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Wellnesshotel Adelsdorf: BN warnt vor Sonderweg für Hotelbau in sensibler Landschaft

Ein großes Wellnesshotel soll nordöstlich von Neuhaus auf einer bislang unbebauten Fläche in unmittelbarer Nähe wertvoller Schutzgebiete entstehen. Weil die regulären Voraussetzungen für eine Ausnahme vom Anbindegebot nicht erfüllt sind, soll das Projekt offenbar über das Bayerische Modellregionengesetz ermöglicht werden. Der BN warnt vor einem gefährlichen Präzedenzfall.

15.10.2026

Adelsdorf/Neuhaus, 16.10.2026 – Rund 3,35 Hektar Fläche im Außenbereich nordöstlich von Neuhaus sollen für ein Wellnesshotel erschlossen werden. Der Standort liegt in unmittelbarer Nähe zum Naturschutzgebiet „Feuchtwiesen Ziegenanger bei Neuhaus“, zum FFH-Gebiet „Teiche und Feuchtflächen im Aischgrund“ und zum europäischen Vogelschutzgebiet „Aischgrund“. Der BUND Naturschutz (BN) sieht dadurch erhebliche Risiken für Natur und Landschaft, unter anderem für Wiesenbrüter wie Kiebitz und Feldlerche sowie für den Wasserhaushalt der Feuchtwiesen.

Nach Angaben der Bayerischen Staatsregierung erfüllt der Standort nicht die Voraussetzungen für eine reguläre Ausnahme vom sogenannten Anbindegebot. Dieses soll verhindern, dass neue Siedlungsflächen losgelöst von bestehenden Orten in der freien Landschaft entstehen. Nun soll offenbar das Bayerische Modellregionengesetz einen neuen Weg für das Projekt eröffnen. Wie aus der Antwort der Staatsregierung auf eine Anfrage (siehe Datei unten) zum Plenum hervorgeht, werden entsprechende Anträge derzeit innerhalb der Staatsregierung abgestimmt.  

„Hier soll ein Hotel an einem hochsensiblen Standort entstehen, obwohl selbst die Staatsregierung feststellt, dass die regulären Voraussetzungen für eine Ausnahme vom Anbindegebot nicht erfüllt sind“, erklärt der BN-Vorsitzende Martin Geilhufe. „Das Modellregionengesetz darf jetzt nicht zur Hintertür werden, um Schutzvorschriften zu umgehen. Bürokratieabbau darf nicht bedeuten, dass zentrale Regeln gegen Zersiedelung und Flächenverbrauch für einzelne Projekte außer Kraft gesetzt werden.“

Helmut König, Vorsitzender der BN-Ortsgruppe Adelsdorf, betont: „Wir wenden uns nicht grundsätzlich gegen ein Hotel in Adelsdorf. Aber dieser Standort ist falsch. Statt immer neue rechtliche Wege zu suchen, sollte endlich geprüft werden, wo ein solches Vorhaben mit deutlich geringeren Auswirkungen auf Natur und Landschaft realisiert werden kann.“

Besonders problematisch ist aus Sicht des BN die mögliche Signalwirkung über Adelsdorf hinaus. Nach Angaben der Staatsregierung können mehrere Kommunen dieselbe Freistellung im Rahmen des Modellregionengesetzes erproben. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse können später auch Grundlage für dauerhafte gesetzliche Regelungen werden.

„Damit geht es längst nicht mehr nur um ein einzelnes Hotel“, erklärt Prof. Dr. Hubert Weiger, Ehrenvorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern. „Wenn über Modellregionen Hotels im Außenbereich ermöglicht werden und daraus später allgemeine Regeln entstehen, wird das Anbindegebot Schritt für Schritt ausgehöhlt. Damit gerät ein wichtiger Schutz gegen Zersiedelung und zusätzlichen Flächenverbrauch ins Wanken.“

Der BN hält schnellere und effizientere Verwaltungsverfahren grundsätzlich für sinnvoll. Das Modellregionengesetz darf nach Auffassung des Verbandes jedoch nicht genutzt werden, um dauerhaft wirkende Bauprojekte in ökologisch empfindlichen Landschaften zu ermöglichen. Ein Hotel mit Zufahrten, Parkplätzen, Beleuchtung und zusätzlichem Besucherverkehr schafft Tatsachen, die sich nach Ende eines Modellversuchs nicht wieder rückgängig machen lassen.

Der BN fordert deshalb, die Anträge und betroffenen Rechtsvorschriften vollständig offenzulegen und vor einer Entscheidung die Auswirkungen auf Natura-2000-Gebiete, geschützte Arten und den Wasserhaushalt umfassend zu prüfen. Bundes- und EU-Naturschutzrecht müssen auch innerhalb einer Modellregion uneingeschränkt gelten.