Bund Naturschutz sieht in geplanter EU-Agrarreform eine Chance für Bayern
Mit ihren Legislativvorschlägen zur EU-Agrarreform ab 2014 hat die EU-Kommission zumindest teilweise die Weichen in Richtung Erhaltung der Kulturlandschaft und Stärkung von bäuerlichen Betrieben gegenüber der Agrarindustrie gestellt. „Diese Chancen müssen wir nutzen und gemeinsam mit Bauern und Verbrauchern weitere Verbesserungen der EU Agrarpolitik voranbringen“, so Hubert Weiger, BN Landesvorsitzender.
Gemeinsam mit dem Agrarbündnis Bayern fordert der BN eine konstruktive Bewertung der Vorschläge und wird in den nächsten Monaten in politischen Gesprächen und Veranstaltungen seinen Forderungen Nachdruck verleihen. Der bayerische Landwirtschaftsminister Helmut Brunner soll sich gerade im Interesse der bayerischen Bauern und der bayerischen Landschaft weiterhin dafür einsetzen, dass die Akzeptanz der öffentlichen Zahlungen an die Bauern durch überfällige ökologische Maßnahmen gesichert wird.
Am Samstag, den 29.10.11, wird die bayerische Auftaktveranstaltung der Kampagne „Meine Landwirtschaft“ in Heideck stattfinden. Für Samstag, den 21. Januar 2012 wird der BN Busse nach Berlin zur 2. Großdemonstration für eine weltweit gerechtere Agrarpolitik und Essen ohne Gentechnik organisieren: Motto Bauernhöfe statt Agrarindustrie.
Berücksichtigung der Arbeitsleistung
„Der Bauernverband wäre gut beraten, nicht nur pauschale Kritik an den Vorschlägen zu üben, sondern sich mehr für die Interessen nachhaltig wirtschaftender bäuerlicher Betriebe mit weniger Fläche und oftmals hoher Arbeitsleistung einzusetzen. Diese Betriebe erbringen oft sehr hohe Leistungen zum Erhalt der Kulturlandschaft, indem sie noch kleine Felder bewirtschaften oder Streuobstwiesen pflegen. Die Arbeitsleistung bei der Vergabe der Agrarsubventionen soll von der EU in Zukunft nur bei großen Betrieben berücksichtigt werden, die sich damit von der Kappung Ihrer Zuschüsse schützen können. „Hier muss dringend nachgebessert werden und neben der Flächengröße künftig auch der Arbeitsaufwand als Vergabekriterium der Direktzahlungen einfließen. Es muss mehr Anreize geben, damit möglichst viele kleinbäuerliche Betriebe, wie es sie in Franken noch gibt, bereit sind, weiterzuwirtschaften“, so Weiger.
Diskussion um Leistungen für die Umwelt (Greening)
Künftig sollen die Direktzahlungen an die Erhaltung von Wiesen und Weiden, Fruchtfolgeregelungen und einen Anteil ökologischer Vorrangflächen gekoppelt werden.
„Öffentliche Zahlungen müssen stärker an die Sicherung öffentlicher Güter ausgerichtet werden. Die von der EU vorgesehenen 7% der landwirtschaftlichen Flächen für besondere Umweltleistungen müssen endlich als Chance begriffen werden, um die Akzeptanz für eine bäuerliche, nachhaltige und ökologische Landwirtschaft bei der Bevölkerung zu erhöhen und Hausaufgaben für den Umweltschutz zu erledigen“, so Weiger. Die geplanten Maßnahmen der EU für die Sicherung bzw. Schaffung von Biotopen sind anzuerkennen und haben mit den Flächenstilllegungen früherer Jahre nichts zu tun.
Unabhängig davon kritisiert der BN weitere Vorschläge der Kommission, die nicht zuletzt aufgrund des Drucks der agrarindustriellen Lobby so von der Kommission aufgegriffen wurden. So muss bei den Fruchtfolgeregelungen dringend nachgebessert werden. Wenn es weiterhin möglich ist, auf 70% der Fläche die gleiche Kultur anzubauen führt dies zu weiteren Umweltbelastungen, Monotoniesierung der Landschaft und zum weiteren Artensterben. Die Fruchtfolgevorgaben stellen keinerlei Neuerung zu bereits bestehenden Regelungen dar. Der BN fordert die Begrenzung einer Kultur auf maximal ein Drittel der Ackerfläche, auch um der weiteren Vermaisung der Landschaft Einhalt zu gebieten. Außerdem fordert der BN die Festlegung eines verbindlichen Anteils (20%) von Leguminosen oder Kleegras in der Fruchtfolge. Dies dient der Energieeinsparung, weil Stickstoff im Boden gebunden wird und heimisches Eiweißfutter im größeren Stil vor Ort erzeugt werden könnte, anstatt importiert zu werden. Auch die Tatsache, dass der Umbruch von Wiesen und Weiden erst ab 2014 nicht mehr stattfinden soll, trägt den ökologischen Erfordernissen nicht Rechnung.
Warum wir ökologische Vorrangflächen brauchen
Die ökologischen Vorrangflächen sollen noch vorhandene Landschaftsstrukturen und extensive artenreiche Nutzungen sichern und wieder vermehren. Der BN fordert seit langem, 10% der Flächen in der Agrarlandschaft für Hecken und Ackerraine, Streuobstwiesen, Blüh- und Brachflächen bzw. extensive und artenreiche Nutzung.
Denn Raine, Blühflächen oder Hecken gehören genauso zur landwirtschaftlichen Nutzung wie Kleegras und Weizen. Landschaftselemente als Lebensräume helfen, Kulturschädlinge und Krankheitserreger zu regulieren. Hecken können die Erträge erhöhen und der Winderosion einen Riegel vorschieben. Blühflächen bieten Futter für Insekten und Bienen, die zur Bestäubung beitragen. Damit können die Erträge von Raps oder Obstbäumen gesichert und erhöht werden. Gewässerrandstreifen dienen dem Schutz von Kleinlebewesen und der Selbstreinigungskraft der Gewässer.
Der Wissenschaftliche Beirat für Biodiversität und genetische Ressourcen beim Bundeslandwirtschaftsministerium hat im Oktober 2011 bestätigt, dass Vorrangflächen höchst wichtig für Bestäubung und Selbstregulation im Pflanzenschutz sind und 10 Schlüsselbereiche identifiziert. (Anlage)
Vormerkungen für die Busfahrt nach Berlin am Samstag, den 21. Januar 2012 zur
2. Großdemonstration nimmt die BN LFGS, Tel. 0911 81878-0 entgegen.
Für Rückfragen:
Marion Ruppaner, BN Agrarreferentin, marion.ruppaner@bund-naturschutz.de
Tel. 0911 81878-20