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Grünes Band: Lebendige Gedächtnislandschaft im 35. Jahr der Deutschen Einheit

Der BUND mahnt einen durchgängigen Schutz des größten deutschen Biotopverbunds an und setzt sich dafür ein, das Grüne Band als Nationales Naturmonument zu sichern. Das einstige Grenzgebiet ist auf dem Weg zum UNESCO-Welterbe und beeindruckt mit einer außergewöhnlich hohen Artenvielfalt, wie erste Ergebnisse der umfangreichsten Arterfassung Deutschlands zeigen. Zugleich hebt das neue Gedenkstättenkonzept der Bundesregierung die besondere Bedeutung des Grünen Bandes als Ort historisch-politischer Bildung und Umweltbildung hervor.

05.12.2025

Nürnberg/Berlin. Zum 36. Geburtstag des Grünen Bandes am 9. Dezember fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) den überfälligen durchgehenden Schutz der „Gedächtnislandschaft Deutsche Einheit“ als Nationales Naturmonument (NNM) – also eine Sicherung aus kulturhistorischen und naturschutzfachlichen Gründen. Der 9. Dezember 1989 war die Geburtsstunde des Grünen Bandes. Auf Einladung des BUND kamen Natur- und Umweltschützer*innen aus Ost- und Westdeutschland zusammen und verabschieden damals die erste Resolution für die Schutzidee "Grünes Band". 

Martin Geilhufe, Landesvorsitzender des BUND Bayern: „Die durchgängige, flächendeckende Ausweisung als Nationales Naturmonument (NNM) ist eine essenzielle Grundlage zur Nominierung des Grünen Bandes als UNESCO Welterbestätte. Zudem muss der einzige existierende nationale Lebensraumverbund von allen Anrainerländern langfristig gesichert und gestärkt werden. Auch Bayern sollte hier nachziehen und die wertvollen Bereiche entlang des Grünen Bandes auf bayerischer Seite als NNM schützen.“.
Während Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg dies bereits vollzogen haben und so über vier Fünftel des Grünen Bandes durchgängig NNM sind, fehlen bei den östlichen Anrainerländern noch Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Hessen hat als erstes westliches Bundesland seine wertvollen Bereiche am Grünen Band als NNM ausgewiesen, in Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein steht dies noch aus.

Prof. Hubert Weiger, Beauftragter des BUND für das Grüne Band: „Das Grüne Band ist eine außergewöhnliche grenzübergreifende Gedächtnislandschaft an die friedliche Überwindung der deutschen und europäischen Teilung. Grenzlandmuseen und Gedenkstätten auf Ost- und Westseite und der Biotopverbund am Grünen Band stehen in ihrer Gesamtheit als Symbol für die Überwindung des Totalitarismus. Dies wird auch im neuen Gedenkstättenkonzept der Bundesregierung anerkannt. Der Natur- und Kulturwert des Grünen Bandes ist eines Welterbes absolut würdig. Hier müssen der Bund und die Länder an einem Strang ziehen“.
Aktuelle Untersuchungen zur Artenvielfalt bestätigen eindrucksvoll den herausragenden Naturwert des Grünen Bandes für zahlreiche, gefährdete Tier- und Pflanzenarten.

Dr. Liana Geidezis, Leiterin des Nationalen BUND Kompetenzzentrums Grünes Band: „Die ersten Ergebnisse der im Frühjahr und Sommer im gesamten Grünen Band durchgeführten Erfassung der Insekten bzw. Gliederfüßer zeigt die wichtige Funktion des Grünen Bandes als Überlebensraum für unsere biologische Vielfalt. Bisher konnten mehr als 7.000 Arten bestimmt werden, darunter zahlreiche sehr seltene und Arten der Roten Liste Deutschlands, wie die Schwebfliege Microdon miki. Zudem wissen wir, dass wir am Grünen Band hochgradig gefährdete Vogelarten wie das Braunkehlchen, den Kiebitz oder den Wiesenpieper erhalten oder sogar deren Anzahl vermehren können, obwohl in Deutschland diese Arten einen insgesamt dramatischen Rückgang erleben“.
Insbesondere Insekten spielen eine zentrale Rolle in unseren Ökosystemen – als Bestäuber und Zersetzer (Bodenbildung) sind sie unverzichtbar auch für die Landwirtschaft und als Nahrungsquelle für unzählige Vögel, Reptilien, Amphibien und kleine Säugetiere. Diese Ergebnisse sind eine wichtige Grundlage auf dem Weg zum UNESCO Welterbe und unterstreichen eindrucksvoll die Forderung des BUND nach einem durchgängigen Schutz des größten deutschen Biotopverbundes als Nationales Naturmonument. 

 

Hintergrund:

Grünes Band: Am 9.Dezember 1989, wenige Woche nach dem Fall der Mauer, initiierte der BUND zusammen mit Naturschützer*innen aus Ost- und Westdeutschland im oberfränkischen Hof das Grüne Band entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze. Seitdem setzt sich der BUND mit vielen Projekten, Aktivitäten und dank zahlreicher Spenden für Erhalt, Ausweitung und Schutz des 1.378 Kilometer langen Biotopverbundes ein. 

Erfassung der Artenvielfalt am Grünen Band: Das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ‚Arterfassung Grünes Band‘ wird gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Es läuft noch bis zum 31.12.2027. 

Nationales Naturmonument (NNM): Ein NNM ist ein Gebiet, das aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen und wegen seiner Seltenheit, Eigenart oder Schönheit von herausragender nationaler Bedeutung ist und daher geschützt wird. Diese Schutzkategorie ist seit 2010 im Bundesnaturschutzgesetz verankert. 

UNSECO Welterbe: Seit Januar 2024 steht das Grüne Band – auch auf Engagement des BUND hin – auf der deutschen Vorschlagsliste für eine UNESCO Welterbestätte. Ein Welterbe muss von außergewöhnlichem, universellem Wert für die Menschheit sein. Das nachzuweisen ist u.a. Aufgabe der BUND-Projekte ‚Arterfassung Grünes Band‘ und ‚Welterbe Grünes Band‘ (beide gefördert vom Bundesamt für Naturschutz) sowie des Kooperationsprojektes von BUND und Deutschem Kulturrat e.V. „Auf dem Weg zum Welterbe - Natur- und Kulturraum Grünes Band“ (gefördert vom Thüringer Umweltministerium).
Im Falle einer Ausweisung wäre das Grüne Band die erste gemischte Welterbestätte Deutschlands. 

www.bund.net/gruenes-band 

Mehr Informationen: 

Weitere Bildeindrücke: t3://page?uid=35143

Kontakt 
Nationales BUND Kompetenzzentrum Grünes Band, Dr. Liana Geidezis, liana.geidezis@bund-naturschutz.de, 0911 - 57 52 - 94 - 0 

Quellen
Gedenkstättenkonzeption des Bundes vom 5.11.2025 (Grünes Band auf Seite 39): https://kulturstaatsminister.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Aufarbeiten/Konzept_Gedenkst%C3%A4tten_05.11.25.pdf 

 

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