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Pläne der EU-Kommission zur Pestizidreduktion dürfen von Bayern nicht torpediert werden

Zur Agrarministerkonferenz in Quedlinburg: BN widerspricht Agrarministerin Michaela Kaniber, die geplanten Änderungen wieder aufzuweichen (laut Pressemitteilung des Landwirtschaftsministeriums vom 15.09.). Vorschläge müssen dringend umgesetzt werden. Eine Pestizidreduktion in allen Mitgliedsstaaten gesetzlich zu verankern wäre richtungsweisend.

15.09.2022

„Mit dem jetzigen Verordnungsvorschlag legt die Kommission endlich ein verbindliches Ziel, nämlich die Halbierung des Pestizideinsatzes bis 2030 vor. Es geht darum, zum Schutz von Gesundheit, biologischer Vielfalt und Umwelt die Verwendung von Pestiziden und der von ihnen ausgehenden Risiken zu verhindern“, so der Landesbeauftragte des BN Martin Geilhufe. „Die Menschen haben in Bayern besonders deutlich beim Volksbegehren Artenvielfalt gezeigt, wie wichtig ihnen der Schutz der Biologischen Vielfalt ist. Laut Reduktionsstrategie der Staatsregierung soll der Pestizideinsatz im Freistaat bis 2028 ja ohnehin halbiert werden. Der schrittweise Pestizidausstieg muss Richtschnur der Agrar- und Naturschutzpolitik der Staatsregierung werden.“

Die BN-Agrarreferentin Marion Ruppaner erklärt: „In Gebieten, in denen der Schutz der Biodiversität und der öffentlichen Gesundheit Priorität hat, dürfen chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel nur noch die absolute Ausnahme sein. Das vorgeschlagene Anwendungsverbot im Natura 2000 Gebieten sowie in Städten und Kommunen ist daher richtig. Die vorgeschlagenen Pufferstreifen von drei Metern um Schutzgebiete herum sind jedoch viel zu schmal um ökologisch wirksam zu sein. Nötig wären mindestens zehn Meter. Auch in Landschaftsschutzgebieten ist eine Reduktion des Pestizideinsatzes nötig. Neben einem Verbot kommen jedoch auch andere Herangehensweise in Frage wie etwa gezielte Fördermaßnahmen, die diese Reduktion unterstützen.“

Hintergrund:

Ziele des Verordnungs-Entwurfs sind die Verringerung der Verwendung chemischer Pestizide und der von Ihnen ausgehenden Risiken sowie die Verbesserung eines Nachverfolgungssystems für die Anwendung von Pestiziden. Damit sollen die Fortschritte bei der Pestizidreduktion in den EU Mitgliedsstaaten auch messbar werden. Denn die Umsetzung der Richtlinie in den nationalen Aktionsplänen der Mitgliedsstaaten „entfaltete bisher nur eine mäßige Wirkung“ (S.10), u.a. weil keine verbindlichen Ziele festgelegt waren. Auch das EU-Parlament hat in Entschließungen 2019 und 2021 die Forderung nach verbindlichen Reduktionszielen bekräftigt (S.22).

Der Weg dorthin wird in dem Verordnungsentwurf durch ein Bündel an Maßnahmen skizziert. Dazu zählen u.a der Ausbau des Ökolandbaus, die konsequente Anwendung des integrierten Pflanzenschutzes, ein Verbot besonders gefährlicher Pestizide, erweiterte Dokumentations- und Meldepflichten und die Schaffung pestizidfreier Räume.