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Jagd und Wald: Hohen Wildverbiss eindämmen!

Wildverbiss und Fraßschäden durch Reh-, Rot- und Gamswild verhindern vielerorts in Bayern seit Jahrzehnten, dass ein klimastabiler Mischwald ohne teure Schutzmaßnahmen nachwächst. Es ist allerhöchste Zeit, dass die Jagd ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabe nachkommt.

Zu viel Wild "frisst" den Wald in Bayern auf

Weil viele Jäger*innen zu wenig jagen, gibt es in den bayerischen Wäldern so viele Hirsche, Rehe und Gämsen, dass ohne teure Zäune keine Bäume mehr nachwachsen können. In etwa der Hälfte der 750 Hegegemeinschaften ist der Verbiss zu hoch. Die daraus resultierenden Wildschäden in Bayerns Wäldern belaufen sich jährlich auf zweistellige Millionenbeträge. Die ökologischen Schäden sind nicht überschaubar und in ihrer Höhe nicht bezifferbar.

Klimakrise verstärkt das Problem

Die Klimakrise hat bereits zum Absterben großer Waldflächen ("Waldsterben 2.0") geführt. Deshalb ist es besonders fatal, wenn ohne Zaun kein neuer Wald nachwachsen kann. Auch der Umbau von besonders hitzeanfälligen Fichten- und Kiefernforsten zu klimastabileren Laubmischwäldernist vielerorts unmöglich, weil das Wild gerade die gepflanzten neuen Baumarten massiv verbeißt.

Regierung hat Abschussplanung geschwächt

Die “Forstlichen Gutachten” sind die Basis der Abschussplanung. Förster*innen erfassen darin den Verbiss in den jeweiligen Waldgebieten. Der BUND Naturschutz kritisiert, dass die bayerische Regierung im Dezember 2025 die Abschussplanung für Rehe teilweise abgeschafft hat. Damit entfällt ein wichtiges Instrument, um einen ausreichenden Rehwildabschuss zu gewährleisten.

Waldbesitzer*innen müssen waldgerechte Jagd durchsetzen

Es fehlt der politische Wille, einem klimaresilienten Wald zum Durchbruch zu verhelfen. Weil trotz entsprechender Gesetze nichts passiert, müssen die Waldbesitzer*innen als Jagdverpächter*innen von den Jäger*innen einen ausreichenden Abschuss einfordern. Sie müssen durchsetzen, dass die Wildbestände auf ein waldverträgliches Maß reduziert werden, so wie es gesetzlich eigentlich vorgesehen ist.

Jagd und Wald: Kein Baumnachwuchs ohne Zaun möglich

Es gibt zu viele Rehe, Hirschen und Gämsen in den bayerischen Wäldern. Zwar ist ein artenreicher Wildbestand ein wesentlicher Teil unserer heimischen Natur. Er muss aber in einem ausgewogenen Verhältnis zu seinen natürlichen Lebensgrundlagen stehen, sonst sind ernsthafte Probleme für den Lebensraum Wald vorprogrammiert. Genau dieses ausgewogene Verhältnis ist aber im Moment nicht mehr gegeben.

Das Wild “frisst den Wald auf”: Seit Jahrzehnten erleben wir in den bayerischen Wäldern, dass zu viele Rehe, Hirschen und Gämsen das Nachwachsen gesunder und stabiler Mischwälder verhindern. Die Wälder verjüngen sich nicht ausreichend, weil das Wild so viele Knospen und Triebe junger Bäumchen frisst, dass diese entweder auf Dauer klein bleiben oder sogar absterben. Hirsche schälen überdies die Rinde von Bäumen, was ebenfalls zu Schäden oder zum Absterben der Bäume führt.

Die Wildschäden in Bayerns Wäldern summieren sich jährlich auf zweistellige Millionenbeträge. Die Auswirkungen der ökologischen Schäden sind nicht überschaubar und lassen sich in ihrer Höhe nicht beziffern.

Jagd wird ihren Aufgaben nicht gerecht

Die Akzeptanz  für die Jagd schwindet in der Gesellschaft, auch weil diese wesentlichen Anforderungen des Natur-, Tier- und Artenschutzes sowie einer naturnahen Waldwirtschaft auf großen Flächen nicht gerecht wird. Trotz dieser Defizite erkennt der BUND Naturschutz an, dass es stets Jäger*innen gab und gibt, die entsprechend der gebotenen Anforderungen jagen und sich vorbildlich im Naturschutz engagieren. 


