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Volksbegehren für Artenvielfalt: erste Nagelprobe nicht bestanden

Der bayerische Ministerrat hat heute im Zuge der Umsetzung des Volksbegehrens für Artenvielfalt eine neue Verordnung für Streuobstwiesen verabschiedet. Wir sehen darin eine erste Nagelprobe für die Umsetzung des Volksbegehrens. Leider bleibt ein Großteil der Streuobst-Bestände durch die Verordnung schutzlos. Damit missachtet die Staatsregierung den Willen der Bevölkerung.

04.02.2020

„Die bayerische Staatsregierung hat heute die erste Nagelprobe nicht bestanden, wie ernst sie den Naturschutz und den Bürgerwillen zur Umsetzung des Volksbegehrens nimmt. Das ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die das Volksbegehren unterschrieben haben.“ kritisiert Landesvorsitzender Richard Mergner die heute Entscheidung scharf. 

Mit dem Volksbegehren müssen artenreiche Streuobstwiesen gesetzlich geschützt werden. Die Details muss eine Verordnung regeln. Der Entwurf der Staatsregierung wurde vom BUND Naturschutz und anderen massiv kritisiert. Der Großteil der artenreichen Streuobstwiesen würde mit den dort gesetzten Kriterien nicht unter den gesetzlichen Schutz fallen und weiterhin gerodet werden können. 

„Obwohl wir in zahlreichen Gesprächen gut begründete Vorschläge für Verbesserungen gemacht haben, hat der Ministerrat die Verordnung heute unverändert beschlossen. Um die Streuobstbestände wirklich zu schützen, werden wir rechtliche Schritte gegen die heute beschlossene Verordnung prüfen.“ so Martin Geilhufe, Landesbeauftragter des BUND Naturschutz.

Die erhöhten Fördersätze für die finanzielle Unterstützung und die Definition der ebenfalls neu zu schützenden Wiesen werden vom BN begrüßt. 

Anlage: Stellungnahme des BN zur Verordnung, wie sie im November vorgelegt und heute verabschiedet wurde.