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Tiere und Pflanzen

Traunsteiner Wolf in Tschechien überfahren: Weckruf für Schutz von Weidetieren

Der Wolf GW2425m ist am 17. Januar 2022 im Osten Tschechiens überfahren worden. Am selben Tag war die Allgemeinverfügung zum Abschuss des Wolfes erlassen worden. Der BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN) hatte gegen die Allgemeinverfügung in erster Instanz erfolgreich geklagt.

09.02.2022

Laut der heutigen LfU-Pressemitteilung wurde GW2425m nahe des tschechischen Prostějov am 17.01.2022 nordöstlich von Brünn im Osten Tschechiens überfahren. Am Tag des Erlasses der Allgemeinverfügung hatte er sich also schon 360 Kilometer Luftlinie vom letzten Rissereignis im Landkreis Berchtesgadener Land entfernt. Ob er dabei erneut Nutztiere gerissen und sich dabei in Siedlungsnähe begeben hat, ist nicht bekannt.

Beate Rutkowski, stellvertretende Vorsitzende des Landesverbandes und Vorsitzende der BN-Kreisgruppe Traunstein, kommentiert: „Wir bedauern den Tod des Wolfes und hoffen gleichzeitig, dass dieser Fall ein Weckruf für den Herdenschutz in Bayern ist. Wäre der Wolf nicht nach Osten abgewandert, sondern nach Norden durch Bayern gewandert, wäre er auf viele weitere ungeschützte Weidetiere gestoßen. Daher fordern wir von der bayerischen Staatsregierung, die Herdenschutzförderung in Bayern flächendeckend anzubieten und nicht von permanenter Wolfsanwesenheit oder Rissereignissen abhängig zu machen. Bei diesen Wanderstrecken ist jederzeit mit dem nächsten durchziehenden Wolf zu rechnen.“

Das Verwaltungsgericht München hatte den Wolfsabschuss gestoppt, da keine Gefahr für Menschen anzunehmen sei. Die Landesanwaltschaft hat dagegen Beschwerde eingelegt. „Der BUND Naturschutz hat großes Verständnis für die Sorgen und den Frust der Weidetierhalter. Wäre der besagte Wolf nachgewiesenermaßen eine Gefahr für Leib und Leben von Menschen gewesen oder hätte er wiederholt Weide- oder Stalltiere, die bestmöglich durch wolfssichere Zäune oder Herdenschutzhunde gesichert sind, überwunden, wäre eine Tötung nach europäischem Recht und dem bayerischen Wolfsaktionsplan gerechtfertigt. Dies würde vom BN klar akzeptiert“, erklärt der BN-Vorsitzende Richard Mergner.

Hintergrundinformationen:

Der Wolf gehört als heimisches Wildtier ebenso zu Bayern wie die Weidetierhaltung, der wir vielerorts die Erhaltung seltener Tiere und Pflanzen und landschaftliche Vielfalt und Schönheit zu verdanken haben. An einem ordnungsgemäßen Herdenschutz führt kein Weg vorbei, auch um zu verhindern, dass Wölfe sich in Siedlungsnähe begeben, um dort Schafe und Ziegen zu reißen. Fast alle Risse von Weide- und Gehegetieren in Bayern sind bisher von wandernden Einzelwölfen verursacht worden. Der BN kämpft seit Jahren für eine bessere Unterstützung der Weidetierhalter/innen, u. a. durch finanzielle Förderung der Herdenschutzkosten.

Gemeinsam mit Bioland bietet der BN im europäischen Projekt „LIFEstockProtect“ konventionellen und ökologischen Bauern Herdenschutzberatung und eine Praxis-Erfahrungsaustausch mit Weidetierhaltern in Österreich, Südtirol und Bayern an.

Mit der bayerischen Förderrichtlinie für Herdenschutz bekommen Weidetierhalter in Fördergebieten die investiven Kosten erstattet. Der BUND Naturschutz fordert, dass diese Regelung bayernweit angewandt wird, denn in jeder Region kann es in Zukunft durchziehende Wölfe geben. Kein Schafhalter in Bayern darf bei seinen Vorbereitungen auf die Rückkehr der Wölfe allein gelassen werden. Herdenschutz bedeutet auch einen großen Zusatzaufwand im Unterhalt, insbesondere im Almgebiet. Deswegen müssen auch die laufenden Kosten des Herdenschutzes gefördert werden. Auch Behirtung muss gefördert werden, die nicht nur eine Möglichkeit der Wolfsabwehr bietet, sondern auch dem Tierwohl und dem Biodiversitätsschutz dient. Der BN wird sich weiterhin massiv für ein Nebeneinander von Wolf und Weidehaltung einsetzen, das nicht auf Kosten der Tierhalter/innen geht.

https://lifestockprotect.info/