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Urteil Kampenwandbahn: Wichtiger Teilerfolg für den Schutz der Birkhühner

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof beanstandet Regelungen zu Sonderfahrten. Landratsamt muss neu über Nachtfahrten entscheiden und Schutz der lokalen Birkhuhnpopulation stärker berücksichtigen. Genehmigung für den Neubau der Bahn bleibt grundsätzlich bestehen.

02.10.2026

München, 02.10.2026 - Der BUND Naturschutz in Bayern hat im Rechtsstreit um den Neubau der Kampenwandbahn einen wichtigen Teilerfolg erzielt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die bisherigen Regelungen zu Sonderfahrten außerhalb der regulären Betriebszeiten beanstandet und damit teilweise aufgehoben. Das Landratsamt Rosenheim muss nun neu entscheiden, wie viele Sonderfahrten zu welchen Zeiten zulässig sind und welche Schutz- und Kompensationsmaßnahmen für die stark gefährdete lokale Birkhuhnpopulation notwendig sind.

„Das ist ein wichtiger Erfolg für den Artenschutz an der Kampenwand“, erklärt Martin Geilhufe, Landesvorsitzender des BUND Naturschutz. „Der Verwaltungsgerichtshof bestätigt unsere Kritik, dass der Schutz der Birkhühner bei den Nachtfahrten nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Birkhühner sind hochsensible Tiere, ihr Bestand ist gefährdet. Es ist erfreulich, dass das Gericht hier im Sinne des Artenschutzes entschieden hat.“

Besonders kritisch bewertet das Gericht die vorgesehenen Sonderfahrten während der empfindlichen Winter-, Brut- und Aufzuchtzeit. Auch die große Zahl der vorgesehenen Sonderfahrten in der zweiten Jahreshälfte ist nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend begründet. Der Verwaltungsgerichtshof folgt insbesondere nicht pauschal dem Argument, die Tiere hätten sich bereits an die bereits regelmäßig stattfindenden Nachtfahrten gewöhnt. „Ich hoffe sehr, dass die Nachtfahrten jetzt endgültig ein Ende haben“, so der Vorsitzende der BN-Kreisgruppe Rosenheim Rainer Auer. „Die Alpen sind ein sensibler Naturraum und keine Eventarena. Wenigstens in der Nacht sollte Ruhe sein!“

In anderen Punkten hatte die Klage keinen Erfolg. Insbesondere bleibt die Genehmigung für den Neubau der Kampenwandbahn grundsätzlich bestehen. „Wir hätten uns natürlich eine weitergehende Entscheidung gewünscht. Das Landratsamt ist durch die Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofs meines Erachtens aber nun gezwungen, die Sonderfahrten deutlich nach unten zu korrigieren. Der Betreiber kann sich mit dem Neubau auch nicht auf eine Art von überwirkendem Bestandsschutz berufen.“, erklärt Lisa Eberlein, die den BN vor Gericht vertreten hat.