Die Verbisssituation in Bayern

Die Verbisssituation in den Wäldern ist weiterhin katastrophal: Seit 20 Jahren ist die Verbissbelastung in etwa der Hälfte der 750 Hegegemeinschaften zu hoch. Das Verbissgutachten (Forstliches Gutachten) von 2024 bescheinigt lediglich einem Viertel der Hegegemeinschaften einen längerfristig tragbaren oder günstigen Verbiss. Gerade die Baumarten, die in der Klimakrise dringend notwendig wären, können wegen des übermäßigen Verbisses nicht aufwachsen. Dies betrifft die Eichen, die bayernweit am stärksten durch Verbiss geschädigte Baumart, und Tannen, deren Verbiss im Bergwald deutlich zugenommen hat. 

Fichten und Kiefern – und damit die zwei häufigsten Baumarten in Bayern – sind von der Klimakrise besonders massiv betroffen. Der Umbau von labilen reinen Nadelholzbeständen in klimastabilere Laubmischwälder mit den Baumarten Eiche, Buche und Weißtanne ist deswegen dringend nötig. Er gelingt aber vielerorts nicht, weil die Wildbestände so hoch sind, dass gerade diese eingebrachten neuen Baumarten massiv verbissen werden.


Forstliche Gutachten zeigen Verbisssituation

Die sogenannten Forstlichen Gutachten bilden die Grundlage für die Abschussplanung: Seit 1986 erstellt die Bayerische Forstverwaltung alle drei Jahre für die rund 750 bayerischen Hegegemeinschaften Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung (kurz auch Vegetationsgutachten genannt).

Sie zeigen, wie stark die Vegetation durch Schalenwild beeinflusst ist: günstig, tragbar, zu hoch, deutlich zu hoch. In Hegegemeinschaften mit deutlich zu hohem Verbiss spricht man von “roten Hegegemeinschaften”. Auch Abschussempfehlungen werden im Forstlichen Gutachten abgegeben. Der Zustand der Vegetation ist der entscheidende Maßstab, er zeigt an:

  • ob die Wildbestände in einem ausgewogenen Verhältnis zu ihren Lebensräumen stehen,
  • ob ein standortgemäßer und möglichst naturnaher Zustand des Waldes unter Berücksichtigung des Grundsatzes „Wald vor Wild“ bewahrt oder hergestellt werden kann, und
  • ob die natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen möglich ist. 

Die bayrische Regierung hat im Dezember 2025 die Abschussplanung für Rehwild teilweise abgeschafft. Damit entfällt ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass genügend Rehwild entnommen wird.


BN fordert zusätzlich revierweise Aussagen

Um die Aussagekraft der Vegetationsgutachten noch zu erhöhen, fordert der BN jährliche und revierweise Verbissgutachten. Die Forstlichen Gutachten bilden nur einen statistisch abgesicherten Mittelwert, wie stark der Verbiss alle Jagdreviere einer Hegegemeinschaft belastet. Für einzelne Jagdreviere ist die Aussagekraft jedoch begrenzt, weil eine Hegegemeinschaft einige wenige, aber auch über 20 Jagdreviere umfassen kann.

In Bayern werden jedoch bislang nur für einen Teil der Jagdreviere sogenannte Revierweise Aussagen angefertigt (in Hegegemeinschaften mit zu hohem Wildverbiss). Der BN setzt sich deshalb schon seit vielen Jahren dafür ein, dass neben den dreijährlichen Forstlichen Gutachten jährlich pro Jagdrevier Revierweise Aussagen erstellt werden. Sie liefern den jeweiligen Waldbesitzer*innen und Jagdgenossenschaften eine klare Beschreibung ihrer individuellen Verbisssituation. Die Erfahrung zeigt, dass Waldbesitzer*innen viel nachdrücklicher einen ausreichenden Abschuss von ihren Jagdpächter*innen einfordern, wenn sie schwarz auf weiß sehen, wie es um die Verjüngung in ihrem Wald steht. 

Das Jagdrecht steht in Deutschland grundsätzlich den Eigentümer*innen eines Grundstücks zu. Allerdings muss das Grundstück in Bayern für eine sogenannte Eigenjagd mindestens 81,76 Hektar (im Hochgebirge 300 ha) zusammenhängender Jagdfläche aufweisen. Ist das eigene Grundstück zu klein, bilden die Flächeneigentümer*innen einer Gemeinde einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk (Gemeinschaftsjagd, Mindestgröße in Bayern 250 ha, im Hochgebirge mit seinen Vorbergen 500 ha). Die Inhaber*innen des Jagdrechts beziehungsweise die Inhaber*innen einer Gemeinschaftsjagd können eine Jagd verpachten. Der Pächter oder die Pächterin ist dann der Jagdausübungsberechtigte. 

