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CSU-Bundesagrarminister Schmidt muss dafür sorgen, dass Bayern und Deutschland dauerhaft frei von Agrogentechnik bleiben

Bayern besonders gefordert, Gentechnik zu verhindern

24.10.2016

"Der jetzt von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt vorgelegte Gesetzentwurf zum Gentechnikanbau, der in wenigen Tagen vom Bundeskabinett beschlossen werden soll, würde deutschlandweite Gentechnikanbauverbote nahezu unmöglich machen", kritisiert Hubert Weiger, BN Vorsitzender. "Schmidt muss jetzt dringend nachbessern und die Spielräume für nationale Anbauverbote ausschöpfen, die auf EU Ebene erkämpft wurden", so Weiger.

"Auch bei den jetzt anstehenden Entscheidungen über europaweite Anbauzulassungen für gentechnisch veränderte Maislinien darf der CSU Minister nicht zustimmen", fordert Richard Mergner, Landesbeauftragter des BN, und weiter: "Es muss endlich klare Signale geben, dass Deutschland aus der falschen Strategie der Agrogentechnik aussteigt, die u.a. zu unkalkulierbaren Risiken für die Artenvielfalt führt. Minister Schmidt muss die Anliegen der bayerischen Bevölkerung und Landwirtschaft, die mehrheitlich Gentechnik im Essen und Anbau ablehnen, auch auf Bundesebene vertreten."

Opt-out - Möglichkeiten müssen ausgeschöpft werden

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf soll die EU-Richtlinie (EU) 2015/412 ("opt-out") von 2015 in deutsches Recht umgesetzt werden. Diese Richtlinie räumt den Mitgliedstaaten mehr Optionen für Gentech-Anbauverbote auf ihren Territorien ein - Optionen, die vom vorgelegten Gesetzentwurf nicht ausgeschöpft werden. Stattdessen stellt der Entwurf so hohe Hürden auf, dass bundesweite Anbauverbote für Gentech-Pflanzen praktisch unmöglich werden. Martha Mertens, BN Sprecherin Gentechnik: "Gentechnik macht jedoch an Ländergrenzen nicht halt. Nur mit bundesweiten, am besten natürlich europaweiten Anbauverboten, kann der Gentechnikanbau aufgehalten werden. Bayerns Gentechnikfreiheit gerät in Gefahr, wenn es zu einem Flickenteppich von Anbauverboten und -zulassungen käme.Es kann auch nicht sein, dass der Bundesrat bei diesem wichtigen Gesetzgebungsverfahren außen vor bleiben soll", so Mertens abschließend.

Weitere Anbauzulassungen für Gentechnikpflanzen auf EU Ebene verhindern

Noch im November 2016 soll über die Anbauzulassung von zwei gentechnisch veränderten Maislinien und die Wiederzulassung des MON810 Mais (Monsanto) entschieden werden. (siehe Anhang 2 dieser PM). Der BN hat Minister Schmidt mehrfach aufgefordert, gegen diese Anbauzulassungen zu stimmen. Der Anbau von MON810 Mais ist seit 2009 in Deutschland verboten, Deutschland hat sich 2015 wegen der Risiken auch gegen den Anbau der anderen zwei Bt-Maislinien - Bt11 (Syngenta) und 1507 (Pioneer) - auf deutschen Äckern ausgesprochen. 18 andere EU-Mitgliedstaaten haben vergleichbare Beschlüsse gefasst.

 

Anhang 1

Opt-out Möglichkeiten müssen genutzt werden

Die in der Richtlinie vorgesehene Phase 1 erlaubt den Mitgliedstaaten, schon während des Zulassungsverfahrens für Gentech-Pflanzen die Herausnahme ihres Territoriums von der Anbauregion zu fordern, Verbotsgründe müssen hierfür nicht angeführt werden. Akzeptiert der Gentechnik-Konzern die Aufforderung, tritt das Anbauverbot in Kraft. Lehnt er ab, können Mitgliedstaaten in Phase 2 unter Nennung zwingender Gründe ein Anbauverbot erlassen. Hält der antragstellende Konzern die angeführten Gründe für nicht schlüssig, kann er dagegen klagen.

