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BN-Klage: Neubau und Kapazitätssteigerung an der Kampenwand für Natur nicht hinnehmbar!

Der BN hat letzte Woche seine umfangreiche Klagebegründung gegen den Seilbahnrechtlichen Bescheid des Landratsamts Rosenheim beim Verwaltungsgericht in München eingereicht. Nach Ansicht des BN weist der Beschluss erhebliche inhaltliche und formale Mängel auf.

12.10.2022

Geplant ist ein Neubau der Kampenwandbahn mit einer Kapazitätssteigerung, die Personen bis zur dreifachen Menge auf die Kampenwand bringen kann. Dabei kommt es nicht nur zu einem Eingriff in Schutzwälder- und Naturwaldgebiete, sondern der Druck auf den sowieso schon ausgelasteten Berg wird noch weiter steigen und die Kommerzialisierung weiter zunehmen.

„Der geplante Neubau der Kampenwandbahn treibt den Ausverkauf unserer Berge zu Gunsten von Kommerz und Remidemmi weiter voran. Es wird mit Erlebniskabinen, Brunch-Veranstaltungen und Feierlichkeiten auf dem Berg geworben. 86 Sonderfahrten sollen hierfür erlaubt sein. Der ganze Zirkus wird sich massiv auf den sowieso schon schlechten Bestand des Birkwilds an der Kampenwand auswirken, da solche Konzepte zu einem größeren Ansturm am Berg führen und zu einer zusätzliche Beunruhigung in der Nacht führen“, erläutert Richard Mergner, Landesvorsitzender des BUND Naturschutz. „Als BUND Naturschutz setzen wir uns dafür ein, dass nur noch Seilbahnvorhaben vom Freistaat gefördert und erlaubt werden, die nachhaltige Kriterien erfüllen. Diese können wir in diesem Projekt nicht erkennen.“

Besonders problematisch ist die geplante Errichtung der Materialseilbahn, die mitten durch Naturwaldflächen führen soll. Insgesamt ein halber Hektar Naturwald würden hier geopfert. Zudem wären Lawinen- und Bodenschutzwälder betroffen, mit erheblichen negativen Folgen, vor allem für die Tallagen. Normalerweise sind in Schutzwäldern Kahlschläge und Rodungen nicht erlaubt, wenn die Schutzfunktionen wesentlich beeinträchtigt sind. Ebenso ist in einem Naturwald auch die Entnahme von Einzelbäumen untersagt. Der Plan ist derzeit, dieses Verbot mit der Ausweisung einer Ausgleichsfläche zu umgehen.

Die vom BN beauftragte Rechtsanwältin Lisa Eberlein, Meisterernst Rechtsanwälte, erläutert in diesem Zusammenhang: „Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat seine Bescheide über die Erlaubnis für einen Kahlhieb auf Naturwaldflächen für die Materialseilbahn, die für die Umsetzung der geplanten Erneuerung der Kampenwandseilbahn notwendig ist, aufgehoben. Dies wirkt sich auch auf die Genehmigung des Landratsamtes aus, denn ohne die Materialseilbahn ist eine Realisierbarkeit der Seilbahnerneuerung bereits fraglich, jedenfalls müsste ein ergänzendes Verfahren durchgeführt werden. Der Genehmigungsbescheid des Landratsamts ist jedoch auch insbesondere im Hinblick auf den Artenschutz nicht haltbar.“

Rainer Auer, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Rosenheim ergänzt: „Das Konzept einer Besucherlenkung wird nicht ausreichen, um einen ausreichenden Schutz für die empfindliche Tier- und Pflanzenwelt auf der Kampenwand sicherzustellen. Ich gehe davon aus, dass eine deutliche Mehrheit der örtlichen Bevölkerung diese Kapazitätssteigerung ablehnt, da der Ansturm bereits enorm ist.“

Prof. Dr. Peter Weimann, Sprecher der BI-Rettet die Kampenwand ergänzt abschließend: „Ein Zunahme der Kapazität von 450 Personen pro Tag auf 1530 Personen pro Tag und Erneuerung der Bahn wirkt sich neben den Naturschutzbelangen auch auf die Anwohner im Tal negativ aus, hier ist ein Verkehrschaos schon vorprogrammiert, da es kein Verkehrskonzept gibt.“

Zentrale Aspekte der Klagebegründung sind:

  1. Artenschutz mangelhaft: Der Ausbau stellt ein erhebliches zusätzliches Risiko für geschützte Tierarten dar. Vor allem beim sensiblen Birkwild, Verbotstatbestände nach Bundesnaturschutzgesetz können nicht ausgeschlossen werden.
  2. Beeinträchtigung von biotopkartierten Gebieten, die nicht ausgeglichen werden können
  3. Eingriffe in Naturwaldgebiete und Schutzwald
  4. Kapazitätserweiterung und Sonderfahrten; Erlebniskabinen
  5. Zudem ergeben sich formale Fehler: So hätte bei der Änderung des Antrags eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden müssen.
  6. Eingriff in besonders geschütztes Fauna-Flora-Habitat Gebiet

Der BN sammelt Spenden zur Finanzierung des Klageverfahrens: https://www.bund-naturschutz.de/spenden-helfen/spenden/fuer-bayerns-natur

Spendenzweck: Rechtshilfe-Fonds