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Trinkwasserschutz ist nicht verhandelbar

„Sauberes Wasser zählt zu den wichtigsten Lebensgrundlagen der Menschheit. Gerade in Zeiten des Klimawandels, zunehmender Trockenheit und schadstoffbelasteter Böden dürfen funktionierende Trinkwasserschutzgebiete keinesfalls angetastet werden. Umweltminister Thorsten Glauber muss daher das Wasserschutzgebiet Höchstädt dauerhaft sichern“, unterstützt Richard Mergner, Landesvorsitzender des BUND Naturschutz die Überlegungen des Bayerischen Umweltministeriums zur Erhaltung des Wasserschutzgebiets Höchstädt/Donau.

„Mit einem Anschluss der Stadt Höchstädt an die ortsferne Rieswasserversor-gung müsste voraussichtlich mehr Tiefengrundwasser gefördert werden – die letzte Reserve für künftige Generationen. Eine solche Vorgehensweise ist das Gegenteil von Nachhaltigkeit“, so Heidi Terpoorten, die Kreisvorsitzende der BN-Kreisgruppe Dillingen.

„Während an anderen Orten über Jahre und Jahrzehnte um die Einrichtung von Wasserschutzgebieten gerungen wird, soll bei uns ein einwandfreies Wasserschutzgebiet aufgelöst werden. Das ist den Bürgern nicht vermittelbar. Das Wasserschutzgebiet darf durch Eingriffe in die Natur auch nicht gefährdet werden.“, ergänzt der Vorsitzende der BN-Ortsgruppe Goldberg, Karl Baumgartner.

17.05.2019

Geld für die Auflösung des Wasserschutzgebiets: Das Vorgehen der Straßenbaubehörden ist ein Skandal:

Das Straßenbauamt Krumbach hatte der Stadt Höchstädt im Landkreis Dillingen einen hohen Geldbetrag - genannt wurden Summen zwischen 600.000 und 1,3 Mio. Euro - geboten, wenn sie ihr Wasserschutzgebiet auflöst, das die Bürger bisher mit einwandfreiem Wasser versorgt. Ziel der Straßenbaubehörden war es, die Umfahrung von Höchstädt einfacher und billiger bauen zu können.

Stattdessen solle sich die Stadt Höchstädt der Rieswasserversorgung anschließen. Dies hat der Stadtrat im Januar 2019 auch so beschlossen.

Die Rieswasserversorgung ist allerdings an ihren Kapazitätsgrenzen angekommen. Die Schüttungen aus den oberflächennahen Brunnen sind in den letzten Jahren zurückgegangen. Man musste die Förderung von Tiefengrundwasser ausbauen. Dieses Tiefengrundwasser wird nur sehr langsam gebildet und stellt die letzte Reserve für sauberes Trinkwasser für viele Generationen dar.

Daher hat die ortsnahe Wasserversorgung mit oberflächennahem Wasser nach §50 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz auch absoluten Vorrang vor der Versorgung mit ortsfernem Tiefengrundwasser.

Ein zusätzlicher Anschluss der Stadt Höchstädt an die Rieswasserversorgung wird weitere Entnahmesteigerungen aus dem Tiefenwasser nötig machen. In der Vergangenheit wurden daher Ansinnen anderer Gemeinden zum Anschluss an die Rieswasserversorgung auch abgelehnt. Doch für einen Bundesstraßenbau soll das nun möglich werden, mit finanzieller Unterstützung durch Steuermittel. Eine solche Vorgehensweise entspricht in keinster Weise dem Vorsorgeprinzip und dem in §141 der bayerischen Verfassung niedergeschrieben Schutz der natürlichen Lebensrundlagen.

Der BUND Naturschutz wird sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln für den Erhalt des Wasserschutzgebiets Höchstädt einsetzen.

Für Rückfragen:

Thomas Frey
Regionalreferent für Schwaben
BUND Naturschutz in Bayern e.V.
Tel.: 089 54 82 98 63
E-Mail: thomas.frey@bund-naturschutz.de