In einer Hegegemeinschaft schließen sich die Jagdausübungsberechtigten (also die Jäger*innen) mehrerer benachbarter Reviere zusammen, um die Hegemaßnahmen und die Abschusspläne zu koordinieren. Als „rote“ Hegegemeinschaften werden solche bezeichnet, die einen zu hohen beziehungsweise deutlich zu hohen Verbiss aufweisen. „Grün“ sind solche Hegegemeinschaften, in denen der Verbiss die Waldverjüngung nicht gefährdet („tragbar“, „günstig“).

Verbissgutachten (auch Forstliche Gutachten oder Vegetationsgutachten) geben Auskunft darüber, wie hoch der Wildverbiss in einem bestimmten Gebiet ist. Sie basieren auf einer systematisch durchgeführten Inventur. So haben die Forstbehörden 2021 auf über 21.000 Verjüngungsflächen über 2,1 Millionen Bäumchen untersucht. Abschließend bewerteten sie, ob der Wald im jeweiligen untersuchten Gebiet ausreichend nachwachsen kann oder ob der Wildverbiss zu hoch ist. Auf dieser Grundlage und anhand des Gesundheitszustandes des Wildes im entsprechenden Revier erfolgte dann die Abschussempfehlung (deutlich senken, senken, beibehalten, erhöhen, deutlich erhöhen). Die Forstlichen Gutachten sind für die Beteiligten ein wichtiges Hilfsmittel bei der Abschussplanung für Schalenwild (z. B. Rehe, Hirsche, Gämsen, Wildschweine)

"Wald vor Wild" steht im Gesetz

Ein ausreichender Abschuss ist in Bayern gesetzlich vorgeschrieben. Im Waldgesetz, im Jagdgesetz und im Naturschutzgesetz ist eindeutig geregelt, dass die Untere Jagdbehörde den Abschuss so hoch ansetzen muss, dass die natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen (Zäune) möglich ist. 

  • Wald vor Wild (BayWaldG, Art 1, Abs.2, Ziff.2): „Ein standortgemäßer und möglichst naturnaher Zustand des Waldes soll unter Berücksichtigung des Grundsatzes ‘Wald vor Wild’ bewahrt oder hergestellt werden. Das heißt: Das Waldökosystem als Ganzes muss weiterhin Vorrang haben vor Jagdinteressen.“
  • Waldverjüngungsziel (BayJG Art. 1 Abs. 2 Nr.3): „Die Bejagung soll insbesondere die natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen.“

Seit 1986 erstellen die Unteren Forstbehörden in Bayern (Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) alle drei Jahre ein „Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung“ und zwar für jede der rund 750 Hegegemeinschaften in Bayern.

Der Jagdbeirat besteht aus fünf Mitgliedern, eines davon vertritt Naturschutzbelange. Bei jeder der knapp 100 Unteren Jagdbehörden in Bayern wird ein Jagdbeirat gebildet. Er hat die Aufgabe, die Behörde bei der Jagdverwaltung zu beraten und zu unterstützen. Jeder Beirat setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, je eines vertritt den Bereich Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagdgenossenschaften, die aktiven Jäger*innen sowie den Naturschutz. Der BN vertritt vielerorts die Belange des Naturschutzes und setzt sich für eine nachhaltige Entwicklung der Jagd in Bayern ein. Alle zwei Jahre gibt er dafür die neuesten Informationen in einem Waldbeiräteseminar weiter.

Der Abschussplan der Unteren Jagdbehörde ist zwar verbindlich, die Umsetzung wird aber zu wenig kontrolliert: Der Jagdausübungsberechtige (Waldbesitzer oder Jagdpächter) erstellt im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand beziehungswiese dem Inhaber*innen des verpachteten Eigenjagdreviers einen Abschussplan, den er bei der Unteren Jagdbehörde einreicht. Im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat bestätigt die Untere Jagdbehörde diesen eingereichten Abschussplanung oder ändert ihn. Der dann rechtlich verbindlich festgesetzte Abschussplan soll sich an dem im Waldgesetz verankerten Ziel „Wald vor Wild“ orientieren. Dies geschieht jedoch oft nicht im notwendigen Umfang. Deshalb hat sich der BN mit anderen Verbänden bei der Abschussplanung 2021 an die Landrät*innen und die Unteren Jagdbehörden in Bayern gewandt und eine konsequente Umsetzung der Abschussplanung gefordert: Die Jagd muss den flächigen Waldnachwuchs ermöglichen (vgl. Verbändeinitiative für konsequente Abschussplanung)! Der Jagdausübungsberechtigte muss diesen Abschussplan erfüllen – also genau die vorgegebene Zahl an Wild erlegen, was mit einem hohen zeitlichen Aufwand verbunden sein kann.

