habilitationsarbeit zum ersten Mal die Kendlmühlfilzen. Er erkannte dabei den ökologischen und historischen Wert der Filzen und forderte damals als einer der ersten die Unterschutzstellung der gesamten Kendlmühlfilzen.

1971

Ende des Hand-Torfabbaus durch die JVA Bernau. Die körperlich sehr anstrengende Arbeit war mit dem modernen Strafvollzug nicht mehr vereinbar.

1973

stellte der BUND Naturschutz Bayern und die Kreisgruppe Traunstein (gegr. 1972) beim bayerischen Umweltministerium den Antrag, die gesamten KMF unter Naturschutz zu stellen. Unterstützt wurde er dabei von der Gemeinde Grassau, von der unteren (Landratsamt) und oberen (Regierung) Naturschutzbehörde. Es sollte ein Verfahren anberaumt werden.

1974

bestätigte das Umweltministerium den Eingang des Antrages, er wurde aber bis 1977 nicht bearbeitet und kein Verfahren eingeleitet; der Antrag schien verschwunden.

1976

Noch vor dem für das Unterschutzstellungsverfahren vorgeschriebenen Anhörungstermin verpachtete das Bayerische Justizministerium ohne Wissen des LRA und der Regierung 200 ha Fläche der JVA Bernau an die Firma Samen Maier aus Bodenkirchen.

Dort wurde ab dem Frühjahr 1976 ohne Genehmigung maschineller Frästorfabbau betrieben, im August 1976 hat das Umweltministerium diesem Abbau nachträglich stattgegeben, und die Gemeinde Grassau beschloss daraufhin, das Unterschutz-stellungsverfahren nicht weiter zu verfolgen. Der Frästorfabbau war auch ein gutes Geschäft für den Freistaat, denn er bekam nicht nur die Pacht, sondern auch 1,60 DM für jeden Kubikmeter Torf.

Am 22. Oktober gründete sich die BI „Erhaltet die Kendlmühlfilzen“ (später „Rettet die Kendlmühlfilzen“), die mit der Kreisgruppe des BUND Naturschutz eng zusammenarbeitete.

1978

Alfred Ringler verfasst ein Gutachten über die Kendlmühlfilzen. Darin bestätigt er einen negativen Einfluss des Abbaus im Norden auf den relativ naturnahen Südteil und bezweifelt die Möglichkeit einer Renaturierung auf abgefrästen Flächen.

Die Bürgerinitiative "Rettet die Kendlmühlfilzen" erhebt Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Landrat (Vorsitz war damals Dr. Hartmut Buchner) wegen Duldung der Moorzerstörung.

Der BUND Naturschutz reicht Klage beim Verwaltungsgericht gegen das Landratsamt Traunstein ein.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Belastung des Chiemsees mit Nährstoffen durch den Torfschlamm aus den Frästorf-Gräben der Firma Samen-Maier. Trotz all dieser juristischen Verfahren ging der Frästorfabbau weiter.

Einleitung eines Verfahrens zur Unterschutzstellung des Südteiles der KMF, gleichzeitig wird von der Regierung eine weitere Abbaugenehmigung auf 5 Jahre befristet für den Nordteil erteilt und eine anschließende Rekultivierung gefordert. Die Abbaufläche sollte vom Südteil weiter abgerückt werden und die in den Südteil reichenden Gräben sollten verschlossen werden.

Wird ein Gutachten der TU Weihenstephan veröffentlicht, das die Möglichkeit der Renaturierung von Hochmoorkomplexen auf abgefrästen Flächen verspricht und die negative Auslegung der Trockenlegung des Nordteiles der Filzen für den gesamten Wasserhaushalt des Moores abstreitet. Mit diesem Gutachten wurde die Genehmigung des Frästorfabbaus begründet. Es wurde vorher und nachher vielfach widerlegt.

1979

veranlasste die Firma Samen Maier die illegale Umleitung des Grassauer Grabens, um die Entwässerung der östlichen Fräsfelder zu erleichtern. Dies geschah, obwohl im Raumordnungsverfahren die Veränderung der Vorfluter ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

Das Umweltministerium verspricht die Unterschutzstellung des Südteiles der Kendlmühlfilzen. Die Filzenbauern protestieren jedoch dagegen, dass ihr Anteil des Moores geschützt werden soll, während im Norden ein Unternehmer gutes Geld verdient.

1983

wurde nachträglich eine Baugenehmigung für die Umleitung des Grabens erteilt, die 1984 wieder aufgehoben wurde, anschließend wurde ein Wasserrechtsverfahren eingeleitet.

1984

bekommt die Fa. Samen-Maier eine weitere Genehmigung zum Torfabbau mit der Auflage, mindestens 40 cm Torfauflage zu erhalten und die Flächen anschließend zu einem Hochmoor zu renaturieren.

Ende des Jahres Landtagsbeschluss zum Ende des Frästorfabbaus, zur Renaturierung der Abbauflächen und zur Unterschutzstellung des Südteiles der Filzen.

1985

erfolgt die Einstellung des Frästorfabbaus.

