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Eilantrag des BN gegen Biberabschussverordnung Oberallgäu erneut erfolgreich

VG Augsburg gibt Eilantrag des BUND Naturschutz gegen die erneute Biberverordnung des Landkreises Oberallgäu statt, ordnet aufschiebende Wirkung an und bewertet Allgemeinverfügung als voraussichtlich rechtswidrig.

05.08.2025

Mit Beschluss von 04.08.2025 hat das Verwaltungsgericht Augsburg dem Eilantrag des BN gegen die erneut erlassene Biber-Allgemeinverfügung (AV) des Landkreises Oberallgäu stattgegeben. Damit ist der Vollzug der Verfügung rechtzeitig vor Ende der Schonzeit am 1. September außer Kraft gesetzt, Abschüsse somit nicht erlaubt.

Das Gericht begründet dies damit, dass die AV zu unbestimmt ist und die Voraussetzungen für die Festsetzung derart großer Abschussbereiche nicht vorliegen. Denn das Landratsamt Oberallgäu hat weder mögliche Alternativen und Präventionsmaßnahmen noch die Auswirkungen auf den Zustand der Biber-Population ausreichend konkret dargestellt und bewertet. Letztlich hätte das Landratsamt mit diesem weitreichenden räumlichen Anwendungsbereich das „Regel-Ausnahme-Verhältnis umgekehrt“ und den Abschuss zur Regel gemacht.

„Wir sind sehr froh, dass die Biber im Landkreis Oberallgäu damit vor dem großflächigen Abschuss gerettet sind“, freut sich die BN-Artenschutzreferentin Dr. Christine Margraf. „Der Biber ist von unschätzbarem Wert für die Artenvielfalt und effektiven Wasserrückhalt bei Regen und für Trockenzeiten. Wo es im Einzelfall tatsächlich Probleme gibt, bietet das Bibermanagement eine Reihe an Lösungen für Mensch und Biber. Die Tötung von Bibern ist die Ultima ratio und muss Ausnahme bleiben – das hat das Gericht sehr deutlich gemacht. Alle Alternativen und präventiven Sicherungsmaßnahmen müssen vorher geprüft und durchgeführt werden.“

Der BN appelliert nun an das Landratsamt, von einer Beschwerde gegen das Urteil abzusehen und die Allgemeinverfügung aufzuheben. 

Rechtsanwalt Dr. Eric Weiser-Saulin (Kanzlei Baumann Rechtsanwälte) ergänzt: „Das Verwaltungsgericht hat die von uns vorgebrachten Mängel der Allgemeinverfügung bereits umfassend gewürdigt und seine Entscheidung gut begründet. Wie das VG Augsburg dargelegt hat, verstößt die Allgemeinverfügung gegen die gesetzlichen Bestimmtheitsanforderungen, stützt sich auf eine fehlerhafte Rechtsgrundlage, eine fehlerhafte Alternativenprüfung und eine fehlerhafte Ermessensausübung. Außerdem hat das Landratsamt Oberallgäu nicht sichergestellt, dass die lokale Biberpopulation in einem günstigen Erhaltungszustand bleibt. Angesichts dieser zahlreichen Mängel gehen wir davon aus, dass das Gericht diese Entscheidung im Hauptsacheverfahren bestätigen wird.“

Hintergrund:
Die Biber-Allgemeinverfügung zur Tötung von Bibern umfasst pauschal einen Gültigkeitsbereich von 30 m entlang von Bundes-, Staats und Kreisstraßen sowie Bahnlinien in einer Länge von ca. 620 km. Daraus ergibt sich ein Gültigkeitsbereich in einer Fläche von ca. 3.720 Hektar, auf der Biber geschossen werden dürfen. Der europarechtlich streng geschützte Biber ist auf das Gewässernetz als Lebensraum angewiesen. Auf der potenziellen Zugriffsfläche befinden sich weit über 1.000 Gewässerabschnitte in einer Gesamtlänge von ca. 103 km, auf denen der Abschuss erfolgen dürfte.

Die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Augsburg finden Sie hier.

Historie der Biber-Allgemeinverfügung des Landkreises Oberallgäu:

02.09.2024: Erste Allgemeinverfügung des Landkreises Oberallgäu

09.10.2024: BN legt Klage gegen die Allgemeinverfügung des Landkreises Oberallgäu ein

08.11.2024: Das Verwaltungsgericht Augsburg setzt die Biber-Allgemeinverfügung auf Antrag des BN außer Kraft

19.11.2024: Das Landratsamt startet die Anhörung der anerkannten Naturschutzvereinigungen zu einem nahezu identischen Allgemeinverfügungs-Entwurf

13.12.2024: Der BN gibt eine Stellungnahme in diesem Verfahren ab.

11.02.2025: Der Landkreis Oberallgäu erlässt eine fast gleichlautende Biber-Allgemeinverfügung

12.02.2025: Der BN erhebt erneut Klage gegen die neue Allgemeinverfügung

24.03.2025: Der BN stellt einen Eilantrag beim VG Augsburg mit ausführlicher Klagebegründung 

04.08.2025: Das Verwaltungsgericht Augsburg gibt der Klage des BN statt und ordnet die aufschiebende Wirkung an.

Weiterführende Links mit Hintergrundinfos:

https://www.bund-naturschutz.de/pressemitteilungen/bn-reicht-erneut-klage-gegen-biberabschussgenehmigung-ein

https://www.bund-naturschutz.de/pressemitteilungen/pauschale-biberabschussgenehmigung-im-oberallgaeu-sachlich-nicht-sinnvoll-und-rechtlich-nicht-haltbar

https://www.bund-naturschutz.de/pressemitteilungen/gericht-stoppt-biberabschuss-im-oberallgaeu

https://www.bund-naturschutz.de/pressemitteilungen/allgemeinverfuegung-zum-biberabschuss-im-oberallgaeu-ist-masslos-ueberzogen