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Baumschutz auf Baustellen: Bäume schützen und Schäden vermeiden

Baumaßnahmen können Bäume stark schädigen – vor allem ihren empfindlichen Wurzelbereich. Bodenverdichtung, Erdarbeiten und Baustellenverkehr sind potenzielle Gefahren für die Gesundheit und Widerstandskraft eines Baumes. Oft zeigen sich die Folgen allerdings erst Jahre später. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Baumschutz auf Baustellen funktioniert und was Bürger*innen dafür tun können.

Warum ist Baumschutz auf Baustellen wichtig?

Baustellen können Bäume dauerhaft schädigen, zum Beispiel indem der Boden rund um den Baum befahren, aufgegraben oder als Lagerstätte genutzt wird. Auch direkte Verletzungen von Wurzeln oder Rinde setzen dem Baum zu. Die Folgen werden oft erst Jahre später sichtbar. 

Wann beginnt guter Baumschutz?

Baumschutz beginnt bei der Planung. Baustellenzufahrten, Leitungen, Arbeits- und Lagerflächen sollten so angeordnet werden, dass man Eingriffe in den Wurzelbereich vermeidet oder möglichst reduziert. Den Wurzelbereich sollte man vor Baubeginn mit einem Schutzzaun sichern.

Welcher Bereich muss geschützt werden?

Es gilt, den gesamten Bereich unter der Baumkrone plus Sicherheitsabstand zu schützen. Der geschützte Bereich sollte nicht befahren oder als Lagerfläche genutzt werden.

Was gilt bei Erdarbeiten im Wurzelbereich?

Eingriffe in den Wurzelbereich sollte man grundsätzlich vermeiden. Sind sie unvermeidbar, gilt es, sie möglichst wurzelschonend und fachlich begleitet vorzunehmen. Freigelegte Wurzeln sind vor Austrocknung, Frost und Beschädigungen zu schützen.

Wie wird Baumschutz kontrolliert?

Es ist wichtig, Baumschutzmaßnahmen verbindlich festzulegen und während der gesamten Bauzeit zu kontrollieren. Nach erheblichen Eingriffen ist eine Nachkontrolle nach ein bis drei Vegetationsperioden vorgesehen.

Was können Bürger*innen tun?

Bei Baustellen mit Bäumen können Bürgerinnen und Bürger darauf achten, ob der Bereich um den Baum befahren oder aufgegraben wird, ob freigelegte Wurzeln oder Schäden am Baum zu sehen sind. Ist der Baum gefährdet oder bereits geschädigt, sollte man die zuständige Stelle informieren.

Was können Bürgerinnen und Bürger tun?

Viele Schäden an Bäumen entstehen durch alltägliche Baustellenabläufe. Gleichzeitig werden die Folgen von Wurzelverletzungen, Bodenverdichtungen oder anderen Beeinträchtigungen häufig erst Jahre später sichtbar.

Beobachten Sie deshalb aufmerksam, was mit Bäumen im Bereich einer Baustelle geschieht. Damit können Sie dazu beitragen, mögliche Probleme frühzeitig sichtbar zu machen und zu vermeiden oder zu stoppen. 

Worauf kann man achten?

Besonders aufmerksam sollte man sein, wenn

  • ein Baum im Bereich einer Baustelle steht,
  • der Bereich unterhalb der Baumkrone als Baustellenfläche genutzt wird,
  • Baustellenfahrzeuge oder Baumaschinen im Wurzelbereich fahren,
  • Material, Container oder andere Baustelleneinrichtungen im Wurzelbereich stehen,
  • Erdarbeiten oder Aufgrabungen in der Nähe eines Baumes stattfinden,
  • Wurzeln freigelegt oder beschädigt werden,
  • Stamm oder Krone durch Bauarbeiten gefährdet oder beschädigt werden,
  • der Schutzzaun um einen Baum entfernt oder verändert wurde,
  • Baustoffe oder andere Stoffe in den Wurzelbereich gelangen oder
  • sich die Wasserversorgung des Baumes während einer längeren Baumaßnahme erkennbar verändert.

Nicht jede Beobachtung lässt sich von außen fachlich oder rechtlich beurteilen. Eine auffällige Situation kann aber Anlass sein, die zuständige Stelle darauf aufmerksam zu machen.

Beobachtungen möglichst konkret festhalten

Wenn Sie eine mögliche Gefährdung oder Beschädigung eines Baumes feststellen, können möglichst konkrete Angaben dabei helfen, die Situation zu überprüfen.