Ob er das auch tatsächlich tut, ist hingegen eine andere Frage. Denn anders als beispielsweise in der Schweiz werden die Abschussmeldungen deutscher Jäger*innen nicht kontrolliert. Es genügt, die einzelnen Abschüsse in einer vorzulegenden Abschussliste zu dokumentieren. So entsteht oftmals die paradoxe Situation, dass „auf dem Papier“ die Abschüsse erhöht wurden beziehungsweise hohe Abschusszahlen gemeldet werden, im Wald aber der zu hohe Verbiss über viele Jahre hinweg nicht sinkt.

Schwachstellen im Jagdsystem

Das jagdliche System in Deutschland hat mehrere Schwachstellen: 

  • Wer teuer pachtet, möchte viel Wild im Wald. Jäger*innen pachten das Jagdrecht meist für gutes Geld beim gesetzlich Jagdberechtigten, also bei den Waldbesitzer*innen. Und wer eine Jagd pachtet, hat zwar das nötige Kleingeld dafür, oft aber nicht die Zeit, die Geduld oder den Willen bei einem niedrigeren Wildbestand die notwendigen Abschüsse zu erfüllen. Deshalb streben viele Jagdpächter*innen einen hohen Wildbestand in ihren Revieren an, beziehungsweise wollen ihn nicht absenken. Wie es dem Wald damit ergeht, interessiert die verpachtenden Waldbesitzer*innen naturgemäß mehr als die pachtenden Jäger*innen.
  • Die Abschusszahlen sind oft zu niedrig angesetzt. Die behördlich festgelegten Abschusspläne sind oft nicht dazu angetan, die gesetzlichen Vorgaben (Wald vor Wild: Waldverjüngungsziel, Schutz vor Wildschäden) zu erfüllen.
  • Die behördlichen Abschusspläne sind zwar verbindlich, ihre Erfüllung wird aber zu wenig kontrolliert. Das wäre zwar grundsätzlich möglich, doch die Jagdgenossenschaften müssten die Kontrolle oft gegen den Willen „ihrer“ Jagdpächter*innen durchsetzen. Dies scheuen die meisten Jagdverpächter*innen selbst dann, wenn die Verbissbelastung dauerhaft zu hoch ist und nicht mit den gemeldeten Abschusszahlen zusammenpasst.

Der politische Wille fehlt

Die Regierung steht aufseiten der Jäger*innen, nicht aufseiten der Wälder. Letztlich stellt der BN ein staatliches Versagen in Exekutive und Legislative bei der Wald-Wild-Frage fest, denn wohl begründete gesetzliche Zielvorgaben werden in mehreren tausend Jagdrevieren in Bayern über Jahrzehnte hinweg klar verfehlt. Zusammen mit dem Ökologischen Jagdverband (ÖJV), der Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW), dem Deutschen Forstverein (DFV), dem Bayerischem Bauernverband (BBV) und den Waldbesitzervereinigungen fordert der BN, dass Exekutive und Legislative hier gegensteuern – bislang ohne Erfolg.

Was fehlt, ist der politische Wille, einer flächigen, klimaresilienten Waldverjüngung gegenüber den jagdlichen Interessen zum Durchbruch zu verhelfen. Abgesehen von Forstministerin Michaela Kaniber wie auch ihrem Vorgänger Helmut Brunner setzt sich kein Landtagsabgeordneter der Regierungsfraktionen aus CSU und Freien Wählern öffentlich wahrnehmbar dafür ein. Fakt ist, dass diese Fraktionen hier nicht auf der Seite der Waldbesitzer*innen und Wälder, sondern klar auf Seiten der Jägerschaft beziehungsweise des Bayerischen Jagdverbandes stehen. 

