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EU-weite Petition: BN warnt - Gentechnisch erzeugte Lebensmittel bald ohne Kennzeichnung auf dem Teller?

Die EU Kommission plant, bestimmte neue Gentechnikverfahren wie CRISPR/Cas künftig von der Gentechnik-Gesetzgebung auszunehmen. Das bedeutet, dass gentechnisch veränderte Pflanzen nicht mehr auf Risiken geprüft und auch nicht mehr gekennzeichnet werden müssen. Somit könnte eine gentechnisch veränderte Tomate nicht mehr von einer herkömmlich gezüchteten unterschieden werden. Dagegen wehrt sich eine EU-weite Petition. Jetzt unterschreiben!

16.06.2022

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Der BUND Naturschutz in Bayern (BN) ruft zur Unterzeichnung einer Petition an die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass auf europäischer Ebene alle Gentechnikmethoden und die daraus entstehenden gentechnisch veränderten Organismen (GVO) weiterhin unter dem bestehenden EU-Gentechnikrecht reguliert und gekennzeichnet werden.

Aktueller Anlass ist eine weitere öffentliche Konsultation der EU-Kommission zu den neuen Gentechnikverfahren (z. B. CRISPR/Cas), bei der sehr eingeschränkte Antwortmöglichkeiten vorgegeben sind und Risikoaspekte weitgehend außen vor bleiben. Die EU-Kommission hält offenbar eine Kennzeichnung und Risikoprüfung für nicht nötig, obwohl auch neue Gentechnik Risiko-behaftet ist.

Brisant in diesem Zusammenhang sind Pläne eines Unternehmens, gentechnisch veränderte Zuchthennen auf den Markt zu bringen, die per CRISPR/Cas so verändert wurden, dass keine männlichen Nachkommen schlüpfen. Sie sollen durch ein vererbtes tödliches Gen schon im Ei absterben. Die weiblichen Nachkommen dagegen entwickeln sich angeblich normal und sollen als Legehennen eingesetzt werden. Die EU-Kommission hält einem internen Schreiben zufolge weder Zulassungsverfahren noch Gentechnik-Kennzeichnung für diese Eier und Legehennen für erforderlich.

„Dies ist eine skandalöse Bewertung“, so Martha Mertens, Sprecherin des BN AK Gentechnik, „denn damit wendet sich die EU-Kommission gegen die bestehende Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs, der die Regulierungspflicht neuer Gentechnikverfahren in seinem Grundsatzurteil vom Juli 2018 klar bestätigt hatte.“

Eine Deregulierung des Gentechnikrechts müsste von den EU-Mitgliedsstaaten beschlossen werden. Deutschland kommt hierbei eine wichtige Rolle zu. Martin Geilhufe, BN Landesbeauftragter kritisiert: „Könnten CRISPR/Cas Lebens- und Futtermittel ohne Regulierung auf den Markt kommen, würden die europäischen Verbraucher*innen, aber auch Landwirte und Verarbeiter ihre Wahlfreiheit verlieren, denn sie wüssten nicht mehr, welche Produkte und welches Saatgut gentechnisch verändert sind. Der Bioanbau und der ohne-Gentechnik-Sektor würden stark gefährdet.“

Manche Unternehmen der Milch- und Geflügelbranche scheinen auf eine Deregulierung zu setzen und behaupten nun, es stünden bereits jetzt nicht mehr ausreichend Futtermittel ohne Gentechnik zur Verfügung. Nach Aussagen des Verbands Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) ist der Markt für GVO-freie Lebensmittel jedoch - trotz des Kriegs in der Ukraine - im Wachstum begriffen, und es sind ausreichend Futtermittel verfügbar (siehe hier: www.ohnegentechnik.org/).

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