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VERWALTUNGSGERICHTSHOF LEHNT ANTRAG DES BN GEGEN DIE VERSCHLECHTERUNG DES LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETS „INNTAL SÜD“ AB

BUND NATURSCHUTZ GEHT VOR DAS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT

27.04.2018

Mit Urteil vom 27. April 2018 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Normenkontrollantrag des BUND Naturschutz Bayern abgelehnt. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde erfreulicherweise zugelassen.

Die Entscheidung ist enttäuschend, weil sich der VGH nicht durchringen konnte, den Umweltverbänden ein Klagerecht einzuräumen. Erfreulich ist aber, dass die Revision zugelassen wurde, sodass das Urteil vor dem Bundesverwaltungsgericht überprüft werden kann.

„Wir bedauern sehr, dass das Gericht die Änderungsverordnung nicht aufgehoben hat“, kommentiert BN-Landesbeauftragter Richard Mergner. „Wir werden in Revision gehen, um zu prüfen, ob Umweltverbände gegen die Änderung von Landschaftsschutzgebietsverordnungen ein Klagerecht haben.“

„Das Klagerecht für Umweltverbände zu verweigern ist widersinnig, da die Aarhus-Konvention Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten gewährt“, so Peter Rottner, Landesgeschäftsführer des BN. „Dieses ist auch notwendig, da die Umweltverbände die einzige Instanz sind, die dafür sorgen können, dass geltendes Naturschutzrecht eingehalten wird. Würde man der Auffassung des Verwaltungsgerichts folgen, könnten somit nur Privateigentümer, die von einer Landschaftsschutzgebietsverordnung negativ betroffen sind, diese anfechten – jedoch keine Umweltverbände. Dieses Ungleichgewicht muss behoben werden.“

Der BN klagte vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München. Er hält die Verordnung des Landkreises über das Landschaftsschutzgebiet „Inntal Süd“ für unwirksam. In dem Verfahren geht es um die Frage, ob die Änderung einer Landschaftsschutzgebietsverordnung nach den Vorgaben des europäischen Rechts der Durchführung einer strategischen Umweltprüfung (SUP) bedarf und der BN als anerkannte Umweltvereinigung berechtigt ist, diese Änderung der Schutzverordnung gerichtlich überprüfen zu lassen.

Für Rückfragen:

Agnes Grasberger, Regionalreferentin Oberland & Südostoberbayern: 0175/3515285