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Erfolgreiche Klagen beim Bundesverfassungsgericht für besseren Klimaschutz – BUND Naturschutz fordert Konsequenzen für Bayern

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat heute mehrere Klimaklagen für teilweise begründet erklärt. Die Klagen waren damit erfolgreich. Der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie die Einzelkläger der 2018 erhobenen Klage, der 2020 weitere Personen und Verbände mit eigenen Klagen folgten, bewerten das Urteil als einen großen Erfolg. „Der BN fordert Ministerpräsident Markus Söder auf, dass das bayerische Klimaschutzgesetz als Konsequenz dieses Urteils jetzt endlich Zähne bekommen muss. Verbindliche Ziele für Energieeinsparungen, Energieeffizienz und den Ausbau Erneuerbarer Energien müssen vorgeschrieben werden“, fordert Richard Mergner, Landesvorsitzender des BUND Naturschutz (BN).

29.04.2021

Das BVerfG erklärt die 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klima-Abkommens mit seinem Urteil letztlich für verfassungsrechtlich verbindlich. Die grundrechtliche Freiheit und das Staatsziel Umweltschutz verpflichteten den Gesetzgeber, einen vorausschauenden Plan zu entwickeln, um mit den noch möglichen Restemissionen sorgsam umzugehen. Das sei mit dem jetzigen Klimagesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht gewährleistet, wenn keinerlei konkrete Planung für die Zeit nach 2030 stattfinde, da überdies fast das gesamte Budget nach der bisherigen Klimapolitik bis 2030 aufgebraucht sein werde. „Die Klimapolitik muss also JETZT stark beschleunigt werden“, so Peter Rottner, BN-Landesgeschäftsführer.

Dies betrifft insbesondere auch das bayerische Klimaschutzgesetz. Das dort formulierte Ziel, 55 Prozent der Treibhausgase bis 2030 im Vergleich zum Jahr 1990 einzusparen, reicht bei weitem nicht aus, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Legt man die aktuellsten wissenschaftlichen Daten des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) der Vereinten Nationen zu Grunde, stehen Bayern nur noch 0,7 Milliarden Tonnen Treibhausgase zum Ausstoß zur Verfügung. Das würde eine Reduktion der Treibhausgase um ca. zwei Drittel bis 2030 und Null Emissionen ab 2040 erfordern.

„Angesichts der Urteile des Bundesverfassungsgerichts muss ein umfassender Klimaschutz mit klaren Vorgaben, wie zum Beispiel eine Solarpflicht auf Gebäuden, ein Verzicht auf Straßenneubau oder der Abschied von unsinnigen bayerischen Sonderabstandsregeln bei der Windkraft im bayerischen Klimaschutzgesetz verankert werden. Auch die Kommunen brauchen Vorgaben und die Unterstützung der Staatsregierung für den Klimaschutz. Klimaschädliche Subventionen müssen beendet werden“, so Mergner weiter.

„Das Urteil ist ein Durchbruch“, so Peter Rottner, BN-Landesgeschäftsführer, der als einer von 11 Privatklägern die 2018 erhobene Verfassungsbeschwerde mit unterstützt hat. „Erstmals hat eine Umweltklage vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg. Die Politik muss massiv nachbessern und unverzüglich deutlich ambitioniertere Ziele und Instrumente festsetzen. Unsere Klage hat aufgezeigt, dass grundrechtlich viel geringere Emissionen dramatisch früher nötig sind als bisher anvisiert und das Paris-Ziel grundrechtlich verbindlich ist. Zwar hat die Politik demokratische Entscheidungsspielräume. Diese erlauben es verfassungsrechtlich jedoch nicht, die physischen Grundlagen menschlicher Existenz aufs Spiel zu setzen und damit auch die Demokratie zu untergraben. Genau das droht jedoch, wenn die Klimapolitik weiter so unambitioniert bleibt, weil dann die nachfolgenden Generationen die Folgen - nämlich Grundrechtseinschränkungen - alleine zu tragen haben. Für den notwendigen Klimaschutz ist das Urteil allerdings trotz aller Erfreulichkeit noch zu wenig, weil nicht mit der gebotenen Klarheit zeitnahe Nullemissionen eingefordert werden. “

Das Klagebündnis von SFV, BUND und vielen Einzelklägern hatte im November 2018 Verfassungsbeschwerde wegen der völlig unzureichenden deutschen Klimapolitik erhoben, weil diese die Grundrechte auf Leben, Gesundheit, Existenzminimum und Eigentum verletzt. Unter den Einzelklägern sind Prominente wie der Schauspieler Hannes Jaenicke, der ehemalige Bundestagsabgeordnete Josef Göppel (CSU) und der Energieexperte Professor Volker Quaschning von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin.

Hintergrund:

Die Klage von 2018 wurde aus Spenden und Eigenmitteln durch den SFV finanziert. Sie wird vertreten von Dr. Franziska Heß, Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, und Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt von der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik, der die Klage seit 2010 mit mehreren Menschenrechts-Gutachten für den SFV vorbereitet hat.

Die insgesamt vier Verfassungsbeschwerden, über die das BVerfG heute geurteilt hat, richten sich unter anderem gegen das 2019 verabschiedete deutsche Klimaschutzgesetz und das Unterlassen ambitionierter Klimaschutzmaßnahmen. Kläger*innen und Unterstützer*innen sind Jugendliche und Erwachsene aus dem In- und Ausland, SFV, BUND, DUH, Greenpeace, Germanwatch und Protect the Planet. Mit ihren Verfassungsbeschwerden verleihen sie ihrer Kritik Nachdruck, dass die Ziele und Maßnahmen Deutschlands nicht ausreichen, um ihre Grundrechte wirksam vor den Folgen der Klimakrise zu schützen sowie die Verpflichtungen aus dem Pariser Klima-Abkommen zu erfüllen.

Für allgemeine Rückfragen:

Richard Mergner, BN-Landesvorsitzender
Tel.: 0911-8187810, Email: buero.landesvorsitzender@bund-naturschutz.de

Für juristische Rückfragen zur Verfassungsbeschwerde selbst:

Peter Rottner, BN-Landesgeschäftsführer
Tel.: 0177-8124089, Email: peter.rottner@bund-naturschutz.de