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Tiere und Pflanzen

Ökolandbau gut für Artenvielfalt und Klimaschutz

Ausbau Ökolandbau braucht mehr Ökokonsument*innen

07.08.2019

Der ökologische Landbau ist angewandter Klimaschutz und ein sehr wichtiger Beitrag zur Rettung der Artenvielfalt. "Ministerpräsident Markus Söder und Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber sind mit Worten auf einem guten Weg, doch jetzt müssen Taten folgen, um den ökologischen Landbau in Bayern voranzubringen", betont Richard Mergner, Landesvorsitzender des BUND Naturschutz (BN). "Der Anteil von Biolebensmitteln aus Bayern in den staatlichen Kantinen sowie in kommunal geführten Krankenhäusern, Schulen und Kindertagesstätten muss drastisch erhöht werden," so Mergner. Bisher bewegt sich dieser Anteil nach BN-Schätzungen bei weit unter fünf Prozent.

"Um die Artenvielfalt im Landkreis zu erhalten sind Bäuerinnen und Bauern als Landschaftspfleger wichtig, genauso wie die weitere Umstellung auf den ökologischen Landbau", so Axel Doering, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Garmisch-Partenkirchen.

Mehr Bio auch in Kommunen

Nach den Vorgaben des Volksbegehrensgesetzes "Rettet die Bienen" muss der Anteil der Ökolandbaufläche in Bayern bis 2030 auf 30 Prozent steigen. Um dies zu erreichen muss auch der Absatz von Biolebensmitteln massiv unterstützt werden. "Von der Landtagskantine über die Staatskanzlei bis zu den Krankenhäusern sollte schon bis 2025 ein 30-prozentiger Anteil an Biolebensmitteln als Ziel verankert werden", fordert Mergner, und weiter: "Wir wünschen uns auch, dass in allen bayerischen Städten und Gemeinden kommunale Beschlüsse nach dem Vorbild von München oder Nürnberg gefasst werden, die verbindliche Ziele für den Einsatz von Biolebensmitteln in ihren Einrichtungen festgelegt und auch bereits realisiert haben". (www.biostaedte.de).

Bio und Regio unterscheiden

Kritik übt der BN am Beschluss des Klimakabinetts, der zwar den Einsatz von Biolebensmitteln in der staatlichen Verpflegung bejaht, jedoch ohne einen Mindestanteil festzulegen. "Öko- und Regiolebensmittel dürfen nicht in einen Topf geworfen werden", so Marion Ruppaner, BN Agrarreferentin, und weiter: "Wenn 50% Regio- und Biolebensmittel in den bayerischen staatlichen Kantinen eingesetzt werden sollen, könnte das auch heißen, dass 1% Bio- und 49% Regio-Lebensmittel eingesetzt werden. Im Gegensatz zu regionalen Lebensmitteln, für die es keine Qualitätsdefinition gibt, sind Biolebensmittel nach den Standards der europäischen Biogesetzgebung erzeugt. Ein Regio-Schweineschnitzel kann dagegen z.B. von einem Schwein stammen, das auf Vollspalten gemästet wurde und gentechnisch verändertes Soja aus Südamerika im Futtertrog hatte", so Ruppaner.

Ökolandbau braucht auch noch mehr Konsument*innen

Zehn Prozent der bayerischen Bauernfamilien wirtschaften auf ca. 11 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Bayern ökologisch - nach den Vorgaben der europäischen Biogesetzgebung. Damit es mehr werden können, muss auch der Absatz steigen. "Die Umstellungsbereitschaft der Milchviehhalter ist gestiegen. Doch die meisten bayerischen Molkereien nehmen zur Zeit nur verzögert neue Betriebe auf, meint auch Leonhard Zach, der seit über 10 Jahren an die Molkerei Andechs liefert." Zwar wächst der Absatz von Biomolkereierzeugnissen kontinuierlich, doch es sollten noch mehr Verbraucherinnen und Verbraucher motiviert werden, Biolebensmittel zu kaufen.

Zwanzig Verbraucher*innen für eine Biokuh

Der durchschnittliche Verbrauch an Milchprodukten in Deutschland liegt bei knapp einem Liter täglich. Eine Biokuh gibt so viel Milch, dass ca. 20 Vebraucher*innen davon ihren jährlichen Verbrauch an Biomilch und -joghurt, -käse oder -butter decken können. Damit ein Bauernhof, der nur aus dem Grünfutter fünfzig Milchkühe füttert, umgestellt werden kann, braucht es ca. 1000 Verbraucherinnen und Verbraucher, die auf Biomilchprodukte umsteigen.