Die Firma Samen-Maier beantragt ein Raumordnungsverfahren für den Frästorfabbau im Kühwampenmoos, eine Genehmigung wird jedoch nie erteilt.

Im Sommer erfolgte ein hydrogeologischer Pumpversuch im Südteil der Kendlmühlfilzen, auf dessen Grundlage wurde vom Niedersächsischen Landesamt für Bodenforschung ein Gutachten über die Struktur des Wasserhaushaltes der KMF erstellt.

1986

Im Januar wurde dieses Gutachten veröffentlicht, es bescheinigte, dass die Ableitungsgräben vor allem im Frästorfgebiet dem Grundwasserkörper Wasser entziehen und durch die damit entstandenen Druckunterschiede ein Absickern des für das Hochmoor notwendigen Oberflächenwassers in tiefere Schichten erfolgt. Das Moor trocknet aus und mineralisiert!

1987

begann Prof. Dr. Jörg Pfadenhauer von der TU München mit den Arbeiten für einen Pflege- und Entwicklungsplan Kendlmühlfilzen.

Der Pachtvertrag für die JVA-Flächen lief aus und wurde nicht mehr verlängert, die Flächen gehören seitdem dem Staats-Forst (heute BaySF).

1988

erschien der erste Zwischenbericht von Prof. Pfadenhauer. In seinem Gutachten wurde die Schädlichkeit des Frästorfabbaues für den Wasserhaushalt und für die Vegetation des Hochmoores eindeutig dokumentiert. Da der Entwicklungsplan aber Rücksicht auf den privaten Südteil der KMF nehmen musste, waren keine großflächigen Wiedervernässungen vorgesehen. Dies ging der BI und auch dem BN nicht weit genug.

Die BI reichte eine Petition an den bayerischen Landtag mit eigenen Vorschlägen für ein Entwicklungskonzept ein. Dies beinhaltete unter anderem eine großflächige Wiedervernässung der Frästorfflächen und der angrenzenden Gebiete.

Der erste Entwurf der Verordnung zum geplanten NSG Kendlmühlfilzen wurde veröffentlicht. Darin enthalten: Jegliche Veränderung des Wasserstandes ist verboten, auch im Frästorfgebiet.

1989

wurde das endgültige „Pfadenhauer-Gutachten“ veröffentlicht.

Der „Verein für Industrie- und Technikgeschichte“ wurde gegründet.

1990

hat die Regierung noch zugesichert, dass keine Aufstaumaßnahmen durchgeführt werden.

Im März des Jahres wurde dann ein ROV zur Unterschutzstellung der gesamten Kendlmühlfilzen eingeleitet. Eine Wiedervernässung war definitiv ausgeschlossen, der BUND Naturschutz forderte jedoch die Aufnahme des Pfadenhauer-Konzeptes in die Schutzgebietsverordnung. Eine touristische Nutzung der Filzen sollte dagegen weitgehend ausgeschlossen werden.

1991

wurde durch eine landesplanerische Beurteilung vom August 1991 das Raumordnungsverfahren positiv beschieden unter der Auflage, dass ein gezielter Pflege- und Entwicklungsplan zur Renaturierung der stark denaturierten Flächen durchgeführt werden muss.

Der Landtag beschloss jedoch, die Unterschutzstellung ohne Renaturierung festzulegen, BN und BI protestierten heftig.

1992

Unterschutzstellung der Kendlmühlfilzen. Am 1.2.1992 wurde die Schutzverordnung im Amtsblatt der Regierung veröffentlicht und trat damit in Kraft. Der Forderung des BN, den vom Lehrstuhl Pfadenhauer erarbeiteten Pflege- und Entwicklungsplan in die Schutzgebietsverordnung aufzunehmen, wurde aus rechtlichen Gründen nicht entsprochen. Das Gebiet umfasst eine Fläche von 748 ha in den Gemeinden Grassau und Übersee.

Im Februar 1993 beschloss der Kreisausschuss, 40 ha der von der JVA Bernau aufgegebenen (und später vom damaligen bayerischen Staatsforst übernommenen) Flächen wiederzuvernässen, wobei eine 100%ige Förderung der Regierung von Oberbayern in Aussicht gestellt wurde.

 Der restaurierte Torfbahnhof wurde eröffnet.

1993

stellte der BN den Antrag, auf seinen Grundstücken Nr. 770 und 771 einen kleinflächigen Anstau durchzuführen. Die Filzenbesitzer im Südteil haben das abgelehnt, obwohl sie von den Maßnahmen gar nicht betroffen gewesen wären. Auch der Renaturierungsantrag auf Fl.-Nr. 844, für den keine wasserrechtliche Genehmigung benötigt worden wäre, stößt auf heftigen Widerstand der Filzenbesitzer. Damiit war absehbar, dass eine Wiedervernässung der Filzen auf dem Privatgrund so vieler Filzenbesitzer niemals möglich werden würde.

Im Mai fand eine Begehung mit den Behörden, dem Forst und einem Vertreter der JVA Bernau statt. Im Herbst 1993 begann der BN mit Unterstützung des Forstes mit ersten Arbeiten auf Fl.-Nr. 844.

