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BN UND BI KÄMPFEN FÜR DEN ERHALT DES IDYLLISCHEN KREBSBACHTALES UND GEGEN FLÄCHENFRASS IM UNTERALLGÄU

Am Dienstag und Mittwoch, den 28. und 29. April verhandelt das Verwaltungsgericht (VG) Augsburg eine Klage des BUND Naturschutz (BN) und mehrerer Privatpersonen über die Umgehung Holzgünz im Landkreis Unterallgäu.

24.04.2015

Ein Staatsstraßenneubau von der Autobahnanschlussstelle Holzgünz an der A96 an die Staatsstraße 2020 bei Rummeltshausen soll einen direkten Anschluss der nördlich gelegenen Gemeinden an die A96 und die Erschließung von ca. 70 ha neue Gewerbegebiete ermöglichen.

Auf der Strecke bleiben würde auch das ökologisch wertvolle Krebsbachtal, welches durch den Straßenneubau massiv beeinträchtigt würde.

Der BUND Naturschutz (BN) klagt zusammen mit der „Bürgerinitiative Krebsbachtal“ gegen das Projekt. „Obwohl eine naturverträgliche und viel kostengünstigere Alternativtrasse vorliegt, will das Straßenbauamt Kempten mit der Brechstange die aktuelle Planungsvariante durchdrücken“, so Helmut Scharpf, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Memmingen-Unterallgäu. „Stark beeinträchtigt wären nicht nur das Naherholungsgebiet Krebsbachtal, sondern auch Feldlerchen, Fledermäuse und Bachmuscheln.“

„Die Belange der Bürgerinninnen und Bürger aus Rummeltshausen und Günz wurden besonders was die zusätzliche Lärmbelastung angeht nicht beachtet“, so Regina Böckler, Sprecherin der Bürgerinitiative Krebsbachtal. „Deswegen sprechen wir uns für eine bürgerverträgliche, kostengünstige und umweltfreundliche Variante entlang der A96 aus.“

Der BUND Naturschutz und die Bürgerinitiative Krebsbachtal sehen u.a. folgende Fehler im Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Schwaben, den das Gericht jetzt überprüfen muss:

  • Erhebliche Beeinträchtigung für geschützte Arten
    Insbesondere Feldlerchen und Fledermäuse werden durch das Bauvorhaben massiv beeinträchtigt. Die Eingriffe können nach den derzeitigen Planungen nicht ausgeglichen werden.

  • Ziel „Flächenverbrauch reduzieren“ wurde nicht beachtet
    Ziel der Bundesregierung ist es, den Flächenverbrauch von heute 18 ha pro Tag in Bayern bis 2020 auf unter 6 ha pro Tag zu reduzieren. Der Landkreis Unterallgäu liegt bis heute weit über dem bayerischen Durchschnitt im Flächenverbrauch. Diese Zielvorgaben wurden in der aktuellen Planung missachtet. Anstatt der flächensparsamen Variante entlang der Autobahn den Vorzug zu geben, wurde eine extrem flächenintensive Variante gewählt. Mit dem Straßenneubau sollen zusätzlich 70 ha neue Gewerbegebiete erschlossen werden. Die Gemeinde Holzgünz nimmt mit einem Zuwachs der Siedlungs- und Verkehrsflächen zwischen 2000-2012 um 43% einen negativen Spitzenplatz in Bayern ein. Der bayerische Durchschnitt lag in diesem Zeitraum bei 10,6%.

  • Das Verkehrsaufkommen rechtfertigt keinen Straßenneubau
    Das heutige und auch das künftig prognostizierte Verkehrsaufkommen im Planungsgebiet ist viel zu gering, um einen Straßenneubau zu rechtfertigen. Die Prognosen sind äußerst einseitig zu Gunsten des Straßenbauwunsches gerechnet worden.

  • Die prognostizierte Entlastungswirkung der Ortsdurchfahrt Holzgünz ist unrealistisch
    Die in der Verkehrsuntersuchung gemachten Aussagen zur Entlastung von Holzgünz sind nicht haltbar.

  • Hohe Belastung für Günz und Rummeltshausen ist nicht entsprechend berücksichtigt
    Durch den Straßenneubau wird die Verkehrsbelastung von Günz und Rummeltshausen stark ansteigen. Diese Belange wurden in der Abwägung nicht ausreichend berücksichtigt.

  • Es wurde nicht die wirtschaftlichste Variante gewählt
    Die vom BUND Naturschutz favorisierte Variante entlang der Autobahn hat mit Abstand das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis. Trotzdem hat sich das Straßenbauamt für eine Variante entschieden, die um den Faktor 3,6 teurer ist als die vom BN bevorzugte Variante, deren Nutzen aber nur um den Faktor 2,7 höher liegt. Der BN zweifelt diese Nutzenberechnung zudem noch massiv an.


Fazit:

„Es ist an der Zeit, dass die bayerische Staatsregierung beim Straßenbau von den Maximalvarianten Abstand nimmt, und umweltschonenden und kostensparenden Varianten den Vorzug gibt“, so Thomas Frey, BN-Regionalreferent für Schwaben und Geschäftsführer des BN-Landesarbeitskreises Verkehr.

„Wir sollten mit unseren Natur- und Kulturgütern wertschätzend umgehen, damit auch unsere Kinder noch etwas davon haben“, so Gerald Jütten, Co-Sprecher der Bürgerinitiative Krebsbachtal.

„Wir hoffen, dass wir mit der Klage das Krebsbachtal als wertvollen Naherholungsraum für die Bürger und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten können“, so Joachim Stiba, Vorsitzender der BN-Ortsgruppe Erkheim/Günztal.

Bürgerinitiative und BUND Naturschutz sind zuversichtlich, dass auch das Gericht unsere Einschätzung teilt.

Für Rückfragen:

Thomas Frey
Regionalreferent für Schwaben
Tel.: 089/548298-64; 0160-95501313
thomas.frey@bund-naturschutz.de

downloads:

PM_FA_11_15_Krebsbachtal.pdf