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Gericht verhandelt über großflächige Bannwaldrodung bei den Lechstahlwerken

Am Dienstag, 10. Februar 2026 um 10.00 Uhr verhandelt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München die Normenkontrollklage des BUND Naturschutz gegen den Bebauungsplan des Marktes Meitingen. Dieser soll eine Bannwaldrodung von über 17 Hektar ermöglichen.

06.02.2026

„Bannwald ist die höchste Waldschutzkategorie Bayerns und muss aus gutem Grund an Ort und Stelle erhalten bleiben. Es kann nicht sein, dass dieser für eine Industrieerweiterung fallen muss“, so Martin Geilhufe, Landesvorsitzender des BUND Naturschutz. „Gerade in Zeiten der Klimakrise brauchen wir künftig mehr, statt weniger alten Wald“.

„Der Bannwald bei Herbertshofen erfüllt zahlreiche wichtige Waldfunktionen: Er ist als Immissionsschutzwald, Klimaschutzwald, Biotopwald und Erholungswald in der amtlichen Waldfunktionskartierung ausgewiesen,“ erläutert Peter Roth, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Augsburg.

Der BUND Naturschutz hat mit Unterstützung lokaler Bürgerinitiativen im Jahr 2022 Klage gegen den Satzungsbeschluss des Marktes Meitingen für das Industriegebiet der Lechstahlwerke im Bannwald eingelegt. Nach einer kurzfristig ausgestellten artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung der Regierung von Schwaben rodeten die Lechstahlwerke unter Polizeischutz im Oktober 2022 bereits 5,6 Hektar Bannwald. Knapp 12 Hektar Bannwald sind noch erhalten. Nach einem Beschluss des VG Augsburg zur artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung vom November 2025 hat der BUND Naturschutz auch in diesem zweiten Gerichtsverfahren Antrag auf Zulassung der Berufung beim bayerischen Verwaltungsgerichtshof gestellt.

Nach Auffassung des BUND Naturschutz kann der als Ersatz angepflanzte Jungwald die vielfältigen Waldfunktionen des alten, dort über Jahrhunderte gewachsenen Waldes nicht ausgleichen.

Hintergrund zu den Waldfunktionen des Bannwaldes:
https://www.bund-naturschutz.de/pressemitteilungen/bn-klagt-gegen-bannwaldrodung-zur-erweiterung-der-lechstahlwerke

Hintergrund zur Klagebegründung:
https://www.bund-naturschutz.de/pressemitteilungen/bn-bannwaldrodung-zur-erweiterung-der-lechstahlwerke-rechtswidrig