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Staatsregierung setzt Waldumbau aufs Spiel

Jagdgesetzreform:

Freiwilligkeit erschwert den in der Klimakrise wichtigen Waldumbau. Entscheidend ist die konkrete Umsetzung des Gesetzes durch die entsprechenden Ausführungsverordnungen. BN beim Thema Artenschutz weiter sehr wachsam.

10.09.2025

Der Bund Naturschutz in Bayern übt scharfe Kritik an den gestern vorgestellten Eckpunkten der geplanten Jagdgesetzreform. „Wenn die Reform so umgesetzt wird, wäre das ein schwarzer Tag für den Wald in Bayern. Der dringend notwendige Schutz des Waldes würde zu Gunsten der Jagd geschwächt“, warnt der BN-Ehrenvorsitzende Hubert Weiger. „Die teilweise Abschaffung der Abschusspläne unter dem Deckmantel der ‚Entbürokratisierung‘ geht zu Lasten des Gemeinwohls und vor allem auch der kleinen Waldbesitzer!“

Der BN befürchtet, dass nach der neuen Regelung die Interessen vieler Waldbesitzer auf der Strecke bleiben. „In den derzeitigen roten Gebieten wird schon jetzt nicht ausreichend geschossen. Die geplante Freiwilligkeit wird die Situation weiter verschärfen. Die Interessen der privaten Waldbesitzer sind bisher durch die Forstverwaltung und die Abschussplanung geschützt – auch wenn die Abschusspläne freilich oftmals nicht eingehalten werden. Dieses Instrument nun der Freiwilligkeit zu überlassen, geht in die falsche Richtung“, betont die stellvertretende BN-Vorsitzende Beate Rutkowski.   

„Auch wenn die forstlichen Gutachten Gott sei Dank erhalten bleiben, werden die genauen Ausführungsverordnungen des Gesetzes entscheidend sein, damit die Zielvorgaben dann auch eingehalten werden“, erklärt Rutkowski. Zentrale Punkte des Gesetzes wie die Jagdkonzepte oder die Durchführung der Waldbegänge sind nämlich nicht klar definiert. „Da Hubert Aiwanger selbst Jäger ist, ist zu befürchten, dass hier die Jagdinteressen im Vordergrund stehen werden und nicht die Waldverjüngung. Wir fordern deshalb ein Mitspracherecht des Landwirtschafts- und Waldministeriums und der Forstverwaltungen vor Ort. Ministerin Michaela Kaniber darf sich hier nicht von Aiwanger über den Tisch ziehen lassen, sie muss die Interessen des Waldes verteidigen können!“ 

Zum Artenschutz: Die Verlagerung der Zuständigkeiten für zahlreiche geschützte und bedrohte Rote-Liste-Arten aus dem Naturschutzrecht ins Jagdministerium konnte wohl verhindert werden – ein großer Erfolg für den BN! Die Aufnahme von Wolf und Goldschakal ins Jagdrecht birgt aber Gefahren. „Hier sind wir sehr wachsam. Eine Verstärkung des Wolfsabschusses ohne eine fachlich fundierte Feststellung des ‚guten Erhaltungszustandes‘ werden wir nicht akzeptieren. Und es gibt viele andere Arten, beispielsweise den Biber oder Eichelhäher, die von Hubert Aiwanger gerne als Feind hochstilisiert werden. Da werden wir sehr genau auf die Einhaltung der Naturschutzgesetze achten und früh genug unsere Stimme erheben.“ 

Rutkowski abschließend: „Ob alle von uns kritisierten und rechtswidrigen Inhalte des ersten Entwurfes nun wirklich Geschichte sind und der Schutz zahlreicher Arten unverändert bleibt, wissen wir aber erst, wenn wir den konkreten neuen Gesetzestext kennen.“

Für Rückfragen:
Felix Hälbich
Pressesprecher und Referent für Kommunikation und Medien 
Tel.: 089 514 697 611; 0171 337 54 59 
E-Mail: felix.haelbich@bund-naturschutz.de