Was interessiert Sie besonders?

Zur Startseite

Eichhörnchen beobachten und melden

Themen

  • Übersicht
  • Klimakrise

Tiere und Pflanzen

Regierung will Nordbayerns größtes Waldschutzgebiet auflösen

Die Staatsregierung hat die Regierung von Oberfranken angewiesen, Nordbayerns größtes Waldschutzgebiet im Steigerwald aufzuheben. Damit das überhaupt möglich ist, hat der Landtag eigens das Naturschutzgesetz geändert. Damit soll die Holznutzung in dem ökologisch überaus wertvollen Gebiet gesichert werden. Der BUND Naturschutz kritisiert das Vorgehen scharf und wird notfalls bis zum Bundesverwaltungsgericht dagegen klagen.

27.05.2015

Der BUND Naturschutz kritisiert, dass die Staatsregierung die Regierung von Oberfranken angewiesen hat, das Schutzgebiet aufzuheben. Nachdem die Staatsregierung mit allerhand Tricks versucht hat, das Schutzgebiet auszuhebeln, war im Landtag extra dafür das Naturschutzgesetz geändert worden. Damit erhielt die Regierung von Oberfranken überhaupt erst die Zuständigkeit für das betreffende Schutzgebiet und muss nun handeln. Das ursprünglich zuständige Landratsamt Bamberg weigerte sich zu Recht, das fachlich notwendige und rechtlich korrekt ausgewiesene Schutzgebiet aufzulösen. Da die Regierung von Oberfranken gegenüber der Staatsregierung weisungsgebunden ist, war dieser Schritt hin zu einer Aufhebung leider zu erwarten gewesen. Dabei geht die Regierung von Oberfranken offenbar von einer Rechtswidrigkeit der Verordnung und fehlenden Abgrenzbarkeit des Schutzgebietes aus, ohne dies aber näher zu begründen.

Dazu Hubert Weiger, BN-Landesvorsitzender: "Die Aufhebung der Verordnung wäre ein verhängnisvoller Präzedenzfall, weil sie fachlich in keiner Weise gerechtfertigt ist. Deshalb werden wir alle uns möglichen Rechtsmittel dagegen einlegen und notfalls durch alle Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht dagegen klagen. Wir halten das Vorgehen der Staatsregierung für skandalös, im von ihr selbst ausgerufenen Waldnaturschutzjahr 2015 das größte nutzungsfreie Waldschutzgebiet außerhalb der beiden Nationalparke in Bayern aufzuheben." Die Klage ist nach Artikel 9, Abs. 3 der Århus-Konvention zulässig und begründet, weil es keinen fachlichen Grund für die Aufhebung gibt. Das Vorgehen der Staatsregierung, rechtlich und fachlich korrekte, aber politisch unerwünschte Vorgänge an nachgeordneten Behörden durch Zuständigkeitsverlagerung zu "lösen", ist rechtsstaatlich äußerst fragwürdig und wenig souverän.

Der BN hält die Ausweisung des Geschützten Landschaftsbestandteils im April 2014 durch das Landratsamt Bamberg rechtlich für korrekt und fachlich für notwendig. Für das Gebiet ist eine Schutzwürdigkeit gegeben, was der BN mit einer GPS-Kartierung von etwa 3000 alten Starkbuchen in einem Drittel des Schutzgebietes belegt hat. Bezeichnenderweise streitet die BaySF die Existenz alter Wälder mit über 140-jährigen Bäumen in dem Gebiet ab. Die ebenfalls von BN dokumentierten massiven Einschläge von Starkbuchen durch den BaySF-Forstbetrieb Ebrach in der Schutzgebietskulisse kurz vor der Ausweisung des Schutzgebietes unterstreichen die hohe Schutzbedürftigkeit des Gebietes.

WEITERE INFORMATIONEN

<link file:126722 mehr>Alte Bäume im Ebracher Schutzgebiet (PDF)

FÜR RÜCKFRAGEN

Dr. Ralf Straußberger
Waldreferent
BUND Naturschutz in Bayern e.V.
Tel. 0171 / 7 38 17 24
ralf.straussberger@bund-naturschutz.de