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Hände weg vom Alpenplan !

Protestaktion der Alpin- und Umweltverbände vor der Staatskanzlei

06.10.2015

Das Zielabweichungsverfahren zum Skigebietszusammenschluss am Riedberger Horn droht zum Politikum zu werden. Im Oberallgäu am Riedberger Horn (Balderschwang-Grasgehren) laufen seit Herbst 2014 Planungen für neue Liftanlagen und Skipisten. Um den Neubau realisieren zu können, droht erstmals in der 43jährigen Geschichte des Alpenplans eine Verletzung der Schutzzone C. Der Weg dazu soll in einem Zielabweichungsverfahren geebnet werden. Die Zone C ist bislang dem naturnahen Tourismus vorbehalten und eine Tabuzone für Lifte und Pisten. Das Bayrische Umweltministerium hat sich klar gegen die Erschließung ausgesprochen. Nun droht die Umweltministerin auf Druck des Heimatministers Söder im bayerischen Kabinett überstimmt zu werden.

Der bayerische Alpenplan mit seiner Schutzzone C ist ein Vorzeigeprojekt für die Raumordnung im gesamten Alpenraum. In vielen Alpenländern würde man sich eine so klare rechtliche Lage wie in Deutschland wünschen. Seit dem Jahr 1972 gibt es den Alpenplan als Teil des Landesentwicklungsprogramms. Er wurde als vorbeugendes Konzept zur Verhinderung von Übererschließung, zur Sicherung des Naturraumes, zur Verminderung des Gefahrenpotenzials durch Lawinen und Erosion und zur Sicherung des Gebietes für die naturnahe Erholung aufgestellt. Er teilt die bayerischen Alpen in drei Zonen, wovon die Zone C die strikteste ist. 43 % der Bayerischen Alpen werden dieser Zone zugeordnet, in der neue Verkehrserschließungen unzulässig sind. Seit 1976 ist der Alpenplan als Bestandteil des Landesentwicklungsprogramms (LEP) ist für Behörden bindend, kann nicht umgangen werden und wirkt wie ein „internes Gesetz“. Der Alpenplan wurde noch nie seit 1972 geändert!

Auf Antrag der Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe läuft seit Beginn diesen Jahres ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren vom LEP, um eine Verbindungsbahn und Piste (Skischaukel) zwischen den beiden Skigebieten von Balderschwang und Grasgehren zu genehmigen und zu errichten. Nach Auffassung von CIPRA Deutschland und ihren Mitgliedsorganisationen ist eine Zielabweichung nicht möglich, da sämtliche Gesichtspunkte am Riedberger Horn seit vielen Jahren bekannt sind, so auch bei der letzten Novellierung des LEP vor zwei Jