EEG-Novelle: Bayern braucht Sonne und Wind statt mehr Kleinwasserkraft
Heute berät der Wirtschaftsausschuss des Bundestags über die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. BN fordert verlässliche Rahmenbedingungen für Photovoltaik auf Dächern und mehr Windenergie im Süden. Förderung der ökologisch schädlichen Kleinwasserkraft ist dagegen der falsche Weg.
Der BUND Naturschutz in Bayern fordert anlässlich der heutigen Anhörung zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Deutschen Bundestag klare Weichenstellungen für eine naturverträgliche Energiewende. Bayern braucht, vor allem auch als Standortvorteil für die Wirtschaft, eine Energieversorgung aus 100 Prozent erneuerbaren Energien – dafür müssen vor allem Solar- und Windenergie konsequent ausgebaut werden.
„Die Solarenergie ist in Bayern eine Erfolgsgeschichte. Diesen Weg müssen wir weitergehen und gleichzeitig endlich den großen Nachholbedarf bei der Windenergie angehen. Die Energiewende darf aber nicht als Vorwand dienen, um unsere Flüsse und Bäche durch zusätzliche Kleinwasserkraftwerke weiter zu belasten“, erklärt BN-Landesbeauftragter Martin Geilhufe.
Gerade die Photovoltaik auf Dächern darf in Bayern nicht abgewürgt werden. Viele Bürger*innen, landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen im Freistaat investieren bereits in die sehr naturverträgliche Dach-PV. Der BN kritisiert deshalb die geplanten Einschnitte bei der Förderung kleiner Anlagen. „Wer die Energiewende als Gemeinschaftsprojekt will, darf ausgerechnet den Menschen, die auf dem eigenen Dach sauberen Strom erzeugen wollen, nicht die Planungssicherheit nehmen. Eine verlässliche Vergütung für Dach-PV muss erhalten bleiben. Das ist gerade für den ländlichen Raum in Bayern von großer Bedeutung“, so Geilhufe.
Photovoltaik allein reicht jedoch nicht aus. Bayern braucht einen deutlich stärkeren Ausbau der Windenergie. Der BN unterstützt deshalb ausdrücklich eine Südquote, die dafür sorgt, dass neue Windkraftanlagen gleichmäßiger über Deutschland verteilt werden. „Bayern hat beim Wind über Jahre wertvolle Zeit verloren. Das müssen wir jetzt aufholen. Mehr Windenergie im Süden ergänzt die Solarenergie hervorragend, sorgt gerade im Winter für mehr erneuerbaren Strom vor Ort und reduziert den Bedarf für einen überdimensionierten Ausbau der Übertragungsnetze“, erklärt Geilhufe.
Kritisch bewertet der BN dagegen die Regelungen zur Kleinwasserkraft. Das nutzbare Wasserkraftpotenzial ist in Deutschland bereits größtenteils ausgeschöpft. Gleichzeitig ist der Beitrag kleiner Wasserkraftwerke zur Stromversorgung äußerst gering, während Wehre, Aufstauungen und Turbinen Fließgewässer und ihre Artenvielfalt massiv beeinträchtigen. Wie der Sommer 2026 gezeigt hat, leiden Flüsse auch zunehmend unter der Klimakrise durch Niedrigwasser. Der BN kritisiert deshalb, dass kleine Wasserkraftanlagen im vorliegenden EEG-Entwurf weiterhin von einer Marktprämie profitieren sollen. Selbst mit der Prämie sind schon jetzt viele Kleinanlagen unrentabel, daher sollte über einen Rückbaufonds die Stilllegung solcher Anlagen unterstützt werden.
Die wissenschaftliche Grundlage dafür ist eindeutig: Bereits 2021 forderten 65 Wissenschaftler*innen aus 30 Institutionen in einem Memorandum, die EEG-Förderung für Kleinwasserkraftwerke zu beenden. Nach ihren Berechnungen tragen die mehr als 7.800 Kleinwasserkraftwerke mit weniger als einem Megawatt Leistung zusammen weniger als 0,5 Prozent zur deutschen Stromproduktion bei (siehe hier [https://www.igb-berlin.de/sites/default/files/media-files/download-files/memorandum_klimaschutz_vs_biodiversitaet.pdf]).
Der BN fordert deshalb zudem, die pauschale Einstufung der Wasserkraft als im „überragenden öffentlichen Interesse“ zu beenden. „Ein Kleinwasserkraftwerk mit minimalem Beitrag zur Energieversorgung darf nicht automatisch Vorrang gegenüber dem Schutz eines wertvollen Fließgewässers bekommen“, erklärt Geilhufe.



