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B12-Ausbau: BN begründet Klage erneut – Regierung von Schwaben nimmt Klima- und Flächenschutz nicht ernst!

Obwohl die Regierung von Schwaben ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren zum Klima- und Flächenschutz beim Ausbau der B12 durchgeführt hat, soll alles beim Alten bleiben: Eine Vollautobahn ohne Geschwindigkeitsbegrenzung mit 28 Metern Breite. Nun hat der BN seine ergänzende Klagebegründung abgegeben.

10.09.2025

„Bei der Regierung von Schwaben ist scheinbar immer noch nicht angekommen, dass der Klimaschutz ein ernstzunehmender Belang mit Verfassungsrang ist, der bei Planungen auch zu berücksichtigen ist“, kommentiert Martin Geilhufe, Landesbeauftragter des BUND Naturschutz den neuerlichen Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Schwaben zur B12. „Eine Güterabwägung zwischen den verkehrlichen Belangen und den Belangen des Klima- und Flächenschutzes findet in keiner Weise statt. Nun müssen die Gerichte entscheiden, ob dieses Vorgehen rechtskonform ist.“

„Das ergänzende Planfeststellungsverfahren wäre die Chance gewesen, von der überdimensionierten Planung abzurücken und einen Vorschlag zu präsentieren, der auch die Belange des Klima- und Flächenschutzes berücksichtigt“, erläutert Josef Kreuzer, Vorsitzender der BN Kreisgruppe Ostallgäu-Kaufbeuren.

„Es gab auf der B12 in den letzten Jahren keine relevante Verkehrssteigerung mehr. Zum Teil ist jetzt erst wieder das Vor-Corona-Niveau erreicht. Auch für die Zukunft ist kein großes Verkehrswachstum mehr zu erwarten. Daher gibt es keine Begründung für den monströsen Ausbau der B12“, so Tom Reichart, stellv. Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Ostallgäu-Kaufbeuren. „Der B12-Ausbau ist das zweit-klimaschädlichste Straßenbauprojekt Bayerns, das derzeit in Planung ist. Es ist nicht redlich, dass der erhebliche Klimaschaden im Planfeststellungsbeschluss kleingerechnet wird.“

„Auch der Auftrag aus der Alpenkonvention, eine verkehrsträgerübergreifende Alternativenprüfung durchzuführen, wird von der Planfeststellungsbehörde erneut nicht umgesetzt“, gibt sich Thomas Frey, BN-Regionalreferent für Schwaben bestürzt. „Dabei hätte eine Elektrifizierung und ein Ausbau der Bahnlinie Buchloe–Kaufbeuren–Kempten noch erhebliches Verkehrsverlagerungspotenzial.“

„Dem Gerichtsverfahren zum B12-Ausbau kommt eine gewisse Präzedenzfallwirkung zu“, erläutert Rechtsanwalt Eric Weiser-Saulin. „Es muss geklärt werden, ob der Klimaschutz ohne tatsächliche Berücksichtigung in der Planung einfach weggewogen werden darf“.

Zentrale Punkte der 75 Seiten umfassenden ergänzenden Klagebegründung des BN sind:

  1. Fehlerhafte Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Klima bei den Verkehrsemissionen und Landnutzungsemissionen.
  2. Fehlerhafte Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Fläche.
  3. Fehlerhafte Berücksichtigung des Bundesklimaschutzgesetztes bei der Abwägung, da u. a. die Zielfestlegungen des Bundesklimaschutzgesetzes nicht in die Abwägung eingestellt werden. Faktisch wird nur eine unzureichende Ermittlung der Treibhausgasemissionen erstellt, welche dann weggewogen wird, um an der bestehenden Planung keine Änderungen mehr vornehmen zu müssen.
  4. Keine verkehrsträgerübergreifende Alternativenprüfung, obwohl diese in der hier anzuwendenden Alpenkonvention rechtlich verbindlich vorgeschrieben ist.

Der BUND Naturschutz hofft weiterhin auf eine politische Lösung im Streit um den Ausbau der B12 und ist jederzeit zu Gesprächen über eine klima- freundlichere und flächenschonendere Variante bereit.

Hintergrund:
Nach den Klagen des BUND Naturschutz, der Stadt Buchloe und der Gemeinde Jengen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Schwaben für den Abschnitt Buchloe–Untergermaringen vom 1. Juni 2022 hat die Regierung von Schwaben ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren zum Klima- und Flächenschutz durchgeführt und mit Planfeststellungsbeschluss 12.5.2025 abgeschlossen. Der BUND Naturschutz beklagt nun auch diesen neuen Planfeststellungsbeschluss und hat beantragt, diesen in das schon bestehende Verfahren miteinzubeziehen.