Sinnvoll sind insbesondere Angaben zu

  • dem Standort des Baumes,
  • der Baustelle beziehungsweise dem Bauvorhaben,
  • der Art der beobachteten Arbeiten,
  • der möglichen Beeinträchtigung des Baumes und
  • dem Zeitpunkt der Beobachtung.

Fotos können eine solche Meldung ergänzen und die Situation nachvollziehbarer machen.

Die zuständige Stelle frühzeitig informieren

Informieren Sie bei einer möglichen Gefährdung eines Baumes die zuständige Stelle Ihrer Kommune:

  • Befindet sich die Baustelle auf einer öffentlichen Fläche wie einem Park oder an einer Straße, wenden Sie sich bitte an das Gartenamt/Grünflächenamt. Es kümmert sich um den Schutz des städtischen Baumbestandes.
  • Liegt die Baustelle auf privatem Grund, informieren Sie die Untere Naturschutzbehörde bzw. das Umweltamt. Es überwacht die Einhaltung ortsüblicher Baumschutzsatzungen oder geschützter Landschaftsbestandteile auch auf privatem Grund.
  • Befindet sich der Bau noch in Planung, ist das Bauamt der richtige Ansprechpartner. Es prüft, ob Pläne den Baumbestand berücksichtigen, und kontrolliert die Einhaltung baubegleitender Schutzauflagen.

Bei akuter Gefährdung frühzeitig reagieren: Wenn ein Baum durch laufende Bauarbeiten unmittelbar gefährdet oder beschädigt wird, sollte die zuständige Stelle möglichst frühzeitig informiert werden. Eine schnelle Information kann dazu beitragen, dass die Situation überprüft und erforderliche Maßnahmen eingeleitet werden.


Musterantrag an die örtliche Verwaltung

Sie möchten sich in Ihrer Stadt oder Gemeinde für einen besseren Schutz von Bäumen auf Baustellen einsetzen? Unser Musterantrag zeigt, welche Maßnahmen Kommunen ergreifen können, um den Baumerhalt bereits bei der Planung zu berücksichtigen und während der Bauarbeiten sicherzustellen.

Sachinformationen zum Baumschutz auf Baustellen

Der wichtigste Grundsatz lautet, Bäume bei Baumaßnahmen von Anfang an zu schützen. Ein vorhandener, ausgewachsener Baum ist durch eine spätere Ersatzpflanzung nicht kurzfristig zu ersetzen. Sein Erhalt sollte deshalb bei jeder Baumaßnahme eine zentrale Rolle spielen.

Der Schutz vorhandener Bäume sollte bereits in der Vorplanung einer Baumaßnahme berücksichtigt werden. Zunächst ist zu prüfen, ob vorhandene Bäume von den geplanten Arbeiten betroffen sind.

Bauabläufe, Leitungsführungen, Arbeitsräume, Baustellenzufahrten und Baustelleneinrichtungen sind so zu planen, dass man Eingriffe in den Wurzelbereich vermeidet oder auf das unvermeidbare Maß reduziert.

Dabei gilt es, baumschonende Alternativen zu prüfen. Dazu gehören insbesondere grabenlose Bauverfahren und andere baumschonende Bauweisen.

Vor Beginn der Arbeiten sollte man außerdem der Zustand der betroffenen Bäume und des Wurzelumfeldes einschließlich vorhandener Vorschäden dokumentieren.

Auch spätere Nachpflanzungen sollten bei der Planung berücksichtigt werden: Baumaßnahmen dürfen eine spätere Nachpflanzung in bestehenden Baumreihen oder Alleen nicht dauerhaft verhindern.

Der Wurzelbereich ist besonders empfindlich. Grundsätzlich umfasst der zu schützende Bereich mindestens die Fläche unterhalb der Baumkrone zuzüglich eines angemessenen Sicherheitsabstands. Je nach örtlichen Gegebenheiten, Baumart, Alter oder Empfindlichkeit des Baumes kann ein größerer Schutzbereich erforderlich sein.

Vor Beginn der Bauarbeiten sollte der Wurzelbereich durch einen standfesten Schutzzaun gesichert werden. Das soll verhindern, dass der Bereich befahren, als Lagerfläche genutzt oder anderweitig geschädigt wird.