Das LfU errichtete im NSG eine Station zur Messung von Stoffeinträgen aus der Luft, insbesondere Stickstoff, Schwermetalle und Dioxine auf dem BN-Grundstück Fl.-Nr. 844, eine von 13 Messstellen in Bayern.

1995

begann dann endlich die Arbeit auf den beiden BN-Grundstücken auf der Hochmoorweite. Der zum Teil steil abfallende Rißflarkgraben wurde mit einem technischen Bauwerk verschlossen. Anschließend wurde ca. alle 30m von Hand ein Dammbauwerk errichtet. Ziel sollte es sein, die Drain-Funktion des Rißflarkgrabens nach und nach zu reduzieren, das Regen- und Schmelzwasser in der Fläche zu verteilen und das Wiederausbreiten der hochmoortypischen Vegetation zu ermöglichen.

Die Arbeiten wurden über Wochen hinweg mit vielen Helfern, vor allem Jugendlichen aus Russland, Polen, Tschechien, Spanien, Frankreich, Ungarn und Deutschland durchgeführt. Das benötigte Bauholz wurde auf Kraxen in die Filzen getragen oder mit dem Hubschrauber eingeflogen.

1996

Start des Life-II-Projektes. Damals waren 200 ha der Kendlmühlfilzen in Privatbesitz und 400 ha wurden vom Forstamt Traunstein betreut. Die Renaturierung wurde mit Hilfe der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft und der Landesanstalt für Bodenkultur und Pflanzenbau und der wissenschaftlichen Begleitung von Prof. Pfadenhauer durchgeführt.

Die Leitung der Arbeiten vor Ort oblag dem staatlichen Forstamt Traunstein (Hans-Peter Heinisch) und wurden auch mit Hilfe der oben genannten Jugendgruppen durchgeführt.

Auf den BN-Grundstücken Nrn. 770 und 771 wurde mit Entbuschungsarbeiten begonnen, Gräben verfüllt und 4 Stauwerke gebaut. Die Kosten übernahm das LRA Traunstein.

1997

Der BN baut weitere Grabensperren am Rißflarkgraben und erarbeitet einen Maßnahmenkatalog zur Wegesanierung in den Kendlmühlfilzen. Ziel ist eine sanfte Erschließung mit Wandermöglichkeiten in den Randbereichen und absolutem Schutz der Hochmoorweite.

Pressetermin mit Minister Dr. Reinhold Bocklet, der die Ziele der Renaturierung vorstellt.

Im Rahmen des Life-Projektes können viele Privatgrundstücke abgelöst werden.

1998

Der BUND Naturschutz arbeitet am Rißflarkgraben und Rottauer Graben. Allein im Juli können 28 Grabensperrungen unter der Leitung von Hermann Eschenbeck und Karl-Heinz Dobel errichtet werden.

Großflächige Wiedervernässungen werden auf Staatsgrund durchgeführt.

2000

wurde im Grassauer Gemeinderat die Vermutung geäußert, dass einige Keller im Oberdorf aufgrund der Wiedervernässung Wasserprobleme hätten und dass über kurz oder lang die Grassauer Kirche im Wasser stehen würde. Durch Fachleute wurden diese Behauptungen jedoch eindeutig widerlegt.

Nachdem alle wichtigen Forderungen der BI erfüllt waren, wurde die Bürgerinitiative „Rettet die Kendlmühlfilzen“ aufgelöst.

2004

Die Hochmoorweite befindet sich in einem hervorragenden Zustand, das Stauziel ist nachhaltig erreicht, fast alle Gräben sind zugewachsen. Bis zur Wiederherstellung der Hochmoorvegetation auf den beeinträchtigten Flächen werden aber wohl noch Jahrhunderte vergehen.

2010

Eröffnung eines Moorlehrpfades im Westteil der Kendlmühlfilzen.

Die BN-Flächen

Fl.-Nr. 844/12 schließt unmittelbar östlich an den Moorwanderweg an. Es handelt sich um einen ehemaligen Torfstich ohne die typische Flora der unmittelbar anschließenden 1m höher gelegenen Moorflächen. Drei durchziehende Gräben sind inzwischen zugewachsen, der Abfluss in den Graben parallel zum Moorweg sollte 1993 mit einem Damm verschlossen werden, da lediglich der natürliche Wasserstand wiederhergestellt werden sollte, war ein wasserrechliches Verfahren nicht durchzuführen, der BN hat dieses Vorgehen aber wegen der Bedenken der Anrainer damals zurückgestellt.

Die beiden Flächen 770/771 am nordwestlichen Rand der Filzen, dem sogenannten Rißflarkgebiet konnten Anfang der 80er Jahre durch ein zweckgebundenes Vermächtnis und mit Hilfe von Claus-Dieter Hotz erworben werden. Sie sind auf drei Seiten von Staatsgrund umgeben, die privaten Grundstücke auf der Westseite waren durch den Rottauer Graben abgetrennt.

Die Verschließung der Gräben auf diesen beiden Grundstücken hatte geradezu strategische Bedeutung für den Schutz der gesamten Hochmoorweite.