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Geplante Erweiterung Steinbruch Weißenburg: BN-Klage gegen drohende Rodung im Stadtwald

Vor wenigen Wochen hat der BUND Naturschutz Klage gegen die Genehmigung einer Steinbrucherweiterung durch das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen eingereicht. Nun wurde die Klage gegenüber dem Verwaltungsgericht Ansbach begründet. Wesentliche Kritikpunkte sind die geplante Rodung von über 30 Hektar Wald, die damit verbundene Klima-verschärfung sowie die Gefahr für die Trinkwasserversorgung in der Region.

19.12.2022

„Wir halten die geplante Rodung von Wald in Zeiten des Klimawandels für falsch. Wenn Bayern das 1,5-Grad-Ziel der UNO noch einhalten will, muss der CO2-Ausstoß sofort massiv verringert werden. Und Senken für klimaschädliches CO2 wie Wälder müssen unbedingt erhalten bleiben. Hier geht es um mindestens 28.740 Tonnen CO2“ so Richard Mergner, Landesvorsitzender des BN. „Gerade im heißen und trockenen Nordbayern zeigen sich die Folgen der Klimakrise schon heute. Die Wasserknappheit darf nicht noch verschlimmert werden, der Trinkwasserschutz muss Vorrang haben“, so Mergner.

„Es herrschen Hitze, Staub und Trockenheit in diesem Steinbruch mitten im Wald, Randbäume sterben ab, weil Ihnen das Wasser abgegraben wurde. Bereits jetzt ist die kühlende Funktion des Waldes hier gestört. Der Weißenburger Stadtwald sollte die grüne Lunge der Stadt bleiben und keine weiteren Beeinträchtigungen erleiden müssen“, so Brigitte Löffler, 1. Vorsitzende der Kreisgruppe Weißenburg-Gunzenhausen.

Karl Heinz Schork, Vorstandsmitglied der Kreisgruppe: „Statt große Teile des Stadtwaldes über Jahrzehnte zur Industriefläche zu machen, sollte viel schonender mit dem Rohstoff Kalkstein umgegangen werden. Wir brauchen endlich Regeln für mehr Baustoffrecycling statt weiterhin Raubbau. Dass Kalksteine aus dem Weißenburger Raum sogar nach China verschifft werden, ist klimapolitisch und aus Gründen der vorrangig regionalen Versorgung nicht akzeptabel.“

Der BUND Naturschutz hat am 30.09.2022 beim Verwaltungsgericht Ansbach Klage gegen den vom Landratsamt zugunsten der Fa. Schotter- und Steinwerk Weißenburg GmbH & Co. KG erlassenen Bescheid eingereicht. Fristgemäß wurde die Klage am 9.12.2022 begründet. Mitte Dezember 2022 hat Greenpeace Bayern erklärt, die Klage zu unterstützen.

Die Klageschrift der Kanzlei Philipp-Gerlach & Teßmer aus Frankfurt am Main umfasst 49 Seiten und bezieht sich insbesondere auf folgende Rechtsfehler:

  • Eine den Anforderungen der 9. Bundes-Immissionsschutzverordnung entsprechende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wurde nicht vorgelegt. In dem gerade einmal 11 Seiten umfassenden UVP-Bericht fehlen zahlreiche Angaben zu den Umweltauswirkungen des Steinbruchs, die das Gesetz eigentlich vorsieht.
  • Ausführungen zum Verhältnis des Vorhabens zum Schutz des globalen Klimas fehlen völlig. Dabei verlangt das Bundes-Klimaschutzgesetz eine Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens und seines Verhältnisses zu den nationalen Klimazielen.
  • Das Vorhaben ist wegen der Auswirkungen auf das Trinkwasser der Steinriegelquelle nicht genehmigungsfähig.
  • Mögliche erhebliche Beeinträchtigungen gesetzlich geschützter Bio-tope nach § 30 BNatSchG wurden nicht geprüft. Das betrifft z.B. Dolinen, Quellen und Feuchtstellen im Wald.
  • Es fehlen konkrete Aussagen zu den Emissionen beispielsweise in Form von Lärm, Licht und Schadstoffen. Auch Angaben zu den Anlagen sowie zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Tankstelle, Trafo) fehlen. Dabei gibt es bereits Beschwerden über die Lärmbelastung durch den bestehenden Steinbruch.
  • Das Vorhaben verstößt wegen des nicht hinreichend kompensierten Eingriffs in Natur und Landschaft gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Hier wurde ein falscher Beeinträchtigungsfaktor gewählt, so dass es nach dem Antragsteller und dem Landratsamt sogar zu einer Überkompensation kommen würde. Der BN greift mit dem Verfahren zusätzlich auch die Arbeitshilfe des Freistaats Bayern zur Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung (Bay-KompV) bei Rohstoffgewinnungsvorhaben an.