Den Schutzzaun darf man während der Bauphase nicht eigenmächtig verändern oder entfernen. Er sollte erst nach Abschluss der Arbeiten beziehungsweise nach Wegfall der Gefährdung für den Baum zurückgebaut werden.

Eingriffe in den Wurzelbereich sind grundsätzlich zu vermeidenn. Dazu gehören insbesondere:

  • Bodenabtrag,
  • Bodenauftrag,
  • Aufgrabungen,
  • Leitungsverlegungen und
  • sonstige Erdarbeiten.

Auch dauerhafte Aufschüttungen oder Abgrabungen können die Standortbedingungen sowie den Luft- und Wasserhaushalt im Wurzelraum beeinträchtigen.

Sind Eingriffe unvermeidbar, sollten sie möglichst wurzelschonend und unter fachlicher Begleitung ausgeführt werden, beispielsweise mit Handschachtung oder dem Einsatz von Saugbaggern.

Auch bei grabenlosen Bauverfahren ist auf den Wurzelbereich Rücksicht zu nehmen. Kopflöcher für den grabenlosen Vortrieb sollten grundsätzlich außerhalb des Wurzelbereichs angelegt werden.

Unvermeidbare Wurzelverluste sollte man auf das notwendige Maß beschränken. Erforderliche Schnitte sind fachgerecht und glatt auszuführen. Gegebenenfalls sind geeignete Nachsorgemaßnahmen erforderlich.

Werden bei Bauarbeiten Wurzeln freigelegt, müssen sie unverzüglich geschützt werden.

Freigelegte Wurzeln muss man mit geeignetem feuchthaltendem Material, beispielsweise Jutegewebe oder geeigneten Abdeckmaterialien, abdecken und vor Austrocknung, Frost und mechanischen Beschädigungen schützen.

Wurzelverletzungen sollten auf das unvermeidbare Maß beschränkt und fachgerecht behandelt werden.

Wurzeln mit einem Durchmesser von mehr als 2 cm, die nicht glatt getrennt wurden, sind fachgerecht nachzuschneiden. Schnittflächen sind mit geeignetem scharfem Werkzeug glatt herzustellen.

Bei länger offenstehenden Baugruben ist zum Schutz freigelegter Wurzeln ein Wurzelvorhang herzustellen.

Nicht nur die Wurzeln, sondern auch Stamm und Krone können durch Bauarbeiten beschädigt werden.

Sind Arbeiten im Nahbereich eines Baumes unvermeidbar, sind Stamm und Krone durch geeignete Schutzmaßnahmen vor mechanischen Beschädigungen zu schützen.

Baustellenverkehr, Baustelleneinrichtungsflächen, Lagerflächen, Containerstandorte, Baustraßen und Kranstandorte sollten bereits bei der Planung unter Berücksichtigung des Baumerhalts festgelegt werden.

Während der Bauausführung sollte man diese Bereiche so organisieren, dass Bodenverdichtungen und sonstige schädigende Einwirkungen im Wurzelbereich vermieden werden.

Ist eine Befahrung des Wurzelbereichs ausnahmsweise unvermeidbar, darf das nur mit geeigneten Lastverteilungssystemen wie Wurzelbrücken, druckverteilende Fahrplatten oder gleichwertige Schutzkonstruktionen geschehen.

Bei längeren Bauzeiten, Trockenperioden, Grundwasserabsenkungen oder anderen Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts sollte man den Zustand der betroffenen Bäume und den Wasserhaushalt im Wurzelbereich regelmäßig überprüfen. Falls nötig, ist eine eine ausreichende Bewässerung sicherzustellen.

Ob eine Bewässerung nötig ist und wie sie zu durchzuführen ist, sollte eine baumfachliche Baubegleitung oder eine fachlich qualifizierte Person beurteilen und dokumentieren.

Baumschutz darf nicht nur allgemein angekündigt werden. Die erforderlichen Maßnahmen sollten bereits in Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen sowie in erforderlichen Aufgrabungsgenehmigungen konkret und verbindlich festgelegt werden.

Die Maßnahmen sollten eindeutig und nachvollziehbar beschrieben sein, damit die ausführenden Unternehmen sie ordnungsgemäß umsetzen und die zuständigen Stellen ihre Einhaltung überprüfen können.

Bei Baumaßnahmen mit möglicher Beeinträchtigung von Bäumen sollte vor Beginn der Arbeiten außerdem ein Baumschutzplan als Bestandteil des Baustelleneinrichtungsplans vorliegen.

