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Stadtbäume: Wichtiger denn je!
In Zeiten des Klimawandels werden Stadtbäume immer wichtiger für uns: Sie produzieren Sauerstoff, verbrauchen klimaschädliches Kohlendioxid und kühlen die Luft. Trotzdem wurden in den vergangenen zehn Jahren bis zu 300.000 Stadtbäume in Bayern gefällt. Im Sommer wird es dadurch noch heißer in unseren Städten. Zeit für eine Trendwende!

Stadtbäume sind "Alleskönner": Sie speichern klimaschädliches Kohlendioxid, liefern Sauerstoff, kühlen und reinigen die Luft, spenden Schatten an heißen Tagen, dämpfen Umgebungslärm, beherbergen Eichhörnchen, Grünspecht und Co. und – sie tun uns einfach gut! Schon der Anblick von Grün in der Stadt reicht, damit sich Menschen besser fühlen und der Stresspegel sinkt.
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Bäume in München
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Bäume in Nürnberg und Würzburg
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Bäume in Regensburg
Doch trotz dieser unschlagbaren Positivbilanz verschwinden Jahr für Jahr viel zu viele Bäume für immer aus dem Stadtbild. In Bayern waren es im vergangenen Jahrzehnt bis zu 300.000! Das hat die Hochrechnung einer Umfrage ergeben, die der BUND Naturschutz im heißen Sommer 2022 in den 15 größten bayerischen Städten und den sieben Regierungsbezirksitzen durchgeführt hat. Was wenig wundert: Die Bäume sind vor allem Bauvorhaben zum Opfer gefallen. Auch hier zeigt sich, dass Bayern mit seinem wildwuchernden Flächenverbrauch die Existenzgrundlagen der kommenden Generationen gefährdet.
So positiv wirken Stadtbäume
Bäume sind hervorragende Klimaschützer: Sie produzieren Sauerstoff und verbrauchen dabei klimaschädliches Kohlendioxid. So kann beispielsweise eine einzige ausgewachsene Buche Tag für Tag den Sauerstoff für bis zu 50 Menschen erzeugen – ohne Steckdose und völlig kostenlos noch dazu!
Laubbäume verdunsten an heißen Sommertagen bis zu 400 Liter Wasser und entziehen dabei der umgebenden Luft Wärme.
Bäume verbessern vor allem in Stadtzentren und engen Straßen die Luftqualität entscheidend: Sie filtern dank ihrer großen Blattoberflächen sowohl Fein- und Grobstäube als auch giftige Stickoxide aus der Luft und reduzieren damit die Konzentration gesundheitsschädlicher Stoffe in der Atemluft der Stadtbewohner. So tragen sie wesentlich zu einem gesünderen Wohnumfeld bei. Wo (in Städten) Bäume fehlen, kann der Schadstoffgehalt in der Luft gleich dreimal höher liegen als in baumgesäumten Straßenzügen!
Wenn mal wieder kein Wölkchen am Himmel und kein wohltuender Gewitterregen in Aussicht ist, beschatten vor allem großkronige Laubbäume Asphaltflächen und benachbarte Hausfassaden und bremsen damit höchst wirksam deren weitere Aufheizung. Ein Laubbaum mit gerade einmal 15 Meter Kronendurchmesser kann dabei eine Fläche von 160 Quadratmetern mit seinem Schatten kühlen. Und: Wo Bäume ihren Schatten werfen, erscheint uns Menschen die Lufttemperatur gleich um mehrere Grad niedriger und damit viel weniger belastend als das Thermometer anzeigt!
Stadtbäume werden in Zukunft noch wichtiger für uns: Der BUND Naturschutz hat im heißen Juli 2022 an verschiedenen Stellen in München Temperaturen gemessen. Die klare Bilanz: Die höchsten Temperaturen herrschten auf den versiegelten, baumlosen Plätzen in den Innenstadtbezirken. So kletterte das Quecksilber auf dem baumlosen Marienplatz auf 35,1 Grad, während in einer Alleestraße in Sendling 33,4 und im Englischen Garten sogar nur 32,1 Grad erreicht herrschten.

