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Erneuerbare Energien – Schneller Ausbau mit ökologischen Leitplanken

In Bayern werden bereits viele erneuerbare Energiequellen genutzt: Wind, Sonne, Wasser, Biomasse und Geothermie übernehmen inzwischen einen großen Teil der Stromversorgung Bayerns. Um die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens einzuhalten und die Folgen des Klimawandels einzudämmen, ist dennoch ein massiver schneller Ausbau besonders von Windenergie und Photovoltaik in Bayern nötig. Nur so ist es möglich, die Versorgung bis 2040 natur- und sozialverträglich vollständig auf regenerative Energien umzustellen.

Erneuerbare Energien, auch regenerative Energien oder Grüne Energie genannt, sind der Schlüssel für die Energieversorgung der Zukunft. Denn trotz aller Einsparbemühungen werden wir auch in Zukunft Energie benötigen. Die „Erneuerbaren“, allen voran Sonne- und Windenergie, haben entscheidende Vorteile:

  • sie sind unendlich, anders als fossile Energieträger,
  • sie stehen kostenlos zur Verfügung, abgesehen von den Investitionen für Produktionsanlagen, und
  • sie sind klimaneutral, tragen also nicht zur Klimakrise bei.

Wichtig ist, zwischen erneuerbaren Energiequellen und Energieträgern zu unterscheiden: Der Träger Wasserstoff etwa trägt nur dann zur Energiewende bei, wenn er mithilfe regenerativer Quellen wie Sonne oder Wind gewonnen wurde – sogenannter grüner Wasserstoff (BUND-Leitlinien für die nachhaltige und klimaschützende Wasserstoffnutzung, pdf). Dazu ist verhältnismäßig viel Energie notwendig, was sich negativ auf die Energieeffizienz auswirkt. Für manche Einsatzgebiete wie Flugzeuge oder Schwerlastverkehr sind aber auch solche Energieträger nötig.

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist eine gesellschaftliche und technologische Erfolgsgeschichte. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 2001 hat in großem Maß dazu beigetragen, neue Perspektiven für den Strommarkt zu entwickeln. Nach zahlreichen Änderungen im Laufe der vergangenen Jahrzehnte bleibt jedoch auch die aktuelle EEG-Novelle 2021 hinter den Forderungen und Vorstellungen des BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN) zurück. Dies betrifft vor allem

  • die Ausbauziele und -pfade sowie deren Umsetzung mit Blick auf die Klimaschutzziele,
  • den Weiterbetrieb der 2021 aus der EEG-Förderung gefallenen Solar- und Windenergieanlagen,
  • die Stärkung der Bürger*innenenergie und Akteursvielfalt.

In Bayern sind hier in den vergangenen zehn Jahren große Fehler von der Staatsregierung gemacht worden, heute würde der Freistaat bei den Erneuerbaren Energien mit einer alternativen Energiepolitik bereits bedeutend besser dastehen.

Für den BN ist außerdem vor allem ein naturverträglicher Ausbau der neuen Technologien wichtig. Fehler, wie sie beispielsweise bei der Wasserkraft mit dem Bau von Dämmen und Wehren vielerorts gemacht wurden, dürfen sich nicht wiederholen. Der BN ist überzeugt: Das Potenzial der Erneuerbaren Energien ist groß genug, um auch für eine vollständige Versorgung ohne Naturzerstörung auszukommen (siehe auch „100 Prozent Erneuerbare Energien“, pdf) und eine stabile Versorgung sicherzustellen.

Dies gilt zumindest dann, wenn parallel die übrigen Herausforderungen der Energiewende im Blick behalten werden und die Energieeffizienz vorangetrieben wird: Nur mit regenerativen Energiequellen können wie die Klimakrise überwinden.

Während es bei Geothermie (Erdwärme) und Biomasse vorrangig darum geht, den Wärmebedarf aus erneuerbaren Energiequellen zu decken, steht bei Wind, Sonne und Wasser die Stromproduktion im Vordergrund. Hier geht es darum, den Strom möglichst effizient zu erzeugen, umzuwandeln und zu speichern. 


Übersicht Erneuerbare Energien in Bayern

Auf der Basis von wissenschaftlichen Untersuchungen hat sich, politisch breit unterstützt, der Orientierungswert von durchschnittlich zwei Prozent der Landesfläche als Planungsraum für Windkraft an Land herauskristallisiert. Dadurch können einerseits die Auswirkungen auf Natur und Landschaft minimiert werden, andererseits ist das Potenzial ausreichend, um zusammen mit Energieeffizienz und anderen erneuerbaren Energieträgern den Bedarf zu decken.