Staatsgüter auf Öko umstellen

Im Volksbegehren wurde auch festgelegt, dass 30% der Staatsgüter in Zukunft ökologisch bewirtschaftet werden sollen. "Ökolandbau und Artenvielfalt gehören zusammen", so Ruppaner, "und die staatlichen Güter wie das Haupt- und Landgestüt Schwaiganger haben dann Vorbildfunktion". 2019 war dort die Heuernte auf den über 200 ha Grünlandflächen schon vor dem 15. Juni fertig. Das muss dringend geändert werden, fordert der BN. Pferde können strukturreiches spät gemähtes Heu gut verwerten, und deshalb muss dort künftig vorbildhaft eine abgestufte Wiesennutzung praktiziert werden, um die Artenvielfalt weiter zu erhöhen, und zum 10 % Ziel artenreiche Wiesen beizutragen.

Für Rückfragen:

Marion Ruppaner, BN-Agrarreferentin

Tel. 0911 81878-20, mobil: 0160 7614336, marion.ruppaner@bund-naturschutz.de

Anhang zur PM-090-19

Ökolandbau und Artenschutz

Eine umfangreiche aktuelle Studie des Thüneninstituts aus 2019 hat die positiven Leistungen des Ökolandbaus für Umwelt und Gesellschaft bestätigt. Eine Zunahme der Biodiversität ist z.B. für die Ackerwildkraut- und die Saumvegetation festgestellt, genauso wie für die Anzahl der blütenbesuchenden Insekten. Auch die Vielfalt der angebauten Kulturen bei Ackerbaubetrieben ist größer. Im Grünland ist es vor allem die abgestufte Wiesennutzung, mit einem möglichst großen Anteil von Wiesen, die später gemäht werden, die Vielfalt in den Betrieb bringt. Durch die flächengebundene Tierhaltung wird am Biobetrieb nur so viel Gülle oder Festmist produziert, dass der wertvolle Dünger auch ohne Belastung der Atmosphäre und des Pflanzenbestands ausgebracht werden kann.

Schutz des Braunkehlchens

Bayernweit ist der Bestand des Braunkehlchens von 2006 - 2015 um ein Drittel gesunken. Ziel der Vertragsnaturschutzverträge von Leonhard Zach ist es, die Vielfalt der Streuwiesen- und Feuchtwiesentypen in ihrer optimalen Ausprägung als Lebensraum zu erhalten und für bestimmte Zielarten wie z. B. Wiesenbrüter zu optimieren.

Brachestreifen bieten:

- Versteckmöglichkeit für Niederwild

- Sing-/Ansitzwarten für Braun- und Schwarzkehlchen

- Geschützte Brutplätze für Bodenbrüter (Wachtelkönig, Braunkehlchen)

- Überdauerungsmöglichkeit für Insekten bzw. deren Entwicklungsstadien über den Winter -> schnellere Wiederbesiedelung der Flächen im Frühjahr

- Aussamung spätblühender Arten (z.B. Lungen-Enzian, Sumpf-Tarant)

Brachestreifen können auf allen Feucht- und Streuwiesen im Vertragsnaturschutzprogramm auf bis zu 20 % des jeweiligen Feldstückes belassen werden. Die Untere Naturschutzbehörde bietet an, Brachestreifen mit GPS einzumessen, damit die Bewirtschafter die zulässige Flächengröße besser abschätzen können. Es gibt auch die VNP-Maßnahme "verpflichtender Brachestreifen", bei der das Stehenlassen von 5 - 20 Prozent des Feldstückes verpflichtend ist. Diese Maßnahme wird mit 50,- EUR pro ha zusätzlich vergütet.

Leonhard Zach wendet eine insekten- und bodenschonende Mähtechnik mit Messerbalkenmähwerk an, die nachweislich insekten- und kleintierschonender ist als andere Mähwerke. Außerdem verwendet er einen Metrac, einen besonders leichten Geräteträger für Hanglagen. Diese Technik kann im VNP ebenfalls vergütet werden.