Baumschutz-Telefon: Rufen Sie an!
Sie haben Fragen rund ums Thema Baumschutz? Hier sind Sie richtig: Egal, ob es um die Verkehrssicherheit von Bäumen, den Baumschutz auf Baustellen, eine Baumfällung oder Nachbarschaftsstreitigkeiten geht: Das Baumschutz-Telefon hilft. Montag bis Donnerstag, 9 bis 13 Uhr, kostenfrei unter 0800/stadtbaum (0800/7823822) oder unter stadtbaum@bund-naturschutz.de.
Für eine deutliche Verbesserung des Stadtklimas wäre nach einer Studie der TU München ein Anteil von 30 bis 40 Prozent von Grünflächen in Stadtgebieten notwendig. Das erscheint angesichts der Bautätigkeit und des Flächenverbrauchs in bayerischen Städten zwar utopisch – ein konsequenter Baumschutz wäre aber immerhin ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Lärm ist nicht nur nervig, er kann auch krank machen: Stress und Schlafstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Depressionen und weitere psychische Belastungen können die Folge sein. Auch hier machen sich Stadtbäume positiv bemerkbar: Mit ihren dicht belaubten Kronen dämpfen Laubbäume vor allem im Sommer die Schallreflexion zwischen den Häuserfronten. Zudem wird Lärm als weniger belästigend empfunden, wenn Lärmquellen, etwa durch Bäume, verdeckt sind.
Straßenbäume können hässliche Fassaden verdecken und schöne Bauwerke optisch hervorheben. Sie unterbrechen große Asphalt- und Pflasterflächen und wirken der Eintönigkeit langer Straßenfluchten entgegen. Und: Mit einer optischen Verengung des Straßenraumes durch Bäume lässt sich bei vielen Autofahrern eine Geschwindigkeitsreduzierung erreichen – sogar ganz ohne Verkehrsschild und Blitzer.
Bäume lassen inmitten des Häusermeers den Wechsel der Jahreszeiten, das Frühlingskonzert der Stadtvögel und die akrobatischen Bewegungen der Eichhörnchen erleben. So ermöglichen sie Erwachsenen wie Kindern Naturerfahrungen direkt vor der Haustüre. Erwachsene können als Baumpaten, zum Beispiel in Nürnberg, oder im Rahmen einer Pflegepatenschaft ein Stück Natur in der Stadt gestalten und betreuen und sich ihre eigene kleine Naturoase schaffen.
Bäume bringen die Natur in die Stadt: Sie bieten Lebensraum für Insekten und Vögel, Eichhörnchen und Fledermäuse. Je älter ein Baum wird, umso größer ist seine ökologische Bedeutung. Von einem Bestand mit richtig alten Baumindividuen profitieren immer mehr die Eichhörnchen. Ursprünglich im Wald daheim, haben sie laut Bayerischem Umweltministerium mittlerweile fast alle Städte und Gemeinden besiedelt. Vor allem in Villenvierteln und in baumbestandenen Straßenzügen finden sie ausreichend Nahrung und große Bäume, auf denen sie ihre Nester bauen können.
Bäume können die körperliche und seelische Gesundheit von Stadtbewohnern positiv beeinflussen. So haben Wissenschaftler herausgefunden, dass schon zehn Straßenbäume mehr pro Häuserblock das Wohlbefinden der Bewohner ähnlich stark steigern wie ein Einkommensplus von 7.000 Euro pro Jahr oder eine Verjüngung um sieben Jahre. Und tatsächlich litten von Forschern der University of Chicago befragte Einwohner der Stadt Toronto aus baumreichen Stadtvierteln weniger an Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und Bluthochdruck. Positive Wirkungen wurden auch bei Kindern mit ADHS-Syndrom nachgewiesen.
