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Tiere und Pflanzen

Aktiv für ein gutes Wolfsmanagement in Bayern

Der BUND Naturschutz (BN) engagiert sich für ein gutes Wolfsmanagement im Freistaat. Es soll ein konfliktarmes Zusammenleben zwischen Mensch und Tier ermöglichen. Der bayerische Managementplan für den Wolf ("Aktionsplan Wolf") weist jedoch gravierende Mängel auf.

Unter Wolfsmanagement versteht man alle Maßnahmen und Aktivitäten, die der Staat ergreift, um Interessenskonflikten durch Wölfe vorzubeugen, beziehungsweise mit ihnen umzugehen. Dabei müssen die Bedürfnisse und Ansprüche von Menschen und Wildtieren berücksichtigt und abgewogen werden. Grundlage des Handelns sind dabei immer die geltenden Gesetze.

Zum Wolfsmanagement gehören:

  • Monitoring (Erfassung, Zählung)
  • Artenschutzmaßnahmen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Information und Beratung Betroffener
  • Vorbeugen von Schäden
  • Ausgleichszahlungen

In einem sogenannten Wolfsmanagementplan werden die geplanten Aktivitäten und Maßnahmen des Wolfsmanagements zusammengefasst.

Wer erstellt den Wolfsmanagementplan?

In Bayern wurde nach dem Abschuss des Bären Bruno im Jahr 2006 die Steuerungs- und Arbeitsgruppe "Große Beutegreifer" beim bayerischen Umweltministerium gebildet. In dieser Arbeitsgruppe sitzen alle an einem Tisch: Naturschützer und -nutzer, Umweltverbände, Schafhalter, Berufsjäger und Behörden. Hier werden unter Berücksichtigung der sehr unterschiedlichen Interessen in regelmäßigen Sitzungen die Managementpläne für Beutegreifer erstellt.

Wie sind Wildtiermanagementpläne aufgebaut?

Es gibt nicht nur für den Wolf, sondern auch für die anderen großen Beutegreifer Managementpläne. Sie sind in Bayern nach drei verschiedenen Stufen aufgebaut. Die Stufe orientiert sich am Status der behandelten Tierart, das heißt daran, wie stark diese in Bayern bereits Fuß gefasst hat.

Die drei Stufen:

  • Stufe I bezieht sich auf einzelne durchziehende Tiere (vorliegend: Wolf, Bär)
  • Stufe II bezieht sich auf einzelne standorttreue Tiere (mind. 6 Monate in einer Region)
  • Stufe III bezieht sich auf etablierte Populationen in einem Raum (vorliegend: Luchs, Wolf)

Für alle drei großen Beutegreifer gibt es also bereits Managementpläne. Für den Wolf liegt ein Plan für die Stufe III vor, der nach langem Hin und Her und gegensätzlichen Ansichten der Nutztierhalterverbände und der Naturschutzverbände, vor allem zum Thema Abschuss von Wölfen, verabschiedet wurde. Auch ein intensiver Abstimmungsprozess zwischen Landwirtschafts- und Umweltministerium forderte bei der Erstellung des Plans viel Zeit.


Kritik der Naturschutzverbände am bayerischen Wolfsmanagementplan

Der BUND Naturschutz, der LBV und der WWF waren intensiv an der Ausarbeitung des Wolfsmanagementplans beteiligt, tragen aber den momentan veröffentlichten Stand wegen gravierender Mängel nicht mit.

Große Schwächen sehen die Verbände besonders beim Herdenschutz und den im Vergleich zu den anderen Bundesländern niedrigeren Schwellen für den Abschuss von Wölfen, die Weidetiere gerissen haben oder gefährden. Während zahlreicher Sitzungen der Arbeitsgruppe "Große Beutegreifer" haben sie diesbezüglich Nachbesserungen gefordert, die aber nur in wenigen Punkten umgesetzt wurden. Der vorliegenden Fassung des Wolfsmanagementplans fehlen nach Ansicht der Verbände an zentralen Stellen klare Strukturen und Konzepte, welche die Basis eines konfliktarmen Nebeneinanders von Wolf und Mensch bilden. Aus diesem Grund distanzieren sich BN, LBV und WWF ausdrücklich von der gegenwärtigen Version des Managementplans Wolf Stufe III, dem bayerischen "Aktionsplan Wolf".

Nicht mit Naturschutzrecht vereinbar

Die Staatsregierung bereitet mit dem Aktionsplan die Einrichtung von Wolfsabschusszonen vor, die im Plan "nicht schützbare Weidegebiete" genannt werden. Wie viele es davon geben soll, wie groß sie sein werden und wie sie definiert werden, bleibt völlig im Dunklen. Die Aussage, dass unter anderem die "Zumutbarkeit" und "technische Realisierbarkeit" von Herdenschutzmaßnahmen ausschlaggebend sein sollen, lässt für die Wölfe Schlimmstes befürchten. Beim zentralen Thema für das Management der Rückkehr der Wölfe, einem Förderprogramm für den Schutz der Weidetiere mit Zäunen oder auch Herdenschutzhunden, bleibt der Aktionsplan hinsichtlich Inhalt und Zeitplan absolut unkonkret. Mit diesem weiteren Hinauszögern der Förderung nimmt die Staatsregierung weitere Risse von Weidetieren billigend in Kauf. Zudem ist der Inhalt des Aktionsplans an einigen Stellen mit bestehendem Naturschutzrecht nicht oder kaum vereinbar.

Wolfsmanagement: Die Forderungen der Naturschutzverbände

Die Verbände fordern eine sofortige grundlegende Überarbeitung des "Aktionsplans Wolf" und dabei die Berücksichtigung der folgenden Punkte:

  • Die Kriterien für den Abschuss von Wölfen müssen mit EU-Recht vereinbar sein. Einen "Abschuss auf Verdacht", den sogenannten Präventionsschuss, darf es demgemäß nicht geben
  • Grundlage für den Abschuss eines Wolfes darf alleine eine artenschutzrechtliche Einzelfallprüfung sein. Dieses Vorgehen ist ausreichend, um sogenannte Schadwölfe oder futterkonditionierte Wölfe, bei denen die Gefahr der Verletzung eines Menschen gegeben ist, zu töten. Es wird von den Naturschutzverbänden als Ultima Ratio im Wolfsmanagement befürwortet.

  • Die Ausarbeitung der Förderrichtlinie für den Herdenschutz und die dementsprechende Mittelausstattung muss zeitnah erfolgen. Dabei muss die Förderung alle investiven und laufenden Zusatzkosten inklusive Arbeitskosten für die Weidetierhalter so unbürokratisch wie möglich abdecken.

Aus diesen Forderungen ergibt sich auch, dass eine Obergrenze für die Anzahl der Wölfe in Bayern und Deutschland klar abzulehnen ist, zumal sie für den Schutz von Weidetieren nicht zielführend ist.