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Tiere und Pflanzen

Siegel „Qualität aus Bayern“ muss bayerischer werden

Ein Bündnis aus Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, Umweltverbänden und kirchlichen Organisationen hat eine Petition zur Qualifizierung des bayerischen Qualitäts- und Herkunftssiegels gestartet.

08.10.2020

„Wo Bayern draufsteht sollte auch Bayern drin sein“, so Stephan Kreppold, Sprecher des BUND Naturschutz Landesarbeitskreises Landwirtschaft. „Es reicht nicht aus, wenn die Tiere in Bayern aufgezogen, verarbeitet und geschlachtet werden, sondern es kommt darauf an, mit welchem Futter die Tiere großgezogen wurden“, so Kreppold.

Hier Petition unterschreiben

Derzeit ist in den Qualitätsbestimmungen von GQ Bayern nur von der „Verwendung qualitätsgesicherter Futtermittel“ die Rede sowie dem Ausschluss von Fischmehl.

Dies reicht nach Einschätzung der Verbände jedoch nicht aus, um als bayerisches Tierprodukt bezeichnet werden zu können. Sie fordern, dass endlich auch bayerische Futtermittel im Qualitätszeichen verankert werden. In einem ersten Schritt sollen mindestens 50 Prozent der Futtermittel vom eigenen Betrieb stammen. Damit wird auch unterstrichen, dass es sich um eine Tierhaltung handelt, die noch flächengebunden ist.

Gefordert wird, dass bei der anderen Hälfte keine Futtermittel aus Übersee eingesetzt werden dürfen, und diese aus gentechnikfreier Erzeugung stammen müssen. Darüber hinaus wird in der Petition die Verankerung verbesserter transparenter Haltungsbedingungen über dem gesetzlichen Mindeststandard eingefordert.

Jede/r Verbraucher*in kann die Petition in den nächsten beiden Monaten unterzeichnen. Hier unterschreiben 

Forderungen der Petition

Mit der Petition „Geprüfte Qualität – Bayern“ wollen wir hofeigene und europäische, gentechnikfreie Futtermittel einsetzen und Tierschutzkriterien stärken. Wir fordern von der Bayerischen Staatsregierung und dem Landtag eine Aktualisierung der Qualitätsbestimmungen des staatlichen Siegels für den tierischen Produktbereich

1. Futtermitteleinsatz:

  • mind. 50 % der Futtermittel müssen vom eigenen Betrieb stammen
  • bis zu 50 % der Futtermittel können europäischen Ursprungs aus EU-Ländern sein. Bei Sojaprodukten müssen diese der Zertifizierung von „Donausoja“ entsprechen.
  • Futtermittel aus Übersee dürfen nicht eingesetzt werden.

Die Qualifizierung ist umzusetzen ab dem 01.01.2022.

2. Gentechnikfrei: Die mit GQB ausgelobten Produkte sind gentechnikfrei, der Einsatz von gentechnisch veränderten Futtermitteln ist nicht zulässig.

Die Qualifizierung ist umzusetzen ab dem 01.01.2022.

3. Tiergerechter: Die Leistungsinhalte (Haltungsbedingungen, Transportzeiten für Schlachttiere, Tierzukäufe und -verkäufe) sind an die Anforderungen an eine tiergerechte Nutztierhaltung anzupassen.

Die Kriterien müssen deutlicher als bisher über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen (mind. Stufe 1 des staatlichen Tierwohlkennzeichens).

Die Qualifizierung ist umzusetzen ab dem 01.01.2023.

Petition hier unterschreiben