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Genmaisanbau droht auch 2007: 13,3 Hektar in Bayern gemeldet - Schwerpunkt Unterfranken

Bund Naturschutz fordert Staatsregierung und Landwirte auf, die Standorte wieder zurückzuziehen

12.02.2007

Auch in 2007 ist der kommerzielle Anbau von gentechnisch verändertem, insektengiftigen Mais möglich. Während in 2006 von den in Bayern  geplanten ca. 40 Hektar (ha) letztendlich 7ha zum Anbau kamen, sind jetzt aktuell für 2007 13,3 Hektar(ha) mit gentechnisch verändertem Mais der Sorte Mon 810 im Standortregister der Bundesanstalt für Landwirtschaft für den Anbau in Bayern angemeldet. Davon 6,5 Hektar im Landkreis Kitzingen und 3,4 ha im Landkreis Schweinfurt. Auf über 3 ha finden bayernweit Sortenversuche der bayerischen Landesanstalt mit Mon 810 statt, die damit zu einer weiteren Verbreitung dieser Risikotechnologie beiträgt.

Der Bund Naturschutz hofft, „dass die betroffenen Landwirte Ihre Entscheidung, Genmais anbauen zu wollen, bis zur Aussaat überdenken, um die Interessen der Mehrzahl der VerbraucherInnen und Landwirte in Bayern nicht zu übergehen und um teure Rechsstreitigkeiten und Unfrieden in ihren Dörfern zu vermeiden“, so Prof. Dr. Hubert Weiger, BN-Landesvorsitzender.

 

Während in Bayern 13,5  ha geplant sind - im letzten Jahr waren es knapp 40 ha, von denen am Schluss 7,8 ha, inkl 2,5 ha Freisetzung übrig blieben - sind bundesweit 3. 700 ha, vor allem in den neuen Bundesländern angemeldet. In 2006 waren bundesweit 2000 angemeldet worden und ca. 950 ha zum Anbau gekommen.

 

Zur Sicherung der gentechnikfreien Landwirtschaft fordert der BN, dass das deutsche Gentechnikgesetz nicht dereguliert wird, wie von Minister Horst Seehofer in seinem Eckpunktepapier angekündigt. (Siehe Anlage1 Novellierung des deutschen Gentechnikgesetzes).

 

Der Bund Naturschutz fordert auch, dass die bayerische Staatsregierung endlich ihre Forschungspolitik für die Gentechnik
überdenkt, und ihre Sortenversuche einstellt, um nicht selbst zur Durchsetzung dieser Risikotechnologie beizutragen.

 

Widerstand wächst

 

Der Bund Naturschutz wird zur Durchsetzung dieser Forderungen den Kampf gegen die Agrogentechnik zu seinem Verbandsschwerpunkt in 2007 machen. Gemeinsam mit dem Bündnis Bayern für gentechnikfreie Natur und Landwirtschaft, in dem die ökologischen Landbauverbäne in Bayern, Imker, Kirchenvertreter und viele weitere Organisationen zusammengeschlossen sind, werden eine Vielzahl von Veranstaltungen und Demonstrationen organisiert werden.

Ziel des Bundes Naturschutz ist es, dass in allen Landkreisen Bayerns gentechnikfreie Regionen entstehen.  Während es Ende 2005 noch 23 Regionen mit 3000 Landwirten waren ist die Zahlzu Anfang diesen Jahres auf 33 Regionen und Initiativen in Bayern gestiegen, in denen 15.000 Landwirte zusammengeschlossen sind.

Auf EU Ebene möchte der BN erreichen, dass auch hoheitsrechtliche Möglichkeiten geschaffen werden, um gentechnikfreie Regionen auszuweisen, damit sie nicht nur, wie derzeit, auf Selbstverpflichtungserklärungen der Landwirte beruhen.

 

Keine Deregulierung bei der EU Bioverordnung

 

Entschieden spricht sich der BN auch gegen die für 2009 geplante Deregulierung der EU Bioverordnung aus. Hier ist Minister Seehofer aufgefordert, im Interesse der Sicherung des ökologischen Landbaus Verbesserungen für den Verbraucherschutz und den Schutz vor der gentechnischen Verunreinigung bei  Bioprodukten durchzusetzen.

Der BN fordert insbesondere, dass für Biolebensmittel ein Kennzeichnungsschwellenwert an der Nachweisgrenze festgelegt werden muss, und nicht der allgemeine Kennzeichnungschwellenwet für technisch nicht vermeidbare und zufällige Verunreinigungen von 0,9 % Gültigkeit bekommen darf.

