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BN legt Diskussions- und Forderungspapier zu E-Mountainbiking im alpinen Gelände vor

18.10.2019

"Es braucht Beschränkungen bei der Elektro-Mountainbike-Nutzung im alpinen Gelände" fordert Richard Mergner angesichts des rasant steigenden Nutzungsdrucks auf die bayerischen Alpen durch E-Mountainbikes. "Diese Beschränkungen dienen dem Schutz der Natur, dem Schutz der Wanderer und dem Schutz von umweltbewussten E-Bike-Fahrern. Wir fordern Umweltminister Thorsten Glauber auf, hier tätig zu werden."

"Wir erleben durch die E-Mountainbikes gerade eine Revolution der Erreichbarkeit im alpinen Gelände. Durch den Lift unterm Hintern wird der Nutzungsdruck auf Ruheräume immer größer, es kommt zu zunehmenden Konflikten mit Wanderern und die Erosion von Wegen nimmt deutlich zu", so Axel Doering, Sprecher des BN-Landesarbeitskreises Alpen und Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Garmisch-Partenkirchen.

Elektro-Fahrräder sind ein wichtiges Element zur Umsetzung einer ökologischen Verkehrswende. Doch im alpinen Gelände kommt es zu besonderen Problemen.

Der Verkauf und die Nutzung von E-Mountainbikes im alpinen Gelände hat in den vergangenen Jahren rasant zugenommen. Zudem werden die E‑Mountainbikes immer leistungsfähiger.

Dies führt zu erheblichen Problemen:

  1. Revolution der Erreichbarkeit des alpinen Raumes: Die besondere Qualität der bayerischen Alpen für Mensch und Natur hat viel mit der geringen Erschließungsdichte und dem Erhalt von Ruheräumen zu tun. Das E-MTB stellt eine Erreichbarkeitsrevolution im alpinen Gelände dar, es ist der flächendeckende Lift unterm Hintern. Daraus ergibt sich eine wesentliche räumliche, tageszeitliche und saisonale Ausweitung des Nutzungsdrucks des alpinen Geländes. Bedeutsame ökologische Schutzgüter und Ruheräume geraten dadurch in Gefahr.
  2. Konflikte mit Wanderern: Das bayerische Naturschutzgesetz legt zurecht bei der Nutzung von Wegen fest: "Den Fußgängern gebührt der Vorrang". Das Wandern ist die verträglichste Form des Naturgenusses in den Alpen. Doch mit massiv zunehmender Nutzungsintensität von Wanderwegen durch E-Mountainbike-Fahrer wird nicht nur der kontemplative Naturgenuss des Wanderers stark beeinträchtigt, es kommt auch immer häufiger zu Gefahrensituationen.
  3. Erosions- und Vegetationsschäden: Insbesondere das Befahren von Pfaden mit Rädern führt zu erheblichen Erosionsschäden. Zusätzlich sind bei zunehmender Nutzungsintensität Vegetationsschäden durch eine Verzweigung der Pfade die Folge.

Eine ausführliche Beschreibung der Problemlage finden Sie im BN-Diskussionspapier: hier.

Das Bayerische Naturschutzgesetz und das freie Betretungsrecht

Im Bayerischen Naturschutzgesetz ist ausgeführt:

Art 28, Abs. 1: "1Jedermann darf auf Privatwegen in der freien Natur wandern und, soweit sich die Wege dafür eignen, reiten und mit Fahrzeugen ohne Motorkraft sowie Krankenfahrstühlen fahren. 2Den Fußgängern gebührt der Vorrang."

Nach Rechtsauffassung des Bayerischen Umweltministerium vom 22.08.2012 "Wegebenutzungsrecht für langsame Pedelecs" wurden Pedelecs unmotorisierten Fahrrädern nach dem Naturschutzrecht gleichgestellt. Diese Rechtsauffassung ist angesichts der steigenden Nutzungsintensität und der technischen Entwicklungen von E-Mountainbikes überholt. Der BUND Naturschutz spricht sich dafür aus, die Rechtsauffassung des Umweltministerium von 2012 für alpines Gelände zu revidieren und das freie Befahrungsrecht im alpinen Gelände auf geeigneten Wegen nur "unmotorisierten Fahrrädern" zuzugestehen. Ergänzend dazu sollen im alpinen Gelände Ausnahmen von dieser Regelung vorgesehen sein. Die Landratsämter sollen ermächtigt werden, ausgewählte geeignete Wege für E-Mountainbikes zu öffnen.

Kriterien für die Beurteilung, ob eine Ausnahme für Pedelecs erteilt werden soll, können sein:

  • Objektiver Ausbaustandard des Weges - Naturschutzfachliche Wertigkeit des Gebiets
  • Schutzgebietskategorie
  • Nutzungsintensität (durch Wanderer/Radfahrer)
  • Konfliktpotenzial
  • Gefährlichkeit des Weges für E-MTB-Fahrer Beeinträchtigungspotenzial des Weges und der Umgebung durch die E-MTB Nutzung

Für Rückfragen:

Thomas Frey
Geschäftsführer BN-Landesarbeitskreis Alpen,
Tel.: 089-54829865, 0160-95501313,
thomas.frey@bund-naturschutz.de