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Wenig Nutzen für die Energiewende – hoher ökologischer Schaden

Kurz vor Weihnachten wurde für den Neubau einer Wasserkraftanlage am Westerhamer Wehr der Mangfall in der Gemeinde Feldkirchen-Westerham die Bewilligung durch das Landratsamt erteilt. Die Stadtwerke München (SWM) beabsichtigen dort eine Klein-Wasserkraftanlage zu errichten.

11.01.2024

Der BUND Naturschutz, der Fischereiverband Oberbayern und der bayerische Kanu-Verband bedauern diese Entscheidung. „Der energetische Nutzen einer solchen Anlage ist gering, der ökologische Schaden aber immens!“, erklärt Dr. Gertrud Knopp, Vorsitzende der BN-Ortsgruppe Feldkirchen/Westerham. „Wasserkraft ist keineswegs die umweltfreundliche Form der Energieerzeugung, als die sie von Seiten der Kraftwerksbetreiber hingestellt wird. Sie verursacht erhebliche Schäden an den Gewässern und ihren Lebewesen.“

In ihren Stellungnahmen hatten sich die drei Umweltverbände daher klar gegen den Neubau einer Wasserkraftanlage positioniert. „Dieser Bau eines neuen Wasserkraftwerks nimmt den kommenden ein/zwei Generationen jede Möglichkeit auf Wiederherstellung einer naturnahen Passierbarkeit der Mangfall für Mensch und Natur. Dies widerspricht nicht nur den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie, sondern auch der in den letzten Jahrzehnten erfolgreich vorangetriebenen ökologischen Renaturierung der Mangfall – und das alles für einen absolut unbedeutenden Beitrag zur bayerischen Stromerzeugung!“, ärgert sich Dr. Stefan Schmidt, Ressortleiter Umwelt & Gewässer des bayerischen Kanu-Verbandes.

„Auch die in Aussicht gestellte Durchgängigkeit für flussaufwärts schwimmende Fische mittels serpentinenförmig angeordneter Betonbecken garantiert keineswegs eine freie und schadlose ökologische Durchgängigkeit in beiden Richtungen“, stellt Udo Steinhörster vom Fischereiverband Oberbayern klar. Für flussabwärts schwimmende Fische soll ein Rechen mit 15 mm Stababstand verhindern, dass Fische in die Turbine gezogen zu werden. Zwar ist diese Auflage zu begrüßen, jedoch werden kleinwüchsige Fische und Jungfische bis zu einer Körperlänge von etwa 10 cm diesen Rechen ungehindert passieren und während der Turbinenpassage einer erheblichen Schädigungsgefahr ausgesetzt. Udo Steinhörster gibt zu bedenken, dass darunter nicht nur Kleinfischarten fallen, sondern der erste Jahrgang aller Fischarten der Mangfall.

Über die Schädigungsrate in der Turbine kann nur wenig Konkretes gesagt werden, da keine Angaben über die Art der Turbine in den Unterlagen gemacht werden. Das wissenschaftliche Forschungsprojekt „Fischökologisches Monitoring an innovativen Wasserkraftanlagen“ der TU München zeigt, dass Schäden überwiegend bei der Flussabwärtswanderung (Fischabstieg) auftreten, da sich Fische bei der Abwärtswanderung an der Hauptströmung orientieren und so in die Turbinen der Wasserkraftanlagen geraten und dass diese Schädigungs- und Tötungsraten von der Art und Gestaltung der Turbine abhängen. Die Ergebnisse zeigen, dass es im Grunde keine fischfreundlichen Wasserkraftanlagen gibt.

Die Anlage wird zudem nur einen geringen energetischen Ertrag liefern. Denn das Westerhamer Wehr liegt in der Ausleitungsstrecke der Mangfall für das Leitzachwerk bei Vagen. In der Mangfall verbleibt das in der Regel geringe Mindest- oder Restwasser. Wegen dieser geringeren Abflüsse würde die geplante Anlage an den meisten Tagen im Jahr eine niedrigere Leistung als die prognostizierten 310 kW erbringen. Auch sind durch die bereits spürbaren Auswirkungen der Klimakrise mehr Zeiten mit geringen Abflüssen zu erwarten, in denen weniger als 150 kW oder kein Strom erzeugt werden kann. Energie- und volkswirtschaftlich wären Investitionen in Windkraftanlagen oder Photovoltaik-Anlagen erheblich sinnvoller als die geplante Anlage der Kleinwasserkraft. Und auch optisch wird das Wasserkraftwerk mit der dann meist trocken gefallenen Wehr der Bevölkerung vor Ort wohl wenig Freude bringen.

Aufgrund der mangelhaften Berücksichtigung von Belangen des Naturschutzes, des Gewässer- und Fischschutzes sowie unzureichender Unterlagen hätte aus Sicht der Umweltverbände die Bewilligung verweigert werden müssen.