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Tiere und Pflanzen

Bayerischer Landtag wird sich mit Tierschutzproblemen in der Geflügelmast auseinandersetzen

Petition des Bundes Naturschutz (BN) zur Verhinderung tierquälerischer und umweltbelastender Geflügelmast in Bayern im Landwirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags gewürdigt.

07.02.2002

Der Bund Naturschutz begrüßt das positive Votum des Landwirtschaftsausschusses, sich mit der Situation bei der Intensivmast von Geflügel in Bayern in den nächsten Monaten auseinanderzusetzen und verschiedene Haltungsformen vor Ort zu besichtigen. Aufgrund sich häufender Anträge auf Erweiterungs- und Neubauten großer Hähnchen- und Putenmastställe in Bayern und wegen der nach wie vor unzureichenden Tierschutzvorschriften bei der Intensivmast von Geflügel, hatte der BN den Bayerischen Landtag in einer Petition aufgefordert, verstärkte Schutzmaßnahmen für Tiere, Umwelt und Verbraucher zu ergreifen.Der BN fordert dringend eine Haltungsverordnung für Masthähnchen, Mastputen sowie Enten und Gänse, damit die tierquälerische Intensivmast bei Geflügel beendet wird und bäuerliche Betriebe mit artgerechten Haltungsformen neue Wettbewerbschancen erhalten. Das Oberlandesgericht Fürth hatte dem BN in einem Prozess gegen einen großen bayerischen Entenmäster, der Firma Gepro im Landkreis Höchstadt/Aisch, in 2. Instanz bestätigt, dass der BN diese industrielle Entenmast ohne Auslauf und Wasserzugang weiterhin als tierquälerisch bewerten kann.Praxisübliche Besatzdichten liegen heute bei der Hähnchenmast bei über 30 - 40 kg/m2, zum Teil darüber. Dies bedeutet, dass die Tiere aufgrund des Platzmangels Verhaltensabnormitäten zeigen, Bewegungsprobleme haben und Atemwegserkrankungen auf Grund des hohen Staubgehaltes entstehen können.Bei Puten liegen die Besatzdichten zum Teil bei knapp 60 kg/m2. Angemessenes Fortbewegen , Gefiederpflege oder Sandbaden ist nicht möglich. Hohe Mastgewichte bei Hochleistungsmasthybriden führen zu Schäden an Gelenken, Sehnen und Knochen. Die Tiere können sich nicht mehr artgemäß bewegen, sondern liegen auf der Einstreu. Als Folge können schmerzhafte Brustblasen mit Infektionen auftreten. Auch bei Enten in Großanlagen treten vielfältige Verhaltensanomalien auf, gerade auch weil den Tieren der Zugang zu Wasser verwehrt ist, was zum ureigensten Verhalten von Wasservögeln, wie Enten und Gänsen zählt und ihre Gefiederpflege ermöglicht.Der BN hatte daher eine Tierhaltungsverordnung gefordert, die den Vorgaben für artgerechte Tierhaltung in der EU-Verordnung für ökologischen Landbau entspricht.Mit einer jährlichen Berichtspflicht im Landtag über Kontrollen in großen Tierhaltungsanlagen möchte der BN darüber hinaus erreichen, dass eine größtmögliche Transparenz für die Verbraucher geschaffen wird, um die Kaufbereitschaft für nicht zu Billigpreisen erzeugbare Hähnchen, Enten und Puten aus artgerechten Haltungsbedingungen zu erhöhen.für Rückfragen:Marion Ruppaner Referentin für Landwirtschaft Tel. 0911/81 87 8-20Fax 0911/86 95 68