Der BN hat eine Kriterienliste für die Ausweisung von Windenergie-Vorranggebieten (PDF) erstellt, die Flächenziele mit den Anforderungen an Natur- und Artenschutz verbindet.

Die Windenergieanlagen sollten in erster Linie verbrauchsnah und in den jeweiligen Regionen in den Gebieten mit dem höchsten durchschnittlichen Windaufkommen (= besonders windhöffig) errichtet werden. Die derzeit gültigen Abstandsregelungen wie die 10H-Regelung (PDF) sind schnellstens zu überarbeiten. Gemäß regional unterschiedlicher Gegebenheiten sowohl was die Windhöffigkeit als auch den notwendigen Naturschutz betrifft, kann die Planungsfläche, auf der Windenergie genutzt wird, zwischen einem und drei Prozent variieren. Hierzu sollte eine bundesweite Raumordnungsplanung erfolgen und mit Planungen der Bundesländer und regionalen Planungsbehörden verbunden werden. Dabei sind Naturschutzvorranggebiete wie Natura2000-Flächen, Naturschutzgebiete und Nationalparke auszunehmen.

Der Ausbau der Offshore-Windenergie sollte nur auf die Leistung der bisher genehmigten Anlagen beschränkt werden. Diese Einschränkung dient dazu, die Eingriffe in die Naturräume des Meeres und des Wattenmeeres ebenso zu begrenzen wie den ansonsten erforderlichen Stromnetzausbau.

Pro und Contra Windkraft: Fragen und Antworten

Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) hatte am 15. und 16. Mai 2019 zur Fachkonferenz „Vogelschutz an Windenergieanlagen“ nach Kassel eingeladen. Über 200 Teilnehmende aller Akteursgruppen des naturverträglichen Windenergieausbaus kamen zusammen, um sich über den aktuellen Wissensstand auszutauschen, wie Detektionssysteme dabei helfen können, Vogelkollisionen an Windenergieanlagen durch eine bedarfsgerechte Betriebsregulierung zu vermindern.

Um Sonnenstrahlen als Energiequelle zu nutzen, stehen zwei Technologien zur Verfügung: Solarthermie für die Wärmegewinnung und Photovoltaik zur Stromproduktion. Da durch die Elektrifizierung aller Sektoren inklusive Verkehr und Wärme der Strombedarf deutlich ansteigen wird, muss besonders die Photovoltaik ausgebaut werden. 

Photovoltaikanlagen zur Stromproduktion müssen auf Gebäuden, Dächern und Fassaden und als Freilandanlagen genutzt werden um die geforderte Geschwindigkeit der Energiewende einzuhalten. Freiflächenanlagen sollen vor allem auf Deponien, an Rändern von Bahnen, Straßen- und Lärmschutzwänden, Überdachungen von Parkplätzen oder Radwegen realisiert werden. Soweit solche Anlagen auf Freiflächen installiert werden, sollen diese Flächen auch dem Natur- und Artenschutz dienen können und einen Beitrag zur Biodiversität leisten (siehe auch BN-Stellungnahme zum Entwurf einer Dritten Verordnung über Gebote für Freiflächenanlagen, pdf).

Der Ausgangspunkt der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien war vor zwei bis drei Jahrzehnten die Photovoltaikanlage auf dem Hausdach. Das Haus ist da, das Dach ist da – Strom kann erzeugt werden, ohne freie Flächen zu belegen. Und er kann dort erzeugt werden, wo auch die Verbraucher sitzen – unter dem Dach. Die kleine Photovoltaikanlage auf dem Hausdach ist weiterhin sinnvoll und ein wichtiges Element der dezentralen Energiewende.

Vieles spricht für diesen selbsterzeugten Strom:

  • Ökologisch sinnvoll: Energiewende voranbringen und zum Klimaschutz beitragen
  • Ökonomisch sinnvoll: Geld sparen
  • Strom aus einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung bis 30 kWp ist von der sogenannten EEG-Umlage ausgenommen (EEG 2021), die Betreiber haben für den selbst produzierten und verwendeten Strom keine weiteren Kosten.
  • Photovoltaik (PV) auf Einfamilienhausdach: Für ein Einfamilienhaus mit einem typischen Vier-Personenhaushalt und einem Stromverbrauch von 4000 Kilowattstunden ist daher die Installation einer PV-Anlage mit 3 kW elektrischer Leistung zu empfehlen, also rund 20 Quadratmeter PV-Fläche. Wirtschaftliche Faustregel: Kosten ab circa 1500 Euro pro kW.

