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Bundesverwaltungsgericht verhandelt über die Klage des BUND Naturschutz gegen die Abrissgenehmigung des AKW Isar 1

Der BUND Naturschutz (BN) ist prinzipiell dafür, dass das Atomkraftwerk Isar 1 in Ohu bei Landshut stillgelegt wird. Nicht einverstanden aber ist der BN mit den niedrigen Sicherheitsstandards aus den 70er Jahren, die bei dem Abbau gelten. Der BN hofft auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass der Abbau von Atomkraftwerken nach den höchsten, derzeit gültigen technischen Standards zu erfolgen hat.

21.01.2021

Schon 2016 hat der BUND Naturschutz gegen die Stilllegungsgenehmigung des AKW Isar 1 Klage eingelegt, um abzuwenden, dass die Abbrucharbeiten schon erfolgen, solange in dem AKW noch die Brennstäbe im nicht durch eine dicke Betondecke geschützten Abklingbeckenbecken gelagert sind. Das AKW liegt dabei in einer Einflugschneise des Großflughafens München. Die KLage wurde Ende 2018 vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgewiesen. Hiergegen hatte der BN Revision eingelegt, die zugelassen wurde und über die Ende Januar in Leipzig verhandelt wurde.

Der AKW-Betreiber berief sich auf den Bestandsschutz der aus den 70er Jahren stammenden Altgenehmigungen. Das Gericht muss nun drüber entscheiden, ob diese Altgenehmigungen so auszulegen sind, dass ein stärkerer Schutz der Bürger nicht gegeben ist.

Eine positive Auswirkung hatte die BN-Klage aber bereits: Unter dem Druck des Verfahrens sind die Brennstäbe inzwischen aus dem Kraftwerk herausgenommen worden und liegen nunmehr sicherer in der Zwischenlagerung in Castoren.

Jetzt hofft der BN, dass das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Sicherheitsstandards beim Abbau der Kernkraftwerke erhöht. Der BN-Landesvorsitzende Richard Mergner, äußerte hierzu: „Wir hoffen, dass das Gericht ein Zeichen setzt, dass der Abbau der Kernkraftwerke nach den höchsten, derzeit gültigen technischen Standards zu erfolgen hat und nicht nach Regelungen aus den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts.“ Eine Entscheidung des Gerichtes wird am 22.02.2021 erwartet.

Für Rückfragen

Peter Rottner
Landesgeschäftsführer
Tel. 09 41 / 2 97 20 12
rottner@bund-naturschutz.de