Laut Gesetzentwurf soll nun die Phase 1 so gestaltet werden, dass das vergleichsweise einfache Verfahren nicht zur Geltung kommt. Es wird nicht nur ein Einvernehmen zwischen sechs Bundesministerien verlangt, sondern auch eine Darlegung von zwingenden Gründen durch die Mehrheit der Bundesländer. Doch innerhalb von 45 Tagen ein Einvernehmen zwischen den sechs Ministerien herbeizuführen, erscheint illusorisch, zumal das Veto eines einzigen Ministeriums, z.B. des traditionell gentechnikfreundlichen Forschungsministeriums, das nationale Anbauverbot verhindern würde. Auch die Forderung an die Länder, bereits in Phase 1 zwingende Gründe für ein Anbauverbot anzuführen, dient nicht dem Ziel eines schnellen Verbotsverfahrens, sondern erlaubt im Gegenteil Gentechnik-Konzernen frühzeitigen Einblick in die Argumentation der Länder. Konzerne könnten so leichter abschätzen, ob sie das Anbauverbot nach Phase 1 akzeptieren oder ob sie nach Anbauverboten in Phase 2 gegebenenfalls eine gerichtliche Auseinandersetzung suchen wollen.

Auch Regelungen für Verbote in Phase 2 belasten einseitig die Länder, denn nur sie sollen Verbotsgründe liefern - und damit das Risiko von Gerichtsverfahren tragen. Der Bund will sich aus der Prüfung der Stichhaltigkeit der angeführten Gründe heraushalten und auch keine Gründe für ein nationales Anbauverbot nennen. So will er die Verantwortung auf die Länder abschieben und riskieren, dass sie bei der Prüfung von Gründen gegen den GVO-Anbau, je nach politischer Konstellation, zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen und so ein Flickenteppich an Regelungen entsteht. Da der Gentransfer (z. B. durch Pollen) an Ländergrenzen nicht Halt macht, könnte dies zur schleichenden gentechnischen Verunreinigung auf dem Feld und in der Lebensmittelproduktion führen. Der Verlust der Gentechnikfreiheit für in Deutschland erzeugte Produkte wäre die Folge - mit negativen Konsequenzen für große Teile der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion. Auch die in Anbauregionen von Gentech-Pflanzen beobachteten negativen Effekte auf die Umwelt wären zu erwarten.

Bundesrat darf nicht ausgebootet werden

Offensichtlich plant das Landwirtschaftsministerium auch, das Gesetz als nicht zustimmungspflichtig durch den Bundesrat einzustufen, d.h. die Länder hätten in einem Fall, in dem sie direkt gefordert sind, im Gesetzgebungsverfahren praktisch nichts mitzureden. Das dürfen sich die Länder nicht gefallen lassen. Insbesondere Bayern, das sich zur Gentechnikfreiheit auf seinen Äckern bekennt, muss dafür kämpfen, dass die Länder nicht ausgebootet werden - und das auch noch vom aus Bayern stammenden Landwirtschaftsminister mit CSU-Parteibuch. Die Bundesländer und allen voran Bayern, in dessen Bevölkerung und Landwirtschaft der Widerstand gegen Agrogentechnik besonders groß ist, müssen dafür sorgen, dass der Entwurf geändert wird und ihre Mitwirkung im Gesetzgebungsverfahren gesichert bleibt. Das Kabinett darf das Gesetz daher nicht wie geplant durchwinken.

Eine ausführliche Stellungnahme des BUND zum Gesetzentwurf findet sich unter www.bund.net/pdf/gentechnikgesetz

Anhang 2

Keine Anbauzulassung für Gentech-Pflanzen in der EU

Was seit längerem in Brüssel diskutiert wird, soll Realität werden: Die EU-Kommission will den Agrogentechnik-Konzernen entgegenkommen und erstmals testen, ob ihr hinter der opt-out-Richtlinie stehendes Kalkül funktioniert: Mitgliedstaaten, die auf nationaler Ebene den Anbau von Gentech-Pflanzen verbieten können, stimmen auf EU-Ebene mit "ja". Auch ist zu vermuten, dass Anbaugenehmigungen ein "Angebot" an die USA im Rahmen der TTIP-Verhandlungen sein könnten. Noch im November 2016 soll über die Anbauzulassung von zwei gentechnisch veränderten Maislinien und die Wiederzulassung des MON810 Mais (Monsanto) entschieden werden. Alle drei Maislinien sind resistent gegen Schadschmetterlinge wie den Maiszünsler und erhielten zu diesem Zweck ein Gen aus dem Bakterium Bacillus thuringiensis, das zur Bildung eines sogenannten Bt-Toxins führt. Der Anbau von MON810-Mais ist seit 2009 in Deutschland verboten, Deutschland hatte sich 2015 wegen der Risiken auch gegen den Anbau der anderen zwei Bt-Maislinien - Bt11 (Syngenta) und 1507 (Pioneer) - auf deutschen Äckern ausgesprochen. Bt11- und 1507-Maispflanzen besitzen neben der Insektenresistenz noch eine Resistenz gegen das Breitbandherbizid Glufosinat von Bayer.

