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Weiterbetrieb des AKW Isar 2 ist nicht genehmigungsfähig

Der Weiterbetrieb des Atomkraftwerks Isar 2 über 31. Dezember hinaus ist nicht genehmigungsfähig. Die BUND-Studie der Atomanlagen-Expertin Oda Becker benennt zahlreiche sicherheitstechnische und rechtliche Hinderungsgründe.

28.07.2022

Nicht nur haben die drei noch laufenden deutschen Atomkraftwerke ihre planmäßige Betriebsdauer von 30 Jahren weit überschritten und gelten nach dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik als veraltet. Entscheidend ist laut der vom BUND beauftragten Studie, dass Sicherheitsüberprüfungen der AKWs mit Blick auf den 2011 gesetzlich festgelegten Abschalttermin nur noch so rudimentär durchgeführt wurden, dass diese u.a. nach Europarecht nicht über den 31. Dezember hinaus am Netz bleiben dürfen.

Konkret ist das AKW Isar 2 seit 13 Jahren nicht mehr umfänglich geprüft worden. Die letzte periodische Sicherheitsprüfung (PSÜ), die mindestens alle zehn Jahre erfolgen muss, fand 2009 und nach Anforderungen aus den frühen 1980er Jahren statt. Dies war möglich, weil das Atomgesetz Sicherheitsüberprüfungen nur bis drei Jahre vor der Abschaltung verlangt  – die regulär 2019 anstehende Überprüfung konnte allein deshalb entfallen, weil das AKW verbindlich Ende 2022 vom Netz gehen sollte.

„Selbst die Betreiber stellen fest, dass auch ein kurzer Weiterbetrieb nur möglich wäre, wenn der Anspruch an Sicherheitsprüfungen massiv verringert oder umfangreiche Nachrüstungen nicht vorgenommen werden“, erklärt die Diplom-PhysikerinOda Becker. „Die aktuelle Situation in Frankreich belegt zudem, dass die angestrebte Versorgungssicherheit mit Atomkraftwerken nicht gewährleistet ist.“

Allerdings darf nach der Euratom-Richtlinie die Bundesrepublik den Weiterbetrieb einer Anlage, die zuletzt vor 13 Jahren einer PSÜ unterzogen wurde, nicht gestatten, ohne zuvor eine den aktuellen Anforderungen entsprechende PSÜ durchzuführen – die üblicherweise mehrere Jahre dauert. Damit ist es nach verbindlichem EU-Recht ausgeschlossen, Isar 2 kurzfristig weiterlaufen zu lassen.

„Es wäre hochriskant, energiepolitisch fragwürdig und gesellschaftlich wie politisch absolut kontrovers, Isar 2 weiterlaufen zu lassen“, erklärt der Vorsitzende des BUND Naturschutz in Bayern e.V., Richard Mergner. „Dazu kommt jetzt: Selbst wenn man diesen Wahnsinn wollte, wäre die Genehmigung einer Laufzeitverlängerung durch die Atomaufsicht aus fachlicher Sicht rechtswidrig. Wir würden in diesem Fall eine Klage prüfen. Denn ein auch nur halbwegs sicherer weiterer Betrieb dieser Hochrisikotechnologie ist nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik einfach nicht gewährleistet. Jetzt rächt es sich, dass Bayern jahrzehntelang auf fossile Brennstoffe gesetzt und den Ausbau der Erneuerbaren Energien vernachlässigt oder sogar verhindert hat. Und von diesem selbst geschaffenen Problem will Ministerpräsident Söder jetzt mit rechtlich unhaltbaren Forderungen ablenken. Dabei liegt es auf der Hand: Atomkraft ist nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems.“

Die Studie „Risiken einer Laufzeitverlängerung – Aktuelle Probleme und Gefahren bei deutschen Atomkraftwerken“ finden Sie unter

https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/atomkraft/atomkraft_atomstudie_laufzeitverlaengerung_2022.pdf.