Waldbesitzer*innen müssen „Wald vor Wild“ durchsetzen

So macht es aktuell keinen Sinn, auf einen besseren Gesetzesvollzug oder auf notwendige Gesetzesanpassungen zu vertrauen, vielmehr ist eine andere Vorgehensweise angesagt. Der BN wirbt dafür, dass die Waldbesitzer*innen als eigentliche Inhaber*innen des Jagdrechts ihre Rechte und Pflichten wahrnehmen. Sie müssen bei ihren Jagdpächter*innen durchsetzen, dass diese die Wildbestände auf ein waldverträgliches Maß reduzieren, so wie es gesetzlich vorgegeben ist.

Die Klimakrise verschärft die Situation

In der Klimakrise wäre es besonders wichtig, dass stabile Mischwälder nachwachsen: Das völlige Ausbleiben einer nächsten Waldgeneration ist verheerend. Die „alten“ Wälder sterben durch Trockenheit, Hitze, Stürme und Massenvermehrungen von Borkenkäfern (Waldsterben 2.0) und es kann kein klimastabiler Wald nachwachsen, weil er von Rehen, Hirschen und Gämsen aufgefressen wird. Weil der Nachwuchs fehlt, entstehen vielerorts große Kahlflächen, die nur schwer wieder zu bewalden sind.

Neben politischen Beschlüssen zur Reduktion der Treibhausgase muss auch mehr gejagt werden, damit Baumarten aufwachsen können, die besser an die Klimakrise angepasst sind. Die Wälder brauchen jetzt mehr Unterstützung durch die Jagd! 

Wald und Wild im Einklang – Positive Beispiele

Immer mehr Reviere regulieren ihren Wildbestand stärker: Dort gelingt es engagierten Jäger*innen, Waldbesitzer*innen und Förster*innen, die Bestände von Reh, Hirsch und Gams so anzupassen, dass Wald und Wild im Einklang leben. 

Nach einer Phase intensiverer Bejagung kann der „Wald von morgen“ mit heimischen Baumarten und ohne Zaun oder Einzelschutz heranwachsen. Wohlgemerkt: Mit „angepasstem Wildbestand“ meint der BN ganz bestimmt keine Ausrottung der Schalenwildarten Reh, Hirsch und Gams. Es geht lediglich darum, zu große Bestände so zu regulieren, dass ein klimastabiler Wald heranwachsen kann.

Weil seine natürlichen Lebensgrundlagen verbessert und gesichert werden, profitiert von einem solchen Vorgehen nicht nur der Wald, sondern auch das Wild: So hat sich beispielsweise gezeigt, dass es einer Rehpopulation deutlich besser geht, wenn der Bestand an den Lebensraum angepasst wird. Die Rehe sind vitaler, legen deutlich an Gewicht zu und haben weniger Krankheiten. Auch die Zahl der überfahrenen Rehe sowie der verendeten Rehe („Fallwild“) insgesamt nimmt ab. 

Waldgerechte Jagd: Was fordert der BN?

Der Grundsatz „Wald vor Wild“ und das „Waldverjüngungsziel“ müssen in allen Wäldern Bayerns umgesetzt und die Umsetzung kontrolliert werden.

  • Waldverjüngungsziel weiter fassen: Angesichts der Herausforderungen durch die Klimakrise ist das Waldverjüngungsziel anzupassen. Naturverjüngungen, Pflanzungen und Saaten müssen in allen Wäldern im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen aufwachsen können.
  • Forstliches Gutachten stärken: Für alle Jagdreviere müssen Revierweise Aussagen zur Waldverjüngung festgeschrieben werden.
  • Höhere Abschussraten für “rote" Hegegemeinschaften festlegen: In Revieren mit hohem oder deutlich zu hohem Verbiss wird es in vielen Fällen notwendig sein, den Abschuss um 50 bis 100 Prozent zu erhöhen. Dies ist vor allem in dauerhaft roten Hegegemeinschaften nötig.
  • Vegetationszustand (Stand der Waldverjüngung) öfter und kleinteiliger als bisher erheben und bewerten: Neben den Forstlichen Gutachten auf Hegegemeinschaftsebene für jedes Jagdrevier und bei langfristig „roten“ Jagdrevieren jährlich. Die Ergebnisse sind zu veröffentlichen und den Jagdgenossenschaften (Waldbesitzer*innen) sowie den verantwortlichen Jäger*innen vorzustellen.
  • Forstreviere wieder verkleinern: Damit im Staatswald eine vorbildliche Umsetzung der Ziele „Wald vor Wild“ und „Waldverjüngung“ möglich ist, müssen wieder mehr Förster*innen beschäftigt werden. Im Zuge der Forstreform 2004 wurden die Forstreviere von durchschnittlich 1.300 Hektar Waldfläche auf 2. 200 Hektar um etwa 70 Prozent vergrößert.
  • Vegetationszustände in den staatlichen Forstrevieren auf Revierebene veröffentlichen.
  • Körperlicher Nachweis der Abschüsse: In Jagdrevieren und Hegegemeinschaften mit dauerhaft zu hoher Verbissbelastung sind künftig die erlegten Tiere bei der Jagdgenossenschaft zur Abschusskontrolle nachzuweisen (körperlicher Nachweis).
  • In allen Jagdrevieren muss künftig ein Waldbegang mit Jagd- und Forstbehörde stattfinden.
  • Einrichtung von „Weiserflächen“ (gezäunte Fläche als Vergleichsfläche zu ungeschützten Bereichen) in allen Jagdrevieren.
  • Naturverjüngung der heimischen Baumarten muss finanziell stärker gefördert werden.

