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VGH-Urteil zur Lerchenhoftrasse bei Küps-Johannisthal

Jetzt die Chance nutzen und die klimaschonende und flächensparende Alternative voranbringen

05.11.2019

Die Planung zur sogenannten Lerchenhoftrasse (B303) und zum vierspurigen Ausbau der B 173 im Rodachtal bei Johannisthal ist rechtswidrig und darf nicht vollzogen werden. Der BUND Naturschutz sieht sich durch das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes in seiner Kritik weitgehend bestätigt.

„In allen Planungsschritten hat der BN die umweltfreundliche Alternative, den Ausbau der bestehenden Staatsstraße mit einem Kreisverkehr zur Verknüpfung an die B 173, eingebracht. Im Raumordnungsverfahren war das auch erfolgreich gewesen. Dann wurde vom Staatlichen Bauamt im Planfeststellungsverfahren jedoch wieder die Lerchenhoftrasse hervorgeholt. Unsere Klage vor dem VGH hat nun gezeigt, dass unsere Alternative nicht richtig geprüft wurde. Das ist ein toller Erfolg für die Bürgerinitiativen Johannisthal, Tüschnitz und Au, den BN und alle, die sich hier jahrelang engagiert haben“, so Martin Geilhufe, Landesbeauftragter des BN.

Das Urteil lässt der planenden Behörde die Möglichkeit nun umzuplanen, ohne ein völlig neues Verfahren beginnen zu müssen. Nun sind die Behörden gefordert, die aus Sicht des BN überzogene Planung mit vier Spuren nochmals unter Umweltgesichtspunkten zu überprüfen.

„Wir warnen allerdings davor, mit der gescheiterten Lerchenhoftrasse weiter zu planen und nur kosmetische Korrekturen vorzunehmen. Dies würde wieder scheitern. Die Umweltbelange wie geringerer Flächenverbrauch, Schutz landwirtschaftlich nutzbaren Bodens, Schutz des Landschaftsbildes, Schutz der Lebensräume von Weißstorch und Co. und der bessere Hochwasserschutz in der Rodachaue sprechen eindeutig für den Ausbau der Bestandstrasse“, so Geilhufe. Gegebenenfalls nötiger Lärmschutz für Theisenort ließe sich mit einer Lärmschutzwand bewältigen.

Die Vorsitzende der BN-Kreisgruppe Kronach, Dr. Elisabeth Hoffmann, fordert deshalb, im weiteren Verfahren, auch die deutlich flächensparenderen Varianten eines 2 + 1-Ausbaus der Bestandstrasse und der B 173 mit einem Kreisverkehr nördlich Johannisthal zu untersuchen. „Hier kann nun die Politik die Chance nützen und zeigen, dass es ihr mit ihren Plänen zu Flächensparen und Umweltschutz ernst ist, in dem man von den Maximalvarianten mit enormen Eingriffen in Überschwemmungsgebiete der Rodach und hohem Natur- und Flächenverbrauch abrückt“, so Hoffmann.

In Zeiten von großflächigem Waldsterben auch im Frankenwald und den nicht mehr wegzudiskutierenden Folgen der Klimaveränderungen müssten auch Konsequenzen gezogen werden, die den Straßenbau zu Gunsten anderer klimafreundlicherer Verkehrsmittel in ein verträglicheres Maß setzten. Die dadurch einzusparenden Mittel werden für Klimaschutzmaßnahmen sehr viel dringender benötigt.

„Ich bin sehr froh über das Urteil und hoffe auf ein Umdenken im Staatlichen Bauamt. Wir bleiben aber wachsam“, so Ingeborg Seidel, Sprecherin der BI Johannisthal.

Für Rückfragen:

Tom Konopka, Regionalreferent für Mittel- und Oberfranken

Telefon 0911 81878-24, 0160 8531944, Mail: tom.konopka@bund-naturschutz.de