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Kanufahren auf der Wiesent

Naturerlebnis und Naturschutz gehen vor - kommerzielle Interessen müssen zurückstehen

09.04.2019

Der BUND Naturschutz hatte zuletzt 2018 das Landratsamt Forchheim aufgefordert, den Kanuverleihbetrieb an der Wiesent während der Vogelbrutzeit bis 15.6. zu unterbinden. In den zum Bootsfahren zugelassenen Sommermonaten sind zu viele Boote unterwegs, deshalb können die europäisch geschützten Vogelarten wie Eisvogel oder Zwergtaucher dort kaum mehr brüten. Und weil sich zu viele Kanuten nicht an die Regeln halten und unterwegs mal im Fluss aussteigen, gegen die Strömung paddeln oder ungeeignete, nicht zugelassene Boote nutzen, ist auch die Unterwasservegetation, das Markenzeichen der Wiesent, stark im Rückgang.

Zwischenzeitlich wurde durch das Landratsamt eine Schifffahrtsgenehmigung erteilt, die den Kanuverleihern den Verleih bereits zum 1.5.2019 und auch in den Folgejahren ab diesem Zeitpunkt erlaubt.

Daher hat der BUND Naturschutz beschlossen, rechtliche Schritte gegen die anhaltende Beeinträchtigung der Vogellebensräume, der Unterwasservegetation und der Fischfauna einzuleiten. Am 8.4.19 wurde Klage gegen die Schifffahrtsgenehmigung beim Verwaltungsgericht Bayreuth eingereicht. Zunächst geht es darum, der Vogelwelt im Uferbereich der Wiesent einen nur gering gestörten Brutbetrieb zu ermöglichen. Der sog. Gemeingebrauch, das Kanufahren durch Einzeltouristen mit eigenen Booten, oft organisiert in Kanuverbänden, wird nicht angegriffen. Die Kanuverbände schulen ihre Mitglieder regelmäßig zu umweltverträglichem Verhalten, das passiert bei den Verleihbetrieben entweder gar nicht oder nur beiläufig.

Der Bootsverleih steht nach der Statistik für 80 % der Bootsfahrten auf dem Fluss. Wäre rechtzeitig die notwendige Verträglichkeitsprüfung für den Kanusport auf dem Fluss durchgeführt worden, so hätte man heute das Problem nicht. Der BN hat diese rechtlich vorgeschriebene Prüfung schon 2010 eingefordert, leider ohne Erfolg.

"Wir leben nicht mehr im Paradies und können uns Abstriche von kostbaren Naturgütern hier und da und dort nicht mehr verkraften, ohne unsere eigenen Lebensgrundlagen signifikant zu schädigen", so der Kreisvorsitzende Dr. Ulrich Buchholz vom Bund Naturschutz.

Eine Kartierung im Auftrag des Landratsamtes Forchheim im Jahre 2018 hat ergeben, dass der früher an der Wiesent typische Bewohner Eisvogel kaum noch anzutreffen ist, der Zwergtaucher fehlt inzwischen. Gerade solche Schätze der Natur stellen aber wertgebende Faktoren der Landschaft dar. Ein Gutachten der Firma Institut für Vegetationskunde und Landschaftsökologie, erstellt im Auftrag des Landratsamtes, konstatiert einen schlechten Zustand der Unterwasservegetation, u. a. verursacht durch ständige Störungen durch Paddelschlag.

"28.000 Kanufahrer innerhalb von 22 Wochen und darunter zu viele, die sich nicht an die Regeln halten, unterwegs mal im Fluss aussteigen oder gegen die Strömung paddeln, sind einfach zu viel für den Fluss," ergänzt Christian Kiehr, 1. Vorsitzender der Ortsgruppe Ebermannstadt/Wiesenttal des BN. "Was nützt das Versprechen der Vermieter, bei Niedrigwasser nur Doppelpaddel auszugeben, wenn man dann die Boote mit Stechpaddel fahren sieht?", so Kiehr.

Das Flusssystem Wiesent ist Bestandteil des europäischen Natura-2000-Schutzgebiets "Wiesenttal mit Seitentälern" Nr. 6233-371 sowie des Vogelschutzgebiets Nr. 6233-471. Im zugehörigen Managementplan steht:

"Als eine der beliebtesten Freizeitregionen Nordbayerns sieht sich der Naturraum der Fränkischen Schweiz einem enormen Druck seitens der Heerscharen von Besuchern ausgesetzt. Kletterer, Mountainbiker, Kanufahrer, Wanderer etc. dringen in sensible Lebensräume ein und stören und gefährden die heimische Tier- und Pflanzenwelt durch mechanische Beeinträchtigungen, Vermüllung und Lärmemissionen. ..." (aus: Gebietsbezogene Zusammenfassung, Abschnitt 5.4).

Für Rückfragen:

Tom Konopka, Regionalreferent für Mittel- und Oberfranken Telefon 0911 81878-24, 0160 8531944 Mail: tom.konopka@bund-naturschutz.de