Besonders erschreckt hat die BN-Experten, dass zum Teil sehr alte und große Bäume weichen mussten, obwohl sie noch gesund waren. Denn: Nachpflanzungen können den Verlust eines alten Baumes nur schwer ausgleichen. So wächst beispielsweise ein Linde maximal 25 bis 50 Zentimeter pro Jahr. Es dauert also durchschnittlich 25 Jahre bis eine neu gepflanzte Linde die mittlere Höhe von zehn Metern erreicht – in Städten oft sogar länger, weil die Wurzeln wenig Platz haben. Den vollen Umfang der positiven Effekte eines alten Baumes erreicht ein Baum dieses Alters aber auch dann noch lange nicht.
Baurecht schlägt Baumschutzverordnung
Bislang gilt im Freistaat keine Verpflichtung für Städte und Gemeinden, den Baumbestand im Ortsgebiet über eine sogenannte Baumschutzverordnung zu erhalten. Diese regelt, welche Bäume schützenswert sind. Aber: Kaum eine Kommune hat solche Verordnung. Erst in 100 der knapp 2.056 bayerischen Städte und Gemeinden existiert eine kommunale Baumschutzverordnung. In allen anderen Kommunen heißt es in der Regel: Baurecht schlägt Baumschutz. So greift beim Fehlen einer Baumschutzverordnung oder eines Bebauungsplan die Bayerische Bauordnung. Und diese gewährt dem Baurecht immer Vorrang. Das heißt, Bäume müssen in aller Regel weichen.
Erster Schritt
Fragen Sie die an den Vorbereitungen zur Fällung beteiligten Arbeiter oder deren Vorarbeiter nach der Fällgenehmigung und bitten sie darum, diese sehen zu dürfen.
Zweiter Schritt
Falls der Fälltrupp keine Genehmigung vorlegen kann, fragen Sie nach der für die Fällung verantwortlichen Person und rufen Sie diese sofort an.
Dritter Schritt
Falls Sie den begründeten Verdacht haben, dass es sich um eine illegale Fällaktion handelt, rufen Sie die Polizei an. Machen Sie dabei deutlich, dass akuter Handlungsbedarf besteht.
Angesichts der ermittelten Baumverluste und dem fortschreitenden Klimawandel ist der BUND Naturschutz überzeugt, dass Freiwilligkeit in puncto Baumschutzverordnungen nicht mehr ausreicht: Ein gesetzlich vorgeschriebener Baumschutz, kühlende Grünflächen und Nachpflanzungen, falls Fällungen tatsächlich nicht vermieden werden können, müssen künftig Teil der Bauplanung werden.
Bei ihrer Recherche haben die Experten des BN außerdem eine chaotische Datenlage vorgefunden. Es gibt keine verlässlichen Angaben, was den Baumbestand in Kommunen angeht. Der BUND Naturschutz fordert deshalb ein Baumkataster, das künftig einen lückenlosen Überblick über Fällungen und Neupflanzungen in Kommunen gibt.
Das harte Leben der Stadtbäume

Stadtbäume sind einer Vielzahl von Belastungen wie Hitze, Autoverkehr, Wassermangel und Nährstoffarmut ausgesetzt. Aufgrund dieser schwierigen Standortbedingungen liegt ihre Lebenserwartung um 50 Prozent niedriger als die ihrer Kollegen in der freien Natur, bei Straßenbäumen sogar um 75 Prozent. So führen das Begehen und Befahren der Baumscheiben sowie deren zeitweise Nutzung als kostenlose Abstellfläche zur Verdichtung des Bodens um den Baumstamm und in der Folge zu einer schlechteren Wasser- und Nährstoffzufuhr.
Im ungünstigsten Fall reichen Pflaster oder Teerbelag sogar unmittelbar bis an den Stamm eines Stadtbaumes heran. Der Baum wird nicht mehr ausreichend mit Wasser und Nährstoffen versorgt und seine Vitalität damit erheblich beeinträchtigt. Er wird anfälliger für Krankheiten sowie Parasiten und kann Tausalz- und Abgasbelastung oder einen massiven Rückschnitt in der Folge oft nicht mehr ausgleichen.
