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Ostumfahrung Neuburg an der Donau: BUND Naturschutz klagt gegen Planfeststellungsbeschluss

Der BUND Naturschutz klagt gegen die Ostumfahrung mit Zweiter Donaubrücke von Neuburg an der Donau. Die geplante Trasse würde den wertvollen Donauauwald, ein streng geschütztes Natura-2000-Gebiet, durchschneiden und Teile des Englischen Gartens beeinträchtigen.

25.09.2025

Mit dem Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern, der am 1. August während der Sommerferien erlassen wurde, ist das umstrittene Projekt einer zweiten Donaubrücke mit Ostumfahrung von Neuburg nun offiziell genehmigt. Martin Geilhufe, Landesbeauftragter des BN, warnt: „Die Ostumfahrung zerstört wertvolle Natur. Sie ist – wie so oft in Bayern – völlig überdimensioniert!“

Der betroffene Auenwald bietet mit seinem Alt- und Totholz Lebensraum für Spechte, seltene Vogelarten und unzählige Insekten. Darüber hinaus fungiert er als bedeutender Kohlenstoffspeicher und leistet damit einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen die Klimakrise. Auch Teile des Englischen Gartens, ein beliebtes Naherholungsgebiet der Stadt, wären direkt betroffen.

„Das europäische Naturschutzrecht ist eindeutig: Projekte, die Natura-2000-Gebiete beeinträchtigen, sind nur in Ausnahmefällen zulässig – und die vorgelegten Ausgleichsmaßnahmen reichen bei weitem nicht aus. Wir sehen erhebliche rechtliche Mängel und werden diese nun gerichtlich prüfen lassen“, erklärt Geilhufe.

Die BN-Kreisgruppe Neuburg-Schrobenhausen kämpft seit Jahren gemeinsam mit der Bürgerinitiative „Auwald statt Asphalt“ und der Nachbargemeinde Bergheim gegen das Projekt. Günter Krell, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe, betont: „Die Kosten von über 85 Millionen Euro stehen in keinem Verhältnis zu den erhofften Entlastungen. Stattdessen wird durch die neue Straße noch mehr Verkehr angezogen. Angesichts der Klimakrise brauchen wir keine weiteren Asphalttrassen, sondern Investitionen in Bus, Bahn und eine echte Verkehrswende.“