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Klimaschutzgesetz verfehlt die Klimaschutzziele von Paris 2015

Am 28. Mai kommt der Gesetzentwurf für ein bayerisches Klimaschutzgesetz in den Landtag. Die Stellungnahme des BUND Naturschutz (BN) zeigt, dass der Vorschlag keine verbindlichen Maßnahmen enthält, um das Klima wirksam zu schützen. Er enthält fast nur Apelle, das Gesetz ist nicht einklagbar und bezieht sich auf ein ungenügendes Klimaschutzziel.

26.05.2020

Der Gesetzesvorschlag bekennt sich zwar zu den von der Bundesregierung gesetzten Emissionsminderungszielen, das CO2-Äquivalent der Treibhausgasemissionen je Einwohner bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken, bezogen auf das Jahr 1990, dieses Ziel wurde jedoch Mitte Mai durch das Umweltgutachten des Sachverständigenrates Umwelt (SRU) der Bundesregierung als ungenügend identifiziert. Der BN fordert, dass Bayern vorangeht und ein Klimaschutzziel formuliert, das kompatibel mit dem Pariser Klimavertrag ist. 

„Leider verfehlt der aktuelle Vorschlag eines Klimaschutzgesetzes die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens. Die Bayerische Staatsregierung vertut hier eine große Chance und spricht zwar von „Klimaschutz“ – aber sie will sich dieser Zukunftsfrage nicht stellen.“ so Richard Mergner, Vorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern e.V. „Klimaschutz muss vor Ort umgesetzt und Pflichtaufgabe der Kommunen werden. Der Staat muss die Kommunen jedoch bei dieser Pflichtaufgabe unterstützen: finanziell, strukturell und gesetzgeberisch. Es ist tragisch, dass im aktuellen Gesetzesentwurf nur an die Kommunen appelliert wird und keine Programme aufgesetzt werden, die neuen Schwung für die dezentrale Bürgerenergiewende bringen “, so Richard Mergner weiter. 

„Wir erleben bereits heute Dürreschäden in der Landwirtschaft und wir haben ein neues Waldsterben durch Hitze und Trockenheit. Die Klimakrise ist in Bayern sichtbar.“ so Martin Geilhufe, Landesbeauftragter des BUND Naturschutz. „Um den Klimaschutz glaubhaft voranzubringen, muss jährlich mindestens eine Milliarde Euro pro Jahr in den Klimaschutz und die Energiewende investiert werden. Das könnte auch in Zeiten der Covid-19-Pandemie den Weg in eine nachhaltige Wirtschaft und zukunftsfähige Arbeitsplätze weisen. Die vorgeschlagenen 96 Maßnahmen sind nicht wirksam genug, um die Klimakrise zu verhindern. Die installierte Leistung der Windenergie an naturverträglichen Standorten muss bis 2040 um den Faktor vier weiter ausgebaut werden.“ 

Die politischen Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie zeigen, dass die bayerische Staatsregierung handlungsfähig ist und verbindliche Regelungen treffen kann. Die Klimakrise ist eine reale Bedrohung für die Gesundheit der bayerischen Bürger*innen, auch hier muss die Staatsregierung auf die Expert*innen der Wissenschaft hören. Die Krise hat zudem gezeigt, dass wir eine neue und ehrliche Bewertung globaler Lieferketten benötigen. Dezentralität und kommunale Daseinsvorsorge müssen wieder mehr Gewicht und Bedeutung erhalten.