Nach § 910 BGB hat ein Nachbar das Recht, Wurzeln und Äste, die über die Grundstücksgrenze ragen, abzuschneiden und zu behalten. Dieses Abschneiderecht setzt allerdings immer eine Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung durch die eingedrungen Wurzeln oder überhängenden Äste voraus. Ob eine Beeinträchtigung vorliegt, muss gegebenenfalls durch Gutachten ermittelt werden. Laubfall oder Verschattung stellen in den meisten Fällen keine Beeinträchtigung der Nutzung dar, dies wurde auch vom Bundesgerichtshof entschieden.
Streitigkeiten zwischen Nachbarn sollten möglichst einvernehmlich beigelegt werden. Deshalb werden bestimmte Streitigkeiten wie etwa Laubfall und der Grenzabstand von Pflanzen nicht mehr vor Gericht geklärt. Vor Klageerhebung muss zunächst ein Schlichtungsversuch stattfinden.
Nach §47 AGBGB ist der einzuhaltende Grenzabstand für Bäume, Sträucher oder Hecken die höher als zwei Meter sind, zwei Meter von der Grundstücksgrenze. Ist ihre Höhe geringer als zwei Meter, so muss ein Grenzabstand von 0,5 Metern eingehalten werden.
Der Abstand wird von der Mitte des Stammes an der Stelle, an der dieser aus dem Boden hervortritt, bei Sträuchern und Hecken von der Mitte der zunächst an der Grenze befindlichen Triebe, gemessen. Der Beseitigungsanspruch von zu nah gepflanzten Gehölzen verjährt nach fünf Jahren.
Nein, es gibt in Deutschland die Weiterbildungsmöglichkeit im Anschluss an eine abgeschlossene Gärtnerausbildung zum Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung und den Studiengang in Arboristik. Dabei wird Wissen über den Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Bäumen und Gehölzen im Siedlungsbereich und die nachhaltige Sicherung ihrer Standorte vermittelt. Die Forstwirtschaftliche Ausbildung hingegen befasst sich in erster Linie nicht mit dem Erhalt und der Pflege von Einzelbäumen, sondern der Rohstofferzeugung im Wald und dem Erhalt von Waldbeständen.
Hunde lieben es, an Bäumen ihre "Nachrichten" für die Artgenossen zu hinterlassen. Doch der saure Hundeurin verursacht an der Baumrinde Ätzschäden, die sogar zum Ablösen der Rinde führen können. An solchen Schadstellen dringen dann Krankheitserreger, teilweise auch schmarotzende Pilze in den Stamm ein. Fäulnisschäden sind die Folge, durch die sogar die Standfestigkeit eines Baumes gefährdet werden kann.
Auch Streusalz setzt Stadtbäumen schwer zu. Es behindert die Wasseraufnahme und verändert den Nährstoffhaushalt. Kleine Blätter, Braunfärbung der Blattränder und frühzeitiger Laubfall sind die Folgen. Vor allem Linde, Ahorn, Rosskastanie und Roteiche reagieren sehr empfindlich auf die durch Streusalz verursachte Erhöhung der Ionen-Konzentration im Boden. Sie hat eine fatale Auswirkungen auf die Lebenserwartung von Straßenbäumen.
Stadtbäumen helfen
Häufig werden Stadtbäume mit dem vorgeschobenen Grund "Verkehrssicherheit" gekappt, das heißt, mehr oder weniger die gesamte Baumkrone wird entfernt. Das hat fatale Folgen, denn Kappungen haben nichts mit Baumpflege zu tun! Vielmehr wird der Baum dadurch zu einem teuren "Dauerpatienten". Um einen gekappten Baum verkehrssicher und ästhetisch zu erhalten, ist es oft nötig, im Abstand von drei bis fünf Jahren Nachbehandlungen durchzuführen. Dies führt zu einem hohen (finanziellen) Aufwand. Nicht selten muss der Baum dann trotzdem lange vor der Zeit gefällt werden.