Nicht nachvollziehbar für die Bevölkerung Deutschlands und Bayerns wäre ein Doppelspiel der Bundesregierung und des zuständigen Landwirtschaftsministers Schmidt dergestalt, dass sie zwar im eigenen Land keinen Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) wünschen, in Brüssel aber einer Anbauzulassung von Gentech-Pflanzen zustimmen. Die Bundesregierung und insbesondere Landwirtschaftsminister Schmidt sind deshalb aufgerufen, bei der anstehenden Abstimmung in Brüssel zur Anbauzulassung nein zu sagen.

Risiken der Gentech-Maislinien für Umwelt und bäuerliche Landwirtschaft

Der Anbau der insektenresistenten Maislinien gefährdet die Artenvielfalt, denn entgegen vielfacher Darstellungen wirken die in den insektenresistenten Pflanzen gebildeten Bt-Toxine nicht nur gegen den Maiszünsler, sondern auch gegen Schmetterlinge, die keine Schädlinge sind oder sogar zu geschützten Arten gehören. Zahlreiche wissenschaftliche Studien zeigten, dass auch viele andere Nichtzielarten gefährdet sind, denn die Bt-Toxine können nicht nur direkt mit Pflanzenmaterial aufgenommen, sondern auch über die Nahrungskette weiter gegeben werden. Bt-Toxine gelangen mit Bt-Pflanzenmaterial in Böden und Gewässer und können dort über längere Zeit auf eine Vielzahl von Organismen wirken. Insbesondere Maispollen wird durch den Wind über Kilometer verbreitet und kann so z. B. Larven des Tagpfauenauges schädigen, die die auf ihrer Nahrungspflanze abgelagerten Bt-Toxin-haltigen Pollenkörner aufnehmen. Die Maislinie 1507 birgt hier ein besonders hohes Risiko, da der Bt-Toxingehalt im Pollen 350fach höher ist als der der Maislinie MON810 - deren Anbau in Deutschland 2009 gerade mit Verweis auf die Gefährdung von Nichtzielorganismen verboten wurde.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA bestätigte zwar, dass insbesondere 1507- Mais Schmetterlinge gefährdet, sah aber keine Veranlassung, den Anbau der insektenresistenten Maislinien abzulehnen. Stattdessen schlug sie vor, nach einer Zulassung weitere Studien zur Sicherheit der Maislinien durchzuführen. Die Anwendung des Vorsorgeprinzips gebietet ein anderes Vorgehen!

Der Anbau von Gentech-Mais gefährdet auch die bäuerliche Landwirtschaft und die Imkerei, lässt sich doch die Koexistenz mit herkömmlichem und biologischem Anbau nicht sicherstellen. Auskreuzung in andere Maisbestände auch über größere Distanzen ist zu erwarten, wie die Anbauversuche früherer Jahre in Deutschland und anderen Ländern gezeigt haben. Eintrag von Gentech-Pollen in Honig und Bienenprodukte ist in Ländern mit Gentech-Anbau die Regel. Deshalb haben sich neben Umwelt- und Verbraucherverbänden auch Landwirtschafts- und Imkerverbände gegen den Anbau von Gentech-Mais ausgesprochen. Die mit dem Anbau von Gentech-Pflanzen verbundenen Risiken für Umwelt, Gesundheit und bäuerliche Landwirtschaft haben 2009 auch die Bayerische Staatsregierung bewogen, sich gegen den GVO-Anbau im Freistaat zu wenden. Das CSU-Mitglied Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt ist deshalb aufgefordert, diese ablehnende Haltung auch in Brüssel zu vertreten und gegen eine Anbauzulassung der drei Maislinien zu stimmen.