Ideale Ergänzung: Über Wärmepumpen lässt sich mit dem selbst erzeugten Strom effizient das eigene Haus heizen. Wenn Wärmepumpen aus Platz oder Installationsgründen nicht möglich sind, können auch sogenannte Blockheizkraftwerke (BHKW) mit ihrer dezentralen Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) eine Option sein. Weitere Informationen zum Energiesparen und ökologischen Bauen finden Sie in unserer Rubrik Ökologisch leben.

Tipp: Werden Sie aktiv! Projekt pv@now easy 

Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) Franken hat eine „Nicht-Experten-Software“ entwickelt, mit der man ohne tieferes Vorwissen für sich abschätzen kann, ob eine PV-Anlage mit Speicher im individuellen Fall Sinn macht und welche Konsequenzen zu erwarten sind. 

Dieses einfache Tool ersetzt natürlich keine Wirtschaftlichkeitsberechnung. Es kann aber bei der persönlichen Entscheidung helfen: Will ich eine solche Anlage und was kann und muss ich investieren? 

Anwendung unter www.pv-now-easy.de 

Biomasse ist vielfältig und flexibel einsetzbar – von Holzpellets bis zum Biogas. Die Energie ist ohne Probleme zu speichern. Deshalb kann sie die Wind- und Solarenergie optimal ergänzen und in einem Verbundnetz deren Schwankungen ausgleichen. 

Der BN setzt sich ein für

  • eine umwelt- und naturverträgliche Gewinnung der Biomasse,
  • deren effiziente energetische Nutzung,
  • den vorrangigen Einsatz von Reststoffen, Gülle, Bioabfall, Landschaftspflege, und
  • eine weitgehende Minderung der Schadstoffemissionen bei ihrem Einsatz.

Ohnehin anfallende und sonst nicht genutzte Reststoffe müssen bei der Nutzung vor dem Anbau von Energiepflanzen Priorität haben. Eine Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion muss vermieden werden. Wer Biomasse aus der Landschaftspflege nutzt, soll künftig mit einem Bonus im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) versehen werden. Mindestkriterien mit Blick auf Umwelt-, Gewässer- und Naturschutz sowie deren Einbindung in das EEG über die Biomasseverordnung sind essenziell. 

Der BN fordert, dass der Anbau von Energiepflanzen keine zusätzlichen Schäden im Vergleich zur konventionellen Landwirtschaft und Veränderungen von Umweltschutzgütern verursacht. Wenn ein Energiepflanzenanbau stattfindet beziehungsweise erweitert wird, sollten die Mindestanforderungen des BN an die ökologische Verbesserung der konventionellen Landwirtschaft erfüllt werden.

Biogene Energieträger können nur dann als nachhaltig und erneuerbar angesehen werden, wenn die entnommene Biomasse nachwachsen kann und ersetzt wird. Staatliche Fördermaßnahmen sollten daher auch an den Nachweis der Nachhaltigkeit gebunden werden.

Holzpellets dürfen nur aus Abfällen und Reststoffen hergestellt werden. Eine Abholzung zur reinen Herstellung von Pellets lehnt der BN ab.

Biogas

Für die Produktion von Biogas werden organische Reststoffe in einer Umgebung ohne Sauerstoff von Bakterien abgebaut. Dabei können tierische Abfälle wie Gülle ebenso zum Einsatz kommen wie Stroh oder Holzreste – allerdings auch eigens dafür angebaute Pflanzen wie Mais. Letzteres ist mit großen ökologischen Problemen verbunden, angefangen beim Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmitteln bis hin zur Bodenerosion (siehe auch Landwirtschaft). Der BN ist daher für die Verwertung von Reststoffen.

Die Biogastechnologie nachhaltig einzusetzen bedeutet zudem auch, dass möglichst viel der Wärme genutzt wird, die bei der Verstromung anfällt, so wird ein ökologischer Einsatz möglich. Künftig werden die Zeiten zunehmen, in denen Wind und Sonne den kompletten Strombedarf nicht decken können: Diese Lücke kann Biogasstrom füllen, sofern diese Technologie auf den zukünftigen Bedarf hin ausgerichtet wird.

