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Gewässerschutz: EU-Vorgaben verschleppt – Gewässer leiden unter Folgen des Klimawandels

Deutschland verstößt gegen europäische Vorgaben zum Gewässerschutz. „Obwohl die Verpflichtungen bereits seit dem Jahr 2000 gelten, sind im Donaueinzugsgebiet erst 22 % der Fließgewässer ökologisch als gut bewertet und für 62 % soll dies erst nach 2027, teilweise sogar erst nach 2045 erfüllt sein“ kritisiert Martin Geilhufe, Landesbeauftragter des BUND für Umwelt und Naturschutz in Bayern die aktuellen Planungen zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).

21.06.2021

Der Freistaat Bayern agiert nicht konsequent genug für gesunde Gewässer und sauberes Trinkwasser, die nötigen Instrumente werden nicht mit dem nötigen Nachdruck verfolgt. Viele der seit 2000 umgesetzten guten Einzel-Maßnahmen und Anstrengungen der einzelnen Wasserwirtschaftsämter oder anderer Akteure können nur begrenzte Wirkung haben, wenn die Rahmenbedingungen nicht stimmen. Gerade vor dem Hintergrund der Klimakrise muss die Umsetzung der nötigen Maßnahmen im Planungszeitraum 2021-2027 nun mit höchster politischer Priorität vorankommen anstatt die Ziele bis 2045 zu verschieben. Dazu gehört auch, dass die bayerische Staatsregierung jetzt eine wasserschützende Agrarförderung einleiten und endlich auf den weiteren Ausbau der Wasserkraft verzichten muss.

Bayern gefährdet den Schutz unserer Lebensgrundlage Wasser, wenn die Umsetzung des Gewässerschutzes erst in ferner Zukunft erfolgen soll. Fristverlängerungen müssen gut begründete Ausnahmen bleiben und nicht zur Regel werden. Wir müssen jetzt handeln, denn die Gewässerkrise wird von Jahr zu Jahr akuter. Je länger wir warten, desto teurer wird künftiger Gewässerschutz. Um die Ziele für 2027 zu erreichen, muss Bayern an sehr vielen Stellen nachbessern, um die Wasserqualität zukünftig sichern.“ ergänzt Dr. Christine Margraf, Artenschutzreferentin im BN. Kritikpunkte des BN sind unter anderem zu geringe personelle und finanzielle Ressourcen, unzureichende Daten, die fehlende Bewertung und fehlende Maßnahmen für Feuchtgebiete wie Moore und Auen sowie generell die mangelhafte Einbeziehung der hohen Synergien mit Maßnahmen zur Sicherung der Biodiversität. Auch die Art der Öffentlichkeitsbeteiligung kritisiert der BN, da viele Daten zur Bewertung der Gewässer und des Grundwassers zu unkonkret oder gar nicht veröffentlicht sind.

Die Herausforderungen wachsen mit der Klimakrise. In Dürrezeiten führen Flüsse weniger Wasser, damit steigt deren Schadstoffkonzentration. Bei Starkregen belasten unkontrollierte Einleitungen von verschmutztem Mischwasser und Straßenabwasser die Gewässer. Eine große Aufgabe ist auch die dringende Reduzierung der Stoff-Einträge wie Nitrat oder Feinsedimenten durch Erosion aus der Landwirtschaft in die Gewässer und ins Grundwasser. Schädliche Bewirtschaftungsmethoden müssen unterbunden werden. Öffentliche Gelder müssen öffentliche Leistungen und dabei ganz besonders Wasserschutz sichern.

Bereits 2017 hat der BUND eine EU-Beschwerde wegen unzureichender Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie eingelegt. „Wir erwarten von der Bundesregierung einen strategischen Aktionsplan, in dem konkrete Maßnahmen systematisch aufeinander aufgebaut sind.“ so Geilhufe.

Hintergrund ist die europäische Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2000. Ihr Ziel ist der gute Zustand der Gewässer und des Grundwassers bis 2015. Für jeweils 6 Jahre müssen Maßnahmen- und Bewirtschaftungsprogramme aufgestellt werden. Aktuell wurde von den Behörden der Entwurf für den dritten Zeitraum 2021-2027 aufgestellt und in die von der Richtlinie vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben. Die Frist für die Stellungnahmen endet am 22.06.21. Der BN hat heute eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. Auch viele örtliche BN-Gruppen haben sich intensiv mit ihren Gewässern und dem Grundwasser beschäftigt und Vorschläge für eine bessere Umsetzung und nötige Maßnahmen gemacht.

Weitere Informationen:

Stellungnahme des BUND: www.bund.net/stellungnahme-wrrl

Stellungnahme des BN Bayern: https://www.bund-naturschutz.de/natur-und-landschaft/fluesse-und-auen-in-bayern/schutz/wasserrahmenrichtlinie

Zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), der europäischen Richtlinie zum Gewässerschutz: https://www.bund.net/fluesse-gewaesser/wasserrahmenrichtlinie/

Zur EU-Beschwerde zur Wasserrahmenrichtlinie von BUND und NABU, in der schon viele der Defizite beschrieben wurden: https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/fluesse/fluesse_wrrl_eu-beschwerde.pdf

BUND-Gewässerreport 2018: https://www.bund.net/service/publikationen/detail/publication/bund-gewaesserreport-2018/