- Home ›
- Spenden+Helfen
Ihr Testament für die Natur
Mit einer Testamentsspende an den BUND Naturschutz können Sie Ihre Werte weitergeben und lebendige Spuren hinterlassen. Sie helfen damit die Natur auch für nachfolgende Generationen zu bewahren.

Blickt man im Herbst des Lebens zurück, erwachen Erinnerungen an unvergessliche Naturerlebnisse: das erfrischende Wasser eines Sees im Sommer, ein beeindruckendes Gipfelpanorama, der Geruch von Pilzen im morgendlichen Wald, Vogelgesang. Bei manchem entsteht der Wunsch, diese Erlebnisse mit den nachfolgenden Generationen zu teilen.
Deshalb gilt es, Vorsorge zu treffen. Das, wofür man sein Leben lang hart gearbeitet hat, soll schließlich im eigenen Sinne weiterwirken. Über den eigenen Lebenshorizont hinaus kann man schützen, was einem schon zu Lebzeiten am Herzen lag. Denn auch, wenn man nicht weiß, was die Zukunft bringt, kann man sie doch gestalten: Ein Vermächtnis an die Natur ist eine Möglichkeit, sein Lebenswerk fortzuführen. Es wird weiterwachsen und lebendige Spuren hinterlassen.
Testamentsratgeber bestellen

In unserem Testamentsratgeber finden Sie die wichtigsten Informationen rund um das Thema Testament und gemeinnütziges Vererben: von den Möglichkeiten des Vererbens, über die gesetzliche Erbfolge hin zu Vorsorgeberatung und den lebendigen Spuren, die Sie mit dem BUND Naturschutz hinterlassen können.

Ihre Werte weitergeben
Birgit Quiel, Geschäftsführerin der BUND Naturschutz Stiftung
Häufige Fragen zum Testament
Jetzt! Nur etwa 30 Prozent aller Bundesbürger verfassen ein Testament. In den meisten Fällen bleiben Angehörige und Freunde mit der Nachlassregelung allein und stehen damit oft vor großen Problemen. Mit einem eindeutigen letzten Willen stellen Sie sicher, dass Ihre Familie und Freunde bedacht und versorgt sind sowie gemeinnützige Lebensziele in Ihrem Sinne gefördert werden.
Wenn Sie kein Testament verfasst haben, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Hier erbt also der Ehepartner und meistens nahe Verwandte nach festgelegtem Verhältnis. Gibt es keine Erben, fällt alles dem Staat zu.
Grundsätzlich ist schon ein handschriftlich aufgesetztes Testament mit Ihrer Unterschrift rechtsgültig. Ein Anwalt oder Notar kennt alle formalen Anforderungen, die ein Testament erfüllen muss.
Ein Vermächtnis in Form eines festgelegten Anteils des Vermögens ist ein guter und sicherer Weg, den BN testamentarisch zu bedenken. Wenn Sie vor allem Verwandte und Freunde bedenken wollen, ist dies eine einfache Möglichkeit, weil der BN als Vermächtnisnehmer nicht zur Erbengemeinschaft gehört.
Daneben gibt es auch die Möglichkeit der Schenkung zu Lebzeiten oder eines Vertrages zu Gunsten Dritter.
Vermächtnisnehmer ist nicht gleich Erbe. Ein Vermächtnis führt nicht dazu, dass der BUND Naturschutz als Erbe eingesetzt wird. Der BN erhält nur den als Vermächtnis ausgeschriebenen Teil vom Nachlass. Das kann ein bestimmter Geldbetrag sein, das eigene Haus oder ein Grundstück. So bietet sich die Möglichkeit, dem eigenen Wunsch, Umwelt und Natur auch über Generationen hinweg zu unterstützen, Rechnung zu tragen, und den Nachlass dennoch an die persönlich wichtigen Menschen weiterzugeben. Da niemand enterbt wird, entsteht kein Gewissenskonflikt gegenüber den verwandten Erben oder Personen und anderen Institutionen, die Sie bedenken möchten.
Vererben verbinden wir zumeist mit dem Todesfall. Die Schenkung verfolgt ein anderes Ziel: Sie wird zu Lebzeiten gestaltet und wirksam. Hier wird aktiv zu Lebzeiten gegeben. Gemeinsam mit der von Ihnen bedachten Organisation erleben Sie, wie Ihre Schenkung zum Beispiel im Natur- und Umweltschutz wirksam wird. Interessant ist sicherlich auch, dass eine Schenkung zu Lebzeiten für die Dauer von zehn Jahren steuerlich geltend gemacht werden kann. Eine Schenkung wird steuerlich wie eine Spende behandelt. Sie kann im Jahr der Zuwendung in Höhe von bis zu 20 Prozent auf Ihr zu versteuerndes Einkommen angerechnet werden. Nach Ablauf dieser Zeit können Sie eine erneute Schenkung veranlassen.
Daneben gibt es auch die Möglichkeit des Schenkens nach dem Todesfall: Das ist ein Vertrag zu Gunsten Dritter. Hier verfügen Sie eine Schenkung vorab für den Eintritt des Todes. Das ähnelt dem Vermächtnis, wird aber wesentlich früher – zu Lebzeiten – zwischen dem, der gibt, und dem, der bekommt, genau besprochen und vereinbart. Deshalb wird ein Vertrag zu Gunsten Dritter außerhalb eines Testamentes verfügt. Der Gebende erhält zeitnah mehr Informationen über die zukünftige Verwendung seiner Zuwendung, wenn er mit dem BN direkt in Kontakt tritt. Beispiele für eine Schenkung sind: Bankguthaben, Sparguthaben sowie Wertpapiere.
Am sichersten und einfachsten ist es, das Testament beim Amtsgericht zu hinterlegen. Aber auch ein Bankschließfach oder ein sicherer Ort zu Hause sind denkbar und geeignet.
Wichtig ist es, eine Person Ihres Vertrauens über den Aufbewahrungsort in Kenntnis zu setzen, damit das Testament auf jeden Fall gefunden wird und Ihre persönlichen Wünsche auch ausgeführt werden.
Mit dem BN Spuren hinterlassen
Mit einem Vermächtnis oder der Erbeinsetzung des BUND Naturschutz geben Sie Ihre Werte weiter und hinterlassen lebendige Spuren. Vielleicht liegt Ihnen ein besonderes Projekt am Herzen oder Sie möchten Bayerns Natur allgemein bewahren? Der BN respektiert Ihren letzten Willen und wird die überlassenen Mittel genau für diese Zwecke einsetzen.
Wie Ihr ganz persönliches Vermächtnis an die Natur gestaltet sein kann, zeigen einige Beispiele von Menschen, die den BUND Naturschutz in Bayern bereits mit einem Erbe bedacht haben.