Der BN unterstützt, dass im Schutzwald eine Verordnung zur Aufhebung der Schonzeitverordnung im Gebirge, um den Aufwuchs der notwendigen Verjüngung und die Schutzfunktionen der Bergwälder zu sichern.

Jagd- und Forstbehörden müssen bei Waldbesitzer*innen und Jäger*innen über die Ziele „Wald vor Wild“ und „Waldverjüngung“ informieren und dafür werben.

  • Entscheidend ist, dass vor allem die Handlungsebene vor Ort, also die Jagdgenoss*innen (Waldbesitzer*innen) zusammen mit den verantwortlichen Jäger*innen informiert werden.
  • Die Forstverwaltung soll die Beratung der Waldbesitzer*innen (Jagdgenoss*innen) zum Thema „Waldwirtschaft im Klimawandel“ intensivieren. Alle Jagdgenossenschaften müssen ein Beratungsangebot erhalten. Dafür müssen die Behörden zusätzliches Fachpersonal zur Verfügung zu stellen.

Bürokratische Hindernisse müssen abgebaut und gesetzliche Regelungen so angepasst werden, dass die genannten Ziele erreichbar sind.

  • Die Schusszeiten für Reh- und anderes Schalenwild (Hirsche, Gämsen) sind unter Beachtung regionaler Besonderheiten insgesamt zu verkürzen und zu synchronisieren, sowie für Rehwild insgesamt bis Ende Januar zu verlängern. Damit werden die Jagdzeiten an die geänderten Klimabedingungen angepasst, die Zeiten der Jagdruhe und der Tierschutz ausgebaut sowie gleichzeitig eine effektivere Bejagung ermöglicht.
  • Unter Einhaltung des gesetzlichen Nachtzeit-Jagdverbots soll die Rehwildjagd mit Nachtzielvorsätzen 1,5 Stunden vor und nach Sonnenauf-, bzw. Sonnenuntergang erlaubt werden, wie es in Bayern auch für Schwarzwild und in Baden-Württemberg auch für Rehwild zugelassen ist.
  • Der Abschussplan ist als Mindestabschussplan auszugestalten, bisher legt er unter anderem eine maximale Obergrenze fest.
  • Die Wildfütterung ist zu verbieten (mit Ausnahme der Wintergatter für Rotwild und der Kirrung).
  • Die gesetzlich verordneten Trophäenschauen sind abzuschaffen, sie können weiterhin als freiwillige Veranstaltungen der Jagdvereine durchgeführt werden.
  • Sofern Wintergatter für Rotwild vorhanden sind, muss es in allen betroffenen Revieren ermöglicht werden, Rotwild tierschutzgerecht im Wintergatter zu regulieren (etwa durch Vorfanggatter).
  • Die gemeinsame Bejagung von Rehwild und Schwarzwild bei Drückjagden wäre – auch aus Tierschutzgründen – sinnvoll. Sie ist in Bayern aber erschwert, weil die Treiberzahl auf vier beschränkt und die Jagd damit weniger effektiv ist. Diese Regelung, die es außer in Bayern nur noch in Thüringen gibt, ist abzuschaffen.
  • Tierschutzgerechte Drückjagden mit Hunden sind zu erleichtern (Überjagung nach Modell Baden-Württemberg).
  • Für Jagdpachtverträge ist die gesetzliche Vorgabe von Mindestpachtzeiten zu streichen. Werden Abschussvereinbarungen nicht eingehalten, können Verträge mit Jägern so leichter gelöst werden.
  • Das „Waldverjüngungsziel“ und der Grundsatz „Wald vor Wild“ müssen im Bundesjagdgesetz und Bundeswaldgesetz verankert werden.