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Zur heutigen Abweisung der Klage des BN gegen die Isental-Autobahn A94 durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof:

Bund Naturschutz hält Urteil für nicht haltbar und setzt auf Überprüfung in Leipzig

30.10.2007

Der Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) zeigt sich über die heutige Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH) zur geplanten A 94 östlich von München bestürzt: „Es ist absolut unverständlich, dass auch das Gericht das sture Festhalten der Autobahndirektion und der Regierung von Oberbayern an der Uraltplanung der Trasse Dorfen nun legalisiert hat.“ so die erste Reaktion des Landesvorsitzenden des BN Dr. Hubert Weiger. „Wir können nicht nachvollziehen, dass das Gericht die Trasse Dorfen für rechtlich haltbar hält.“ An der Trasse Dorfen hält die Autobahndirektion seit 30 Jahren fest, für den BN ist sie eine verkehrspolitische Fehlplanung mit gravierender Zerstörung der einzigartigen Natur- und Kulturlandschaft des Isentals, ihre Realisierung wäre ein Planungs-Irrsinn ohnegleichen, der heutigen Ansprüchen an eine nachhaltige Raumplanung völlig zuwiderläuft.

Der BN hat wie auch die Aktionsgemeinschaft gegen die A94 in tagelangen Verhandlungen zahllose Argumente gegen die Trasse Dorfen vorgebracht, die von der Autobahndirektion nicht entkräftet werden konnten. „Wir werden daher auf jeden Fall Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen“ so der BN.

Besonders unverständlich sind für den BN zwei Punkte:

- nach der mündlichen Aussage des Gerichtes sei die Vorbelastung der B12 für die Abwägung nicht zu berücksichtigen. Diese ist jedoch ein wesentliches Argument gegen die Trasse Dorfen und für die Trasse Haag. Die Trasse Haag ist für das Gericht zudem aus verkehrlichen Gründen offenbar keine zumutbare Alternative, die Planungsziele für die Trasse Dorfen werden vom Gericht für vertretbar und von erheblichem Gewicht gehalten – obwohl die Mehrheit im Raum Dorfen die Erschließung, d.h. Zerstörung des Isentals durch eine Autobahn gar nicht will. Dies wird für den BN ein wesentlicher Punkt in der Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sein.

- nach Aussage des Gerichts stehen der Trasse Dorfen zwar naturschutzrechtliche Gründe entgegen, das seien aber keine unüberwindbaren Hindernisse. Weder die 4-fache mittige Querung des FFH-Gebietes noch die Eingriffe in Lebensräume europäisch geschützter Arten könnten die Trasse Dorfen zu Fall bringen. „Das Gericht folgt offensichtlich dem Machbarkeitswahn der Autobahn-Gutachter, die jeden noch so schweren Eingriff für minimierbar oder ausgleichbar und Arten für beliebig umsetzbar halten.“ kritisiert Dr. Christine Margraf, Artenschutzreferentin Südbayern des BN. „Dabei wird völlig ignoriert, dass derartige Maßnahmen schon oft gescheitert sind und die Autobahn im Raum Dorfen unbestritten zu einer massiven Belastung für die gesamte Natur und Landschaft führen wird.“ Die Betrachtung des FFH-Gebietes nur auf die Auwälder unter den Brücken zu reduzieren, ist für den BN angesichts der Einzigartigkeit des Isentales weder ökologisch noch rechtlich nachvollziehbar.
„Allerdings hat das Gericht dabei offensichtlich selbst gewisse Bauchschmerzen: denn es verweist darauf, dass in einem „äußersten Fall“ eine Ausnahmegenehmigung nach FFH-Recht in Betracht käme – das würde bedeuten, dass möglicherweise bei der Planfeststellung des übernächsten Abschnittes der A94 erneut die Alternativenprüfung nötig wäre: „Das ist absolut nicht mehr nachvollziehbar“ so der BN. Auch die Tatsache, dass das Gericht im „äußersten Fall“ für den Schutz der Mausohren bei Schwindkirchen eine Einhausung von 3 km Autobahn in Betracht zieht, kann der BN nur noch als Beweis für das krampfhafte Festhalten und Durchsetzen der Trasse Dorfen bewerten: „Für die Trasse Dorfen ist offensichtlich kein noch so fragwürdiger Aufwand zu hoch, Millionen Zusatzkosten spielen keine Rolle – der Schutz der Heimat und Natur im Raum Dorfen und der Lärmschutz der BürgerInnen an der bestehenden B12 bleibt aber auf der Strecke“, kommentiert Hubert Weiger.

Der BN wird nun die nötigen rechtlichen Schritte einleiten, insbesondere gegen die Nichtzulassung  der Revision Beschwerde einlegen.

„Wir lassen uns von diesem Urteil nicht entmutigen“ so Weiger. „Wir haben seit 30 Jahren die besseren Argumente und die Bevölkerung im Raum Dorfen will diese Autobahn nicht.  Wir kämpfen weiter mit den privaten Klägern, bis die vom BN, der Bevölkerung und vielen Gemeinden seit Jahrzehnten geforderte Alternativtrasse „Trasse Haag“ auf der bestehenden B12 realisiert wird.“

Für Rückfragen:

Dr. Christine Margraf,

BN Fachabteilung München,

Tel.: 089/548298-89,

christine.margraf@bund-naturschutz.de

weitere Informationen:

www.bund-naturschutz.de

www.bund-naturschutz-erding.de