Waldwirtschaftlicher Anbau

Über das größte energetische Potenzial der Biomasse verfügt die Waldwirtschaft. Holzabfälle und Reststoffe lassen sich hier auf allen Stufen der Nutzungskette des Holzes energetisch verwerten: Restholz aus Durchforstung und Nutzholzeinschlag, Abfälle des Holz verarbeitenden Gewerbes, der Möbelindustrie bis hin zu verschiedenen Qualitäten des Altholzes. Der BN setzt sich für eine naturgemäße Waldwirtschaft ein, die vielfältige standortbezogene Kriterien erfüllt: Mischung von Baumarten, Alters- und Strukturaufbau, hohe Biodiversität und festgelegte Waldanteile für Totholzprogramme. Waldschutzgebiete müssen erweitert und der Umbau der Wälder hin zu Mischwald mit verschiedenen Altersklassen fortgesetzt werden.

Der BN plädiert dafür, Holz energetisch zu verwerten, das im Rahmen der sonst üblichen Nutzungsweisen anfällt. Wird Holz zuvor als Bau- und Konstruktionsholz verwendet, kann eine lange CO2-Bindung erreicht werden. Zelluloseabfälle oder Recyclingpapier können darüber hinaus sehr gut zur Wärmedämmung eingesetzt werden – am Ende der vielfältigen Nutzungsformen von Holz kann damit stets noch Energie gewonnen werden.

Kurzumtriebsplantagen (KUP)

Sogenannte Kurzumtriebsplantagen (KUP) sind vor diesem Hintergrund kritisch zu beobachten: Hier wird mit schnell wachsenden Gehölzen mit hohem Stockaustriebsvermögen (vor allem Weiden und Pappeln) Holz produziert, das in Form von Hackschnitzeln oder Holzpellets vor allem verwendet wird, um Wärme zu erzeugen. Waren KUP vor einigen Jahren in Deutschland noch kaum bekannt, wird mittlerweile eine zum Teil kontroverse Diskussion um Chancen und Risiken geführt. Einerseits wird befürchtet, dass Wald oder ökologisch sensible Flächen für diesen Zweck umgewidmet werden, andererseits geht es um eine Chance fossile Energieträger zu ersetzen. Hinzu kommt das generelle Problem der Flächenkonkurrenz mit Blick auf die Sicherung unserer Ernährungsgrundlagen.

Nötig sind klare Ausschlusskriterien, die eine problematische Nutzung verbieten. Der BN lehnt KUP im Wald (in naturnahen Mooren, auf Naturschutzflächen etc.) ab. Seit der letzten Änderung des Bundeswaldgesetzes sind KUP eindeutig nicht mehr als Wald eingestuft, eine Umwandlung von Wald in Kurzumtrieb wird damit weiter erschwert. Zum anderen ist bei der Bepflanzung von landwirtschaftlichen Flächen mit Gehölzen für den Kurzumtrieb aber eine differenzierte Sichtweise erforderlich.

Import von Biomasse 

Der BN fordert, importierte Biomasse nur dann zu nutzen, wenn ein verlässlicher und unabhängig zertifizierter Nachweis über die Herkunft erfolgt. Dieser betrifft 

  • die Einhaltung von Mindestkriterien bei den Anbaumethoden,
  • den Schutz der Menschenrechte,
  • den Schutz der indigenen Völker,
  • die Einhaltung der ILO-Konvention (Arbeitsschutz), und
  • den Verzicht auf den Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO). 

Die Stromerzeugung aus Wasserkraft ist mit großen Problemen verbunden, da sie die Gewässerökologie stark beeinträchtigt: Riesige Staudämme sind das eine, doch auch die vielen kleinen Wasserkraftwerke, die durch Querverbauungen und Eindeichungen den natürlichen Fluss stören – und damit große Veränderungen für Flora und Fauna bedeuten. Diese erneuerbare Energiequelle sollte daher auf dem bisherigen Niveau bleiben. Auf Grund der Priorität des Gewässerschutzes sollte sie nicht weiter ausgebaut werden und der Schwerpunkt darauf liegen, bestehende Anlagen hinsichtlich ihrer Durchgängigkeit zu verbessern. Natürliche und naturnahe Fließgewässer zu erhalten oder verbaute Gewässer zu renaturieren hat Vorrang vor der Wasserkraftnutzung: Die Durchgängigkeit der Gewässer geht vor.

