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Pistenbau zerstört großflächig Biotope am Allgäuer Blumenberg

Am Fellhorn bei Oberstdorf sollen auf mindestens 6,3 Hektar Fläche neue Pisten planiert werden, davon liegen 2,3 Hektar in geschützten Biotopen. Vor den Änderungen durch das bayerischen Modernisierungsgesetz wäre dafür eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig gewesen. Der BN lehnt diese Pläne in seiner aktuellen Stellungnahme als überdimensioniert ab.

30.01.2026

Das Fellhorn ist auch bekannt als der „Allgäuer Blumenberg“. Hier findet sich ein Mosaik aus Alpenrosengebüschen, blumenreichen Silikatmagerrasen und Kalkflachmooren. Diese und weitere Biotoptypen machen das Fellhorn zu einem Naturjuwel von landesweiter Bedeutung. Durch den Skibetrieb wurden bereits in der Vergangenheit großflächig Biotope zerstört. Die aktuellen Skigebietsinfrastrukturpläne umfassen ein riesiges neues Speicherbecken zur Kunstschneeerzeugung mit einem Volumen von 170.000 Kubikmetern, Pistenbaumaßnahmen auf 6,3 Hektar und den Neubau der Scheidtobelbahn mit neuen Standorten der Berg- und Talstation. Erste Arbeiten an der Piste sind bereits durchgeführt worden und lassen erahnen, mit welcher Naturzerstörung das Projekt einhergeht. 

„Pistenbaumaßnahmen in einer Größenordnung von neun Fußballfeldern gehen über das Maß hinaus, was im Rahmen einer Modernisierung des Skigebiets verträglich ist“, erklärt Martin Simon, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Kempten-Oberallgäu. „Auf über zwei Hektar sind nicht ausgleichbare und nicht wiederherstellbare Biotoptypen betroffen - das Ökosystem am Fellhorn wird dauerhaft geschädigt!“

Der BN-Landesvorsitzende Martin Geilhufe erklärt: „In Zeiten der Klimakrise sollte die bayerische Staatsregierung keine Umweltstandards für den Skigebietsausbau abbauen, sondern die einzigartige Naturausstattung der bayerischen Alpen als Grundlage für einen langfristigen Tourismus erhalten.“ 

Die Beteiligung und Offenlegung der Pläne für die bisher beantragten Pistenbauvorhaben mussten sich die Verbände teilweise erst erstreiten - obwohl Verbotstatbestände der Naturschutzgebietsverordnung Allgäuer vorlagen. Weitere Pistenbauvorhaben sind angekündigt. Der BN hat jetzt eine Stellungnahme zum Pistenbauvorhaben abgegeben. 

Es zeigt sich: Vor der Gesetzesänderung durch das 3. Modernisierungsgesetz wäre nicht nur für den Neubau der Scheidtobelbahn, sondern auch für die Pistenbaumaßnahmen eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mit Beteiligung der Umweltverbände nötig gewesen. Bei geschützten Biotopen und Naturschutzgebiet ist der Schwellenwert für eine UVP von 5 auf 10 Hektar heraufgesetzt worden. Am Fellhorn umfassen die Pistenbauvorhaben in den bisher beantragten Verfahren 6,3 Hektar. 

Informationen zum Neubau der Scheidtobelbahn mit neuer Berg- und Talstation und die BN-Stellungnahme hierzu finden Sie unter: 

https://kempten.bund-naturschutz.de/aktuelles/artikel/bund-naturschutz-kreisgruppe-und-landesverband-kritisieren-genehmigungsverfahren-am-fellhorn-naturzerstoerung-fuer-weiteren-ausbau-der-skipisten-nicht-hinnehmbar