Dieser sollte insbesondere darstellen:

  • die Wurzelbereiche der betroffenen Bäume,
  • die erforderlichen Schutzeinrichtungen,
  • Baustelleneinrichtungen,
  • Lagerflächen,
  • Baustraßen,
  • Leitungsgräben,
  • Arbeitsbereiche und
  • die vorgesehenen Schutzmaßnahmen.

Wenn Eingriffe in den Wurzelbereich oder andere unvermeidbare Konflikte zwischen Bauvorhaben und Baumerhalt bestehen, sollte eine baumfachliche Baubegleitung eingesetzt werden.

Sie kann bereits in die Ausführungsplanung einbezogen werden und die Planung und Bauausführung begleiten. Zu ihren Aufgaben können die fachliche Abstimmung der erforderlichen Baumschutzmaßnahmen, die Überwachung ihrer Umsetzung und die Dokumentation wesentlicher Feststellungen gehören.

Die baumfachliche Baubegleitung sollte durch fachlich qualifiziertes Personal erfolgen und im Auftrag des Bauherrn befugt sein, die Einhaltung der festgelegten Baumschutzmaßnahmen gegenüber den ausführenden Unternehmen durchzusetzen.

Auch Verunreinigungen können Bäume schädigen. Einträge von Zementwasser, Mörtel, Farben, Kraftstoffen, Ölen, Chemikalien und anderen baumschädlichen Stoffen in den Wurzelbereich sind zu verhindern.

Baustoffe, Maschinen und Arbeitsabläufe sollten deshalb so organisiert werden, dass solche Verunreinigungen vermieden werden.

Baumschutzmaßnahmen müssen nicht nur eingerichtet, sondern auch kontrolliert werden.

Die zuständige Stelle sollte unter Einbindung der baumfachlichen Baubegleitung sicherstellen, dass die vorgesehenen Schutzmaßnahmen ordnungsgemäß eingerichtet wurden.

Während der gesamten Bauzeit sollte gilt es, die Einhaltung der Baumschutzmaßnahmen regelmäßig zu kontrollieren, nachvollziehbar zu dokumentieren und der zuständigen Stelle vorzulegen.

Festgestellte Abweichungen oder Verstöße sollten unverzüglich beseitigt werden.

Auch beim Rückbau einer Baustelle ist der Baum zu schützen. Verletzungen des Baumes und seines Wurzelbereichs sind dabei zu vermeiden.

Schutzeinrichtungen sollten erst entfernt werden, wenn keine Gefährdung des Baumes durch die Baumaßnahme mehr besteht.

Nach Abschluss der Arbeiten sollte der Baumstandort fachgerecht wiederhergestellt und bei Bedarf verbessert werden.

Mögliche Maßnahmen sind unter anderem:

  • Bodenverbesserungen,
  • geeignete, standortgerechte und qualitätsgesicherte Baumsubstrate,
  • ausreichende Bewässerung,
  • die Vergrößerung von Baumscheiben,
  • die Entsiegelung bislang befestigter Flächen im Wurzelbereich,
  • die Verbesserung des durchwurzelbaren Bodenraums,
  • eine bessere Versickerung und Speicherung von Niederschlagswasser sowie
  • eine standortgerechte Bepflanzung von Baumscheiben.

Bei geeigneten Baumaßnahmen sollte geprüft werden, ob bestehende Baumstandorte gleichzeitig verbessert und klimaangepasst weiterentwickelt werden können.

Die Folgen einer Baumaßnahme können erst mit zeitlicher Verzögerung sichtbar werden. Deshalb sollte nach Abschluss der Arbeiten eine fachliche Nachkontrolle der betroffenen Bäume durchgeführt und dokumentiert werden.

Bei erheblichen Eingriffen sollte zusätzlich eine erneute Kontrolle nach ein bis drei Vegetationsperioden erfolgen.

Dabei sind insbesondere die Vitalität, die Kronenentwicklung sowie der Zustand von Stamm und Wurzelbereich und mögliche Folgeschäden infolge der Baumaßnahme zu beurteilen.

Erforderliche Nachsorgemaßnahmen sollten unverzüglich veranlasst und umgesetzt werden.

Die Informationen orientieren sich an den anerkannten Regeln der Technik sowie an einschlägigen fachlichen Regelwerken zum Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen. Das sind insbesondere:

  • DIN 18920: „Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“
  • R SBB: Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen
  • BaumBB
  • Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen
  • ZTV-Baumpflege: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL)