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Moore besser schützen – Unsere Forderungen an die Politik

Intakte Moore sind gleichermaßen wichtig für den Landschafts-, Arten-, Klima-, Trink- und Hochwasserschutz. Verstanden hat das die Politik – nur mit der Umsetzung hapert es oft noch. Der Staat muss Naturschutzverbände noch besser bei ihrer Arbeit unterstützen und eigene Schutzprogramme schneller umsetzen.

Die Aktivitäten des BUND Naturschutz (BN) und vieler anderer nichtstaatlicher und oft ehrenamtlicher Akteure im praktischen Moorschutz sind sehr wichtig. Sie dürfen dem Staat jedoch nicht als Alibi für ein unzureichendes Engagement dienen. Um einen wirkungsvollen Moorschutz zu erreichen, der gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Sicherung der biologischen Vielfalt leistet, fordert der BN von der Politik:

  1. Interdisziplinärer Moorschutz: Die Umsetzung des Moorschutzes soll interdisziplinär durch alle Bundes- und Landesbehörden erfolgen, das gilt besonders für Moorschutzmaßnahmen im Zuge des ökologischen Hochwasserschutzes, die vorrangig angegangen werden müssen. Gleiches gilt auf kommunaler Ebene: Moorschutz ist nicht nur eine Sache des Naturschutzes. Auch die Wasserwirtschaftsämter und andere Fachämter müssen dazu verpflichtet werden, bei ihrer Beratung und allen eigenen Maßnahmen (z.B. Hochwasserschutz) den Moorschutz voranzubringen und Synergien zu nutzen.
     
  2. Vorrangige Erstellung von FFH-Managementplänen und Umsetzung von Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen in Moorgebieten.
     
  3. Absoluter Schutz für intakte Moore: Der Zustand der verbliebenen intakten und naturnahen Moore in Bayern darf durch keinerlei Eingriffe verschlechtert noch ihre Fläche irgendwie vermindert werden. Insbesondere darf es dort keine Entwässerung, Intensivierung der Landwirtschaft oder Baumaßnahmen geben.
     
  4. Schutz der Moorböden vor weiterer Entwässerung und Bebauung.
     
  5. Zügige Erarbeitung einer Substitutionsstrategie für Torfsubstrate im Bereich der Kultursubstrate im Garten- und Landschaftsbau. Zu den Möglichkeiten und Grenzen von neuen, angepassten Moornutzungen wie Paludikulturen (land- und forstwirtschaftliche Nutzung nasser Hoch- und Niedermoore) und Wasserwäldern muss noch anwendungsorientiert geforscht werden.
     
  6. Verbot des Torfeinsatzes: Das Verbot soll zeitlich gestaffelt in Kraft treten. Torf als Kultursubstrat im privaten Bereich kann mit sofortiger Wirkung verboten werden, da hier ausreichend Alternativen vorhanden sind (Gärtnern mit torffreier Erde). Im gewerblichen Bereich soll das Verbot nach drei Jahren in Kraft treten. Damit bleibt dem Erwerbsgartenbau ausreichend Zeit zur Umstellung. Ausnahmen vom Verbot des Torfeinsatzes betreffen den medizinischen Bereich und den industriellen Bereich zur Herstellung von Spezialfiltern.
     
  7. Renaturierung der Moore beschleunigen: Die Bayerische Staatsregierung hat in ihrem Klimaprogramm Bayern 2020 (KLIP 2020) dem Erhalt intakter Moore als Kohlenstoffsenken einen wichtigen Platz eingeräumt. Vorrangig sollen 50 bayerische Moore renaturiert und eine klimafreundliche landwirtschaftliche Nutzung von Niedermoorstandorten beziehungsweise ihre Rückumwandlung in wiedervernässtes Grünland gefördert werden. Dazu stellt der Freistaat Gelder zur Verfügung, die auch der BUND Naturschutz nutzt, um Moorschutzprojekte  durchzuführen. Leider geht die Renaturierung – vor allem in den Niedermooren – viel zu langsam voran. Die „Klimagelder“ des Freistaates Bayern zur Moorrenaturierung sind zwar ein wichtiger Schritt. Aber sie müssen dauerhaft erhalten und aufgestockt werden.
     
  8. Verstärkte Umsetzung des bayerischen Moorentwicklungskonzeptes mit einer ausreichenden finanziellen Ausstattung.
     
  9. Naturschutzverbände müssen bei der Moorrenaturierung (staatliche Aufgabe) stärker finanziell unterstützt werden und Eigentümer stärkere Anreize für Moorschutz erhalten. Am Beispiel der Moore im Landkreis Weilheim-Schongau hat der BN errechnet, dass mindestens fünf Millionen Euro nötig wären, um allein die etwa 2.650 Hektar Hoch- und Zwischenmoore dort zu renaturieren. Mit entsprechender staatlicher/europäischer Kofinanzierung wäre der Aufwand landkreisweit mit etwa 2,5 Millionen Euro zu veranschlagen.
     
  10. Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung auf allen Moorstandorten: Auf allen Moorflächen muss die landwirtschaftliche Nutzung so extensiviert werden, dass der Moorkörper erhalten und wieder aufgebaut wird und die moortypischen Arten wieder ausreichend Lebensraum finden. Die staatlichen landwirtschaftlichen Förderprogramme sowohl Bayerns als auch der EU sind so anzupassen, dass nur noch eine klima-, wasser- und naturschonende Nutzung gefördert wird (Ökologisierung der EU-Agrarpolitk, eigener EU-Naturschutzfonds).
     
  11. Vereinfachung von Genehmigungsverfahren und Projektbedingungen für Moorschutzprojekte, wenn deren ökologischer Nutzen belegt ist. Abbau bürokratischer Hürden bei der Moorrenaturierung: Die Abwicklung von Landschaftspflegemaßnahmen und anderen staatlichen Förderprogrammen sowie auch Genehmigungsverfahren wurde in den letzten Jahren so stark verkompliziert, dass die Antragstellung und Abrechnung für Ehrenamtliche kaum mehr mit vertretbarem Aufwand zu leisten ist.
     
  12. Reduzierung der Nährstoffeinträge durch Industrie, Verkehr und Landwirtschaft sowie ein wirksamer Klimaschutz.