Bei der Geothermie wird Energie aus der Erde genutzt, sie kann für die Wärme- und Stromerzeugung herangezogen werden. Dies ist in geringer Erdtiefe („oberflächennahe Geothermie“ bis ca. 400 Meter Tiefe) oder als „tiefe Geothermie“ möglich: Zur letztgenannten zählt beispielsweise die Anlage in München-Riem, bei der 93° Celsius heißes Thermalwasser aus 3.000 Meter Tiefe genutzt wird.

Die Umwandlung zu Strom wird in diesem Zusammenhang nicht weiter einbezogen, da sich die bisherige Entwicklung als sehr begrenzt erwiesen hat und künftige real nutzbare Potenziale nur im Bereich von 0,1 bis 1 Prozent des gesamten Endenergiebedarfs liegen. Im Wärmebereich ist das Potenzial höher, allerdings muss hier – zumindest bei der oberflächennahen Geothermie, die im Haushalts- und Gewerbebereich zum Einsatz kommt – besonders auf die Energiebilanz geachtet werden: Der Wärmeertrag sollte den Strombedarf zum Betrieb der Anlage nennenswert überschreiten.

Der Umstieg auf Erneuerbare Energien ist zwingend notwendig!

Erst die Erneuerbaren Energien machen die „Energiewende von unten“ möglich, eine dezentral strukturierte Stromproduktion jenseits der großen Machtoligopole. Diese Stromwirtschaft der Kommunen, Bürgerinnen und Bürger begann mit dem EEG in Bayern wirksam zu werden. Denn seither sorgen auch viele kleine Energieerzeuger dafür, dass 2019 bereits 20 Prozent des Primärenergieverbrauchs in Bayern aus erneuerbaren Quellen stammten. 

Erneuerbare Energien naturverträglich auszubauen und insbesondere die Flächeninanspruchnahme zu verringern, sind entscheidend, um die Energiewende langfristig zum Erfolg zu führen. Die dezentrale Energiewende in Bürgerhand bleibt der Grundpfeiler des dynamischen, verbrauchsnahen und breit akzeptierten Ausbaus der Erneuerbaren Energien. Ohne das Engagement der Bürger und die Akzeptanz in der Bevölkerung ist die Energiewende nicht zu realisieren. 

Der Ausbau der Erneuerbaren und der Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieträger müssen dabei Hand in Hand gehen. Das bedeutet: 

  • Energie-3-Sprung (das bedeutet 1. Energiebedarf senken, 2. Energieeffizienz steigern, 3. Erneuerbare Energien ausbauen, insbesondere die Windenergie)
  • Herunterfahren der Kohleverstromung und damit weniger Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid

Dazu sollten Erneuerbare Energien und hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen generell von den Energiesteuern befreit werden. Bestehende Subventionen umweltschädlicher Maßnahmen sind zu streichen – dann bleibt auch vom Argument, dass Erneuerbare Energien zu teuer sind, nicht mehr viel übrig (siehe auch Wirtschaft und Umwelt: Sind Erneuerbare Energien zu teuer?)

Schlüssiges Gesamtkonzept für die Versorgung mit Erneuerbaren Energien nötig

Für den BN ist wesentlich, dass bei künftigen Energienetzvorhaben die Planung von Strom- und Gasnetzen integriert erfolgt. Dabei müssen sowohl die Power-to-Gas-Technik (siehe auch „Klimaschutz und Nachhaltigkeit durch PtX“, Oeko Institut e.V.), bei der Energie zum Beispiel als Wasserstoff gespeichert wird, als auch dezentrale Konzepte in öffentlich transparenten Verfahren einbezogen werden. Die Energiewende impliziert neue Rollen für die Bürger und Bürgerinnen, die Unternehmen und Kommunen: Energie kann nicht mehr nur konsumiert werden. Vielmehr bedarf es Überlegungen und Aktionen, Energie einzusparen und gegebenenfalls selbst als Produzent von umweltfreundlicher Energie aufzutreten. 

Heute geht es vor allem um mehr Energieeffizienz, die Einführung der Erneuerbaren Energien und den Ausbau effizienter und klimafreundlicher Flexibilitätsoptionen. Das Zusammenspiel von Erneuerbaren Energien mit dem Energiebedarf muss so organisiert werden, dass eine hohe Versorgungssicherheit zu möglichst geringen Kosten erzielt werden kann. Der Strommarkt muss an den Erneuerbaren Energien ausgerichtet und es müssen Flexibilitätsoptionen zum Ausgleich der fluktuierenden erneuerbaren Strommengen geschaffen werden. Dabei ist der jeweilige Energiebedarf aller Sektoren zu berücksichtigen.