Nach einer Kappung versucht der Baum, durch unkontrolliertes Triebwachstum die verlorene Photosynthesefläche wiederherzustellen. Die Anbindung der neuen Triebe an den Holzkörper des Baumes und das Holz dieser in kürzester Zeit gebildeten Äste ist qualitativ schlechter. Außerdem können diese Triebe innerhalb einer Vegetationsperiode über einen Meter in die Länge wachsen. So erreicht der Baum in wenigen Jahren wieder seine ursprüngliche Größe. Die natürliche Kronenstruktur bleibt jedoch langfristig zerstört.
Grundsätzlich gilt: Bäume können durch kommunale Baumschutzverordnungen, Bebauungspläne, den Artenschutz oder beispielsweise als Naturdenkmal geschützt sein. Diese Bäume zu fällen oder zu beschädigen, ist verboten. Ansprechpartner sind die zuständigen Bau- beziehungsweise Grünflächenämter, die Untere Naturschutzbehörde und gegebenenfalls die Polizei. Eine Vielzahl von Bäumen ist jedoch leider nicht geschützt. Droht eine Fällung, sollte der Ausführende beziehungsweise die Vorbereitenden aber immer eine behördliche Genehmigung bei sich haben, diese auf Nachfrage auch vorweisen und angeben können, welche Person beziehungsweise welches Amt sie beauftragt hat und einen Verantwortlichen nennen.
Gesetzlicher Schutz von Stadtbäumen nach dem Bundesnaturschutzgesetz
Eines der wirkungsvollsten und stärksten Instrumente für den Schutz von Bäumen und ihren Bewohnern ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Es dient der Umsetzung internationaler Abkommen und europäischer Richtlinien wie etwa der Vogelschutzrichtlinie, der Europäischen Artenschutzverordnung und der FFH-Richtlinie in nationales Recht. Der Artenschutz ist abgestuft in den Allgemeinen Artenschutz nach § 39 BNatSchG und die stärkeren Schutz-Kategorien nach § 44 f. BNatSchG.
Nach § 39 BNatschG ist es unter anderem verboten,
- wildlebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen, zu nutzen, ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten;
- Lebensstätten wildlebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.
Außerdem ist es verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Ausnahmen während der Vegetationszeit kann es geben, wenn die Baumfällung von einer Behörde angeordnet worden ist, wenn die Beseitigung oder der radikale Rückschnitt des Baumes wegen akuter Gefährdung der Verkehrssicherheit erforderlich ist, wenn die Baumfällung im Rahmen eines laut § 15 Bundesnaturschutzgesetz zulässigen Eingriffes in Natur und Landschaft erfolgt (wenn also etwa eine Straßenverbreiterung behördlich genehmigt wurde). Außerdem ist eine Ausnahme möglich, wenn ein Bauvorhaben ohne Genehmigung zulässig ist oder behördlich genehmigt wurde und dafür der Gehölzbewuchs des betreffenden Grundstückes nur in geringfügigem Umfang beseitigt werden soll.
Verbote im Winter
Ist eine Schnittmaßnahme im Hinblick auf den Allgemeinen Artenschutz zulässig (z. B. Baumfällung im Spätherbst und Winter oder Baumpflegearbeiten zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit), entfällt lediglich der allgemeine Schutz nach § 39 BNatSchG. Andere Schutzvorschriften, wie Baumschutzverordnung und auch § 44 BNatSchG-Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten, bleiben weiterhin bestehen. Somit darf etwa ein Baum, dessen Höhlen Fledermäuse als Winterquartier nutzen, auch im Winter ohne besondere Einzelgenehmigung nicht gefällt werden!
Prinzipiell brauchen Bäume keinen Schnitt. Vielmehr werden sie geschnitten, um den Anforderungen, die wir Menschen stellen, gerecht zu werden, etwa mehr Ertrag von Obstbäumen, der Lichtraum an Verkehrsflächen oder aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht.
