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BN-Klage gegen LSG-Änderung Inntal-Süd heute vertagt

Die Frage des Flächenschutzes im Inntal des Landkreis Rosenheims bleibt weiter unklar. Es wurde einstimmig ein vorläufiges Ruhen des Verfahrens beschlossen.

05.12.2017

Am Dienstag, den 05. Dezember 2017 wurden vor dem Bayrischen Verwaltungsgerichtshof in München die Klagen des BUND Naturschutz (BN) gegen die Zulässigkeit der Aufhebung der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung „Inntal-Süd“ verhandelt.

In Bereichen des ganzen Inntals wurde der Landschaftsgebietsschutz eingeschränkt oder aufgehoben, um neue Gewerbegebiete und Baugebiete ausweisen zu können, wie z.B. das Gebiet zwischen Autobahn und Inn, der Straße Oberaudorf- Grenzübergang Niederndorf.

Nach der Verhandlung ist kein Entschluss getroffen, weil der BUND Naturschutz und das Landratsamt Rosenheim einem vorläufigem Ruhen des Verfahrens zugestimmt haben. Strittig war, vor allem ob dem BN eine Klagebefugnis zugesprochen werden kann. Dies könnte sich aus der Geltung der völkerrechtlich verbindlichen Aarhuskonvention, weiterem EU-Recht und der Alpenkonvention ergeben.

Da das Bundesverwaltungsgericht am 12.12.17 über eine andere ähnliche Klagesache (Aufhebung einer Schutzgebietsverordnung zum Schutz eines großen Waldgebiets im Steigerwald) verhandelt und in diesem Verfahren wahrscheinlich eine grundlegende Entscheidung zur Klagebefugnis von Umweltverbänden gegen die Aufhebung von naturschützenden Verordnungen fällen wird, hat sich der BN bereit erklärt den Ausgang des Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgerichtshof abzuwarten.

Jede Verfahrenspartei hat die Möglichkeit, die Wiederaufnahme des Verfahrens zu verlangen. Hierüber entscheidet der BN dann wenn die Urteilsgründe des „Steigerwald-Verfahrens“ vorliegen.

Hintergrundinformationen finden sie in folgender Pressemitteilung:

https://www.bund-naturschutz.de/uploads/media/PM_FA_21_07_Inntal_LSG.pdf

und auf der Homepage der BN Kreisgruppe Rosenheim
https://rosenheim.bund-naturschutz.de/brennpunkte-vor-ort/lsg-inntal-sued/stellungnahme-lsg-inntal-sued.html

Für Rückfragen:

BUND Naturschutz        
Peter Rottner
Landesgeschäftsführer
Tel.: 0941/29720-12
peter.rottner@bund-naturschutz.de

BUND Naturschutz        
Annemarie Räder
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Regionalreferat
Tel.: 089/548298-88,
annemarie.raeder@bund-naturschutz.de