 

Für Rückfragen:

 

Marion Ruppaner

Agrarreferentin

Bund Naturschutz, Landesfachgeschäftsstelle

0911 81878 -20

 

Anlage 1:

 

Novellierung des deutschen Gentechnikgesetzes

 

Das jetz gültige deutsche Gentechnikgesetz trat im Februar 2005 in Kraft und sieht u.a. eine verschuldensunabhängige, gesamtschuldnerische Haftung und ein öfentlich zugäbgliches Standortregister vor.

Gemäß einem  Eckpunktepapier aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium von Dezember 2006 soll auch der Haftungsanspruch für die konventionelle Landwirtschaft ausgehebelt werden.

Durch die Streichung eines rechtsrelevanten Begriffs in Paragraphen 36 a, der die Haftungstatbestände beschreibt, würde anders als derzeit eine Entschädigung erst für Verunreinigungen oberhalb von 0,9 Prozent einklagbar werden .

 

Eine Entschädigung erst ab einem GVO-Gehalt von 0,9 % vorzusehen, ist aus Sicht des BN nicht hinnehmbar.

 

Für die Novellierung des deutschen Gentechnikgesetzes fordert der BN deshalb:

  • Die Haftung muss wie bisher beim Landwirt liegen, er trägt Verantwortung für die Einhaltung der guten fachlichen Praxis
  • Die Gesamtschuldnerische Haftung muss bleiben, um eine Entschädigung zu gewährleisten
  • Der die Entschädigung auslösende Schwellenwert („wesentliche Nutzungsbeeinträchtigung“) muss nach dem Vorbild des Gentechnikvorsorgegesetzes der Steiermark vom Mai 2006 auf 0,1 % gesenkt werden (Ausschöpfung des Spielraums § 26 a der EU-Freisetzungsrichtlinie 2001/18: „Die Mitgliedsstaaten können die geeigneten Maßnahmen ergreifen, um das unbeabsichtigte Vorhandensein von GVO in anderen Produkten zu verhindern.“)
  • In jedem Fall muss der Begriff „insbesondere“ bleiben, um Entschädigungen unterhalb von 0,9 Prozent Verunreinigung zu ermöglichen.
  • Die Gute fachliche Praxis muss so ausgestaltet werden, dass Schadensfälle die absolute Ausnahme bleiben, und sie muss die gesamte Kette vom Saatgut bis zum Produkt im Verkaufsregal umfassen.
  • Auskreuzungsprodukte aus Freisetzungsversuchen dürfen keinesfalls in den Verkehr gebracht werden. Alle Antragsteller haben für die aus GVO-Freisetzungen resultierenden Schäden zu haften.

 

Der Bund Naturschutz begrüßt, dass das von Minister Seehofer vorgelegte Eckpunktepapier zur Deregulierung des Gentechnikgesetzes vom Koalitionspartner SPD im Interesse des Verbraucherschutzes und der gentechnikfreien Landwirtschaft verbessert werden soll, und die SPD dazu eine klarePosition bezogen hat.

 

 

 

 

Anlage 2 :

 

Forderungen

des Bündnis Bayern für gentechnikfreie Natur und Landwirtschaft :

 

von EU-Parlament und EU-Kommission:

·         ein gesetzlich garantiertes Selbstbestimmungsrecht der europäischen Staaten für ein Verbot des Anbaus von genmanipulierten Pflanzen und der Sicherung der gentechnikfreien Regionen,

·         die Wiederherstellung eines Moratoriums für die Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen in der EU,

·         die Kennzeichnungspflicht für Milch, Fleisch, Eier etc. von Tieren, die mit genmanipuliertem Futter ernährt wurden,

·         das Reinheitsgebot für Saatgut – mit der Festlegung der Nachweisgrenze als einzig akzeptablem Wert,

 

von Bundeslandwirtschaftminister Horst Seehofer:

·         Sicherung der gentechnikfreien Produktion, Wahlfreiheit und Transparenz im deutschen Gentechnikgesetz

·         die vollständige Haftungs- und Risikoübernahme durch Gentechnikkonzerne und Gentechnikbauern,

·         Beibehaltung des Zugangs zum Anbauregister, damit die Informationsrechte der Öffentlichkeit gesichert werden.

·         den Schutz sensibler Gebiete im Gentechnikgesetz,

·         Rücknahme der Sortenzulassungen für gentechnisch veränderten Mais

 

von Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber

·         Einsatz für Bayern als gentechnikfreie Region

·         Kein Versuchsanbau mit genmanipulierten Pflanzen auf bayerischen Staatsgütern

·         Keine Steuergelder für Pro-Agro-Gentechnik-Kampagnen in bayerischen Schulen, Universitäten und der Öffentlichkeit