Fachgerechte Baumpflege sollte sich auf ein Höchstmaß von bis zu 20 Prozent Reduktion der Kronenmasse und Schnittwunden von höchstens zehn Zentimetern Durchmesser beschränken. Wenn mehr geschnitten werden muss, ist dies häufig ein Zeichen dafür, dass die Maßnahme zu spät durchgeführt wird. Je früher man einen Ast abschneidet, der später stören könnte, umso kleiner ist auch die Schnittwunde. Außerdem orientiert sich die moderne Baumpflege an der natürlichen Kronenstruktur, somit ist der Rückschnitt für Laien auf den ersten Blick kaum erkennbar. Im begründeten Einzelfall müssen auch stärkere Äste oder mehr Kronenmasse entfernt werden, etwa wenn ein Gutachten vorliegt und die Stand- und Bruchsicherheit des Baumes nicht gegeben ist.
Wann man Bäume zurückschneiden sollte, hängt von mehreren Faktoren ab, auch von der Stärke des Eingriffs. Zum einen können Bäume im belaubten Zustand direkt auf den Schnitt reagieren und mit der Kallusbildung und Überwallung der Schnittwunden beginnen. Der Schnitt im unbelaubten Zustand wirkt sich wachstumsfördernd aus, was in beengten städtischen Verhältnissen häufig nicht wünschenswert ist. Außerdem können auch Belange des Artenschutzes eine Rolle spielen, wenn der Baum als Lebensraum von geschützten Tierarten genutzt wird. Ganz generell sind von Anfang März bis Ende September nur schonende Pflegeschnitte und das Entfernen des jährlichen Zuwachses erlaubt.
Die Kappung eines Baumes führt außerdem zu einem starken Wurzelverlust, denn die Krone des Baumes versorgt die Wurzeln mit lebensnotwendigen Assimilaten. Schneidet man einen Großteil der Krone ab, werden die Wurzeln nicht mehr versorgt und sterben ab. Der Baum kann sich dadurch schlechter mit Wasser und Nährstoffen versorgen und ist schlechter im Boden verankert.
Überdies können in die großen Schnittwunden nach einer Kappung leicht holzzersetzende Pilze in den Baum eindringen. Sie lösen Fäule im Holz aus, die die Statik des Baumes beeinträchtigen. Fazit: Es gibt immer eine bessere Lösung als eine Kappung!
Baustellen: Große Gefahr für Stadtbäume
Die Erschließung neuer Baugebiete und Straßen bedeutet in der Regel für etliche Bäume das Todesurteil, denn fast immer steht dabei irgendein viele Jahrzehnte gewachsener Baum (oder gleich mehrere) im Wege. Umso wichtiger ist es deshalb, dass zumindest diejenigen Bäume, die auf einer Baustelle erhalten werden können, während der Bauphase vor vermeidbaren Schäden wirksam geschützt werden! So wirken Baugruben oft wie eine Drainage und entziehen nahliegenden Bäumen lebensnotwendiges Wasser. Auch Baumverletzungen durch Baumaschinen und Bodenverdichtung sind ein großes Problem.
Schutzvorkehrungen bei Baumaßnahmen
Für das direkte Baumumfeld gilt prinzipiell:
- Nicht befahren
- Kein Ablagern von Treibstoff, Chemikalien, Baumaterialien, Baustelleneinrichtung
- Schwenkbereich beachten (z. B. Kran)
- Baumkrone schützen
- Kein Bodenabtrag
- Keine Aufschüttung
- Nicht verdichten
- Keine Leitungsverlegung
Angaben darüber, welche Schutzvorkehrungen bei Baumaßnahmen möglich und notwendig sind, finden sich in mehreren Regelwerken:
- DIN 18920, Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen,
- RAS-LP4, Richtlinie für die Anlage von Straßen, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen,
- ZTV-Baumpflege, "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege",
- Baumschutzverordnung der einzelnen Kommunen.
Die notwendigen Schutzmaßnahmen für Bäume im Baustellenbereich werden üblicherweise als Auflage in der Baugenehmigung durch die Genehmigungsbehörde (z. B. Bauamt der Stadt bzw. Landratsamt) festgesetzt.
