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BN BLEIBT OPTIMISTISCH FÜR EINE ZULASSUNG DER REVISION GEGEN DAS URTEIL FÜR DIE 3. STARTBAHN AM FLUGHAFEN MÜNCHEN

3. Start- und Landebahn am Flughafen München: Bundesverwaltungsgericht lehnt Beschwerden der Kommunen ab

04.03.2015

Heute wurde die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17.02.2015 bekannt, wonach die Beschwerden des Landkreises Freising, der Stadt Freising sowie der Gemeinden Berglern, Eitting, Oberding und Fahrenzhausen gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Verwaltungsgerichthofs München vom 19. Februar 2014 für die 3. Start- und Landebahn am Flughafen München zurückgewiesen worden sind.

Dies ist aus Sicht des BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN) sehr bedauerlich, sagt aber nichts über die Erfolgswahrscheinlichkeit der Nichtzulassungs-beschwerde des BN aus. Über die Beschwerde des BN und mehrerer Privatpersonen hat das Bundesverwaltungsgericht noch nicht entschieden. „Das ist ein positives Zeichen, denn das heißt, dass das Thema Naturschutz beim Gericht eine intensivere Prüfung erfährt. Im Zusammenhang mit dem Eingriff in ein europäisches Schutzgebiet muss hier auch die Bedarfsfrage intensiv geprüft werden. Wir hoffen nach wie vor darauf, deshalb eine Zulassung der Beschwerde zu erreichen.“ so Hubert Weiger, Landesvorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN).

Der BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN) erarbeitet gerade eine Bewertung der Erwiderungen der Beklagten (Regierung von Oberbayern) und Beigeladenen (FMG) zur Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision. „Diese Stellungnahmen der Regierung und der FMG sind in zentralen Punkten unseres Erachtens sehr schwach.“ kommentiert Dr. Christine Margraf, Leiterin der Fachabteilung BN München. Das Bundesverwaltungsgericht hatte dem BN diese Stellungnahmen zur Kenntnis am 30. Januar 2015 übersandt, der BN wird in Kürze seine Bewertung dem Bundesverwaltungsgericht übersenden. 

 
Für Rückfragen:

Dr. Christine Margraf

Leiterin Fachabteilung München

089/548298-89

christine.margraf@bund-naturschutz.de

Downloads:

PM_FA_07_15_BVerwG Kommunen 3SLB.pdf