Neues Jagdgesetz: Kontrolle der Rehwildbejagung fällt weg – massive Einschnitte beim Artenschutz verhindert
Der BUND Naturschutz kann bezüglich des neuen Jagdgesetzes einen großen Erfolg beim Artenschutz verbuchen. In der ersten, vor einem Jahr vorgelegten Fassung des Gesetzentwurfes, sollte die Oberste Jagdbehörde im Wirtschaftsministerium die alleinige Zuständigkeit für eine Bejagung zahlreicher europarechtlich streng geschützter Tierarten bekommen, zudem weitreichende Ausnahmemöglichkeiten beim Schutz. Nach massivem Protest, vor allem vom BN, sind die entsprechenden Passagen fast vollständig wieder gestrichen worden. „Das ist eine gute Nachricht für diese Tierarten und ein sehr wichtiger und schöner Erfolg unserer Arbeit!“, erklärt der BN-Vorsitzende Martin Geilhufe. „Geschützte Arten wie Luchs, Wildkatze, Feldhamster oder viele Vogelarten brauchen Schutz und nicht Bejagung, sie gehören nicht ins Jagdrecht."
Getrübt wird die Freude des BN durch die Neuaufnahme von Wolf und Goldschakal ins Jagdrecht. "Beide Arten sind bei uns nach wie vor selten und sollten nicht mit der Flinte, sondern mit besserem Herdenschutz empfangen werden. Wo begründete Einzelfälle ein gezieltes Management bis hin zum Abschuss erfordern, ist das nach bisheriger Rechtslage bereits möglich und Realität", so Geilhufe. Die Verlagerung der Festlegung von Abschusszahlen auf die Jagdbehörde sowie Regelungen zur Fallenjagd geschützter Arten sind zudem nach wie vor verfassungs- und europarechtswidrig.
Massive Verschlechterungen befürchtet der BN für die bayerischen Wälder. „Der Wald braucht mehr und nicht weniger Kontrolle“, erklärt der BN-Ehrenvorsitzende Hubert Weiger. „Das ist, als würde Minister Aiwanger an einer unfallträchtigen Straßenkreuzung die Ampel abmontieren. Mit diesem neuen Jagdgesetz – man muss es so deutlich sagen - gibt die Staatsregierung den Wald ein Stück weit verloren.“
Nach Einschätzung des BN wird die Gesetzesnovelle den ohnehin zu langsamen Umbau der Wälder in Zeiten der Klimakrise weiter erheblich erschweren. Mit der teilweisen Abschaffung der Abschussplanung entfällt ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass genügend Rehwild entnommen wird. Vielerorts werden die jungen Baumtriebe nämlich von den zahlreichen Rehen und Hirschen aufgefressen - der Umbau zu einem klimaresilienteren Wald wird erschwert.
Das Forstliche Gutachten 2024 bescheinigt lediglich einem Viertel der so genannten Hegegemeinschaften einen längerfristig durchgehend tragbaren oder günstigen Verbiss. „Das ist ein Armutszeugnis für die Jagd und für den zuständigen Minister“, kritisiert Weiger. „Doch anstatt die Jagdbehörden anzuhalten, Defizite und Gesetzesverstöße abzustellen, kappt Minister Aiwanger die Aufsicht und Kontrolle. Die Novelle folgt den Interessen der Jagdlobby – zulasten von Wald und Gemeinwohl. Besonders enttäuschend ist, dass sich Ministerpräsident Markus Söder nicht schützend vor den Wald und an die Seite der Forstministerin gestellt hat.“
Der BN hat das neue Jagdgesetz durch ein Rechtsgutachten prüfen lassen. Es kommt zum Schluss, dass es verfassungswidrig ist. „Es unterläuft die staatliche Verantwortung für eine waldverträgliche Regulierung der Wildbestände. Damit steht es im Widerspruch zur verfassungsrechtlichen Schutzpflicht des Staates, Natur und Wald als Lebensgrundlagen dauerhaft zu sichern“, so der BN-Waldexperte Ralf Straußberger. „Im Übrigen schwächen das Gesetz die Eigentumsrechte der Waldeigentümer und das Forstliche Gutachten als Grundlage der Abschusssteuerung.“