Verkehrssicherungspflicht: Keine Angst vor großen Bäumen!
Laut eines Grundsatzurteils des Bundesgerichtshofes müssen alle Baumeigentümer – egal ob Privatpersonen oder Kommunen – sicherstellen, dass von ihren Bäumen für andere Personen keine Gefahr ausgeht. Soweit erforderlich müssen von den jeweiligen Baumeigentümern zur Schadensvorbeugung beziehungsweise -abwehr gegenüber Dritten Schutzvorkehrungen getroffen werden. Darum ist es geboten Bäume regelmäßig zu kontrollieren, darüber schriftliche Aufzeichnungen anzufertigen und diese aufzubewahren.
Durch eine regelmäßige Baumkontrolle, also die "Inaugenscheinnahme" von Bäumen zur Gefahrenabwehr beziehungsweise Schadensvorbeugung. Sie sollte abwechselnd im belaubten und unbelaubten Zustand erfolgen und wird in der Regel vom Boden aus durchgeführt. Zur Untersuchung von Defektsymptomen und Höhlungen dienen einfache Hilfsmittel wie Fernglas, Sondierstab und Schonhammer zum Abklopfen des Holzkörpers. Über die Ergebnisse sind schriftliche Aufzeichnungen anzufertigen und aufzubewahren. Ist die Verkehrssicherheit nicht gegeben, müssen Maßnahmen zu ihrer Wiederherstellung getroffen werden. Grundsätzlich gilt, dass Bäume verkehrssicher sind, solange es keine Anhaltspunkte gibt, die dagegen sprechen.
Ja, die Baumkontrolle kann auch vom Baumeigentümer selbst durchgeführt werden. Ob der Baum einen gesunden Eindruck macht oder sich beispielsweise Totholz in der Baumkrone befindet, kann häufig auch der Laie erkennen. Zu beachten ist die Dokumentation der Ergebnisse und die regelmäßige Kontrolle (z. B. einmal jährlich). Zu bestimmen, welche baumpflegerischen Maßnahmen nötig sind, die Bewertung von hohlen Bäumen oder die Einordnung von Holzfäulen beziehungsweise Pilzfruchtkörpern am Baum dürfte für den Laien hingegen schwierig sein und sollte ausgebildeten Baumexperten überlassen werden. Oft können Bäume noch Jahrzehnte mit Pilzen oder Fäulen leben. Hohle Bäume sind nicht grundsätzlich gefährlich! Vielmehr ist der hohle Stamm oder Ast, ähnlich wie beim Fahrradrahmen, ein optimierter Querschnitt und kann bei gleicher Querschnittsfläche mehr Kraft aufnehmen.
Wie alle Lebewesen, wollen auch Bäume überleben, sie wachsen nicht unendlich in den Himmel und fallen dann einfach um. Das Wuchspotenzial, also die Größe, die ein Baum erreichen kann, ist genetisch vorprogrammiert, aber auch Umwelteinflüsse an seinem Standort und seine Vitalität nehmen Einfluss darauf. Bäume haben über Jahrmillionen Anpassungs- und Überlebensstrategien entwickelt. Ihre große Wuchshöhe verschafft ihnen einen entscheidenden Vorteil im Konkurrenzkampf um den besten Platz an der überlebensnotwendigen Sonne. Ob ein Baum umfällt, hängt also nicht maßgeblich von seiner Größe ab.
Eine übergroße Angst des Baumeigentümers, des Baumpflegers oder Baumkontrolleurs vor der Haftung für Schäden durch Bäume ist weitgehend unbegründet. Weder der verantwortungsvoll handelnde Baumeigentümer, der neben der Baumkontrolle auch eine fachgerechte Baumpflege veranlasst, noch der fachlich korrekt arbeitende Baumpfleger oder Baumkontrolleur kann ohne weiteres zur Verantwortung für Schäden durch einen Baum herangezogen werden. Auch der gesunde Baum kann versagen und manches Versagen ist eben nicht vorhersehbar.