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Oberster Rechnungshof fordert Evaluation der Straßenbauzuschüsse – BN macht Vorschläge für eine zukunftsfähige Neuausrichtung

21.04.2021

Über 75 % des bayerischen Straßennetzes sind Kreis- und Gemeindestra­ßen. Mit ca. 250 Mio. € bezuschusst der Freistaat Bayern jährlich deren Neu- und Ausbau. Der Bayerische Oberste Rechnungshof fordert nun in seinem Jahresbericht 2021 die Evaluation dieses  Zuschusssystems. Er kritisiert: „Das Bauministerium führte bisher keine Erfolgskontrolle für das BayGVFG-Förderprogramm im Kommunalstraßenbau durch und hat zur Notwendigkeit, Effizienz und Effektivität des Förderprogramms keine kon­kreten Aussagen getroffen.“

„Wir fordern die bayerische Verkehrsministerin Kerstin Schreyer auf, das Fördersystem zukunftsfähig zu machen“, so der BN-Landesbeauftragte Martin Geilhufe. „Bisher bekommen meist die Projekte die höchsten Zu­schüsse, die am meisten in Natur und Landschaft eingreifen. In Zukunft muss gelten: Zuschüsse dürfen nur noch Projekte bekommen, die keine ökologischen Zerstörungen mit sich bringen.“

„Durch die hohen Fördersätze und die geltenden Förderrichtlinien ent­steht heute die absurde Situation, dass maßloser, umweltzerstörender Ausbau kleiner, unbedeutender Kommunalstraßen für Gemeinden günsti­ger ist, als eine bedarfsgerechte Sanierung“, erläutert Gernot Hartwig, Sprecher des Landesarbeitskreises Verkehr und langjähriger Gemeinderat.

Der Bund Naturschutz (BN) hat in einer Broschüre Vorschläge erarbeitet, die Förderrichtlinien so umzugestalten, dass sie den Ansprüchen eines modernen Klima-, Arten- und Flächenschutzes genügen.
In acht Punkten fordert er:
 

  1. Den Grundsatz zur Förderung von nachhaltiger Mobilität.
  2. Eine Umverteilung der Haushaltsmittel zugunsten des Umweltverbundes
  3. Eine Umverteilung der Fördermittel zugunsten einer bestandserhaltenden Sanierung
  4. Eine Förderung von Aus- und Neubau nur noch bei ganz besonders begründeten Einzelfällen
  5. Keine Förderung von Neu- und Ausbauvorhaben in Biotopen oder Schutzgebieten
  6. Verbindliche Förderhöchstsätze und eine Senkung der Fördersätze für Neu- und Ausbau
  7. Keine Förderung der vorgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen
  8. Ein spezielles Förderprogramm für Verkehrsberuhigung und Nahmobilität.

Hintergründe und ausführliche Informationen zu unserem 8-Punkte-Programm zur Reform der Kommunalstraßenförderung finden Sie in unserer Broschüre:

https://www.bund-naturschutz.de/fileadmin/Bilder_und_Dokumente/Themen/Mobilit%C3%A4t/BN_Informiert_besseres_Zuschusswesen_d5_web.pdf

Den Bericht des Bayerischen Obersten Rechnungshofes zur Projektförderung im kommunalen Straßenbau finden Sie hier:

https://www.orh.bayern.de/berichte/jahresberichte/aktuell/jahresbericht-2021/staatsministerium-fuer-wohnen-bau-und-verkehr/1187-tnr-52-projektfoerderung-im-kommunalen-strassenbau.html