Hintergrundinformationen:

Antrag auf Erweiterung des Steinbruchs:

Die Fa. Schotter- und Steinwerk Weißenburg GmbH & Co. KG (SSW) betreibt seit 1984 südöstlich der Stadt Weißenburg i. Bay. im Weißenburger Wald einen Steinbruch mit Aufbereitungsanlagen. Auf der bestehenden Fläche des Steinbruchs von ca. 70 ha wird Kalkstein abgebaut, der je nach Güte zu Schotterprodukten verarbeitet, oder als Naturwerkstein gewonnen und in Form von Marmorblöcken oder Mauersteinen vertrieben wird. Die Brecherprodukte finden hauptsächlich regionalen Absatz. Mauersteine und Marmor werden in den süddeutschen Raum geliefert, aber auch exportiert.

2021 beantragte SSW die Erweiterung des Steinbruchs in südöstlicher Richtung um 34,68 Hektar. 30,10 Hektar der Fläche sollen in 10 Abschnitten über etwa 20 Jahre abgebaut werden. Der Abbau soll 15 m in die Tiefe reichen, 4,5 Mio. m3 Boden und Gestein würden bewegt.

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen genehmigte trotz umfangreicher Einwendungen durch den BN das Vorhaben per Bescheid vom 30.08.2022.

Kohlenstoffsenke Wald:

Durch die Rodung der 30,1 Hektar großen Waldfläche ist ein Gesamtkohlenstoffvorrat von rund 7,83 Mio. kg Kohlenstoff gefährdet. Bei einem Umrechnungsfaktor von 3,67 von Kohlenstoff zu Kohlenstoffdioxid ist von einer Freisetzung von 28,74 Mio. kg CO2 auszugehen.

Trinkwasserschutz:

Der Steinbruch liegt im Einzugsgebiet der Steinriegelquelle bei Suffersheim. Diese Quelle wurde bereits Anfang des 20. Jahrhunderts erschlossen und bis Anfang des 21. Jahrhunderts zur Wasserversorgung der Städte Weißenburg in Bayern und Treuchtlingen genutzt, die nach wie vor jeweils ein unbefristetes Wasserrecht für die Nutzung dieser Quelle besitzen. Ein Markierungsversuch aus dem Jahr 1995 hat ergeben, dass die Fließzeit des Grundwassers zwischen dem Steinbruch und der Quelle lediglich einen Tag beträgt. Außerdem konnte nachgewiesen werden, dass durch Staub und Schlamm, die im Steinbruchbetrieb anfallen, das Grundwasser sowie auch die Steinriegelquelle beeinträchtigt werden können. Die Stadt Weißenburg i. Bay. und das Wasserwirtschaftsamt Ansbach gehen davon aus, dass die Steinriegelquelle infolge des Klimawandels und der damit einhergehenden eingeschränkten Tiefengrundwasserentnahme zukünftig wieder für die öffentliche Trinkwasserversorgung genutzt werden muss und wird.

Erst durch die Einwendungen und die Klage des BN wurde am 6.12.2022 ein rechtlich vorgeschriebenes Wasserrechtsverfahren durch das Landratsamt eingeleitet. Es läuft noch.