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Bund Naturschutz fordert Priorität des Auenschutzes und des ökologischen Hochwasserschutzes

Der Bund Naturschutz hat bei der Anhörung der SPD im Bayerischen Landtag zu einem "Flussgebietsmanagement für Bayerns Flüsse 2002" auf die wichtige Verbindung von ökologischen Hochwasserschutz und Naturschutz hingewiesen

29.11.2002

Hochwasser wird es immer geben und ist natürlicher Faktor der Aue. Auen und die dafür typischen Arten und Lebensräume konnten nur durch natürliche Dynamik und Hochwasser entstehen und sind darauf angewiesen.

Die Dynamik von Hoch- und Niedrigwasser im Laufe eines Jahres, große Überschwemmungen im Abstand von Jahren oder Jahrzehnten und auch die Jahrhundertflut sind Grundbedingung und notwendiges Element der Natur von Fluss und Aue in Mitteleuropa. Die Kraft der großen Hochwasser gestaltete die Landschaft, verlagerte den Fluss, ließ neue Altwässer entstehen, schüttete neue Kies-, Sand- oder Schlammbänke auf. Die Flussauen selbst gehören zu den ökologisch wertvollsten Gebieten in unserer Landschaft. Ihre Größe, ihre Besonderheit und ihr Artenreichtum sind von der Überschwemmung durch den Fluss abhängig. Sie sind natürliche Lebensadern der Landschaft, deren Funktion sowohl im Naturhaushalt als auch für den Hhochwasserschutz in Bayern jedoch großteils stark beeinträchtigt ist.

Die meisten bayerischen Flüsse und Aue sind auf 20 % ihrer ursprünglichen Fläche eingeengt und haben ihr lebensnotwendige Dynamik verloren.

Der BN fordert daher den uneingeschränkten Schutz und Erhalt sowie die Revitalisierung geschädigter Flussauen. Dazu brauchen sie wieder mehr Raum und dazu brauchen sie die Wiederherstellung natürlicher Prozesse wie auentypischer Wasserstandschwankungen und einer Durchgängigkeit für Organismen und Geschiebe.

Nötig ist eine konkrete und verbindliche Gesamt-Konzeption, die bereits vorhandene bzw. in Erarbeitung befindliche Bausteine wie das Auen-Programm, das Quellschutz-Programm, das Moorschutz-Programm und das Hochwasserschutz-Programm Bayerns umfasst.
Dies alles muss wiederum zusammengeführt werden mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der EU, in der der BN große Chancen einer ganzheitlichen Betrachtung sieht. Denn im Gewässerschutz darf es keine Verwaltungsgrenzen geben:
Ein Flussgebietsmanagement muss Fluss und Aue als ökologische Einheit betrachten und sich auf das gesamte Einzugsgebiet beziehen.
Gerade die Auen sind jedoch zahlreichen Nutzungen und weiteren Begierden ausgesetzt, die aber dem Hochwasserschutz und dem Naturschutz entgegen stehen, v.a. weitere Bebauung. Denn ökologischer Hochwasserschutz und Auenschutz braucht Fläche ! Hier müssen nach Ansicht des BN die Konflikte klar angesprochen werden. Die Notwendigkeit des Vorranges des Auenschutzes und ökologischen Hochwasserschutzes muss zu einer klare Umsetzung in allen Politikbereichen und zu einem strikten Vollzug bestehender Gesetze und Programme führen. Förderprogramme für eine auen- und hochwasserschutzverträgliche Landnutzung in der Aue müssen verbessert werden. Und es müssen auf der Basis fachlicher Leitbilder auch Visionen entwickelt werden, wie unsere Flüssen und Auen in 20 Jahren aussehen könnten.
"Wenn die bayerische Staatsregierung es mit all diesen Programmen ernst meint, dann müssen auch die Gemeinden in der Bauleitplanung darauf verpflichtet werden, dann muss statt über den weiteren Bau von Staustaufen und Ausbauten an den Flüssen wie Donau oder Main über Rückbauten gesprochen werden und dann muss auch in der Verkehrspolitik auf zahlreiche Straßenprojekte verzichtet und die Energieeinsparung vorangetrieben werden." forderte Prof. Dr. Hubert Weiger, Landesvorsitzender des Bundes Naturschutz.
Als Beispiele von Straßenplanungen in der Aue führt der BN Planungen im Mindeltal (Umgehung Thannhausen, Burtenbach, Offingen), in der Rednitzaue (B 2 bei Schwabach), im Aischtal (B 470) oder im Pegnitztal (B 14, Lauf-Hersbruck) an.

Nötig sind zudem zahlreiche Änderungen in der derzeitigen Fortschreibung des Bayerischen Landesentwicklungsprogrammes. Zwar ist es auch Sicht des BN äußerst positiv, dass in der Fortschreibung die Verpflichtung zur Sicherung der Überschwemmungsgebiete in den Regionalplänen als Vorranggebiete aufgenommen wurde, doch von den zahlreichen Ergänzungsvorschlägen des BN zum Thema Fließgewässer-/Auen- und Hochwasserschutz wurde keine einzige aufgenommen. Der BN hat hierzu anläßlich der Anhörung eine Auswertung vorgelegt (siehe Anhang).

Bezüglich der Verbindung von Naturschutz und Hochwasserschutz forderte der BN auch einen deutlicheren Vorrang ökologischer Maßnahmen als bisher: "Deiche bieten eine trügerische Sicherheit. Mensch und Natur profitieren am besten von einem ökologischen Hochwasserschutz, wenn sich das Wasser in seiner natürlichen Dynamik in einer breiten Aue ausbreiten kann. Gebot der Stunde sind daher Deich-Rückverlegungen und Sicherungen nur zum unmittelbaren Schutz von bestehenden Siedlungen."

Für den Menschen kann Hochwasser jedoch zu einer Katastrophe werden.
Aber die Schadenspotentiale können gemindert und hausgemachte Ursachen korrigiert werden. Aus Sicht des BN gibt es hierzu 4 wesentliche Bausteine:

1. Niederschlag zurückhalten
2. Abfluß bremsen durch Revitalisierung von Gewässern und Auen und Reaktivierung von natürlichen Retentionsräumen
3. Schadenspotentiale mindern
4. CO2-Ausstoß reduzieren

Hierzu hat der BN in der Anhörung zahlreiche Forderungen vorgelegt.


Prof. Dr. Hubert Weiger
Landesvorsitzender
Für Rückfragen:
Fachabteilung München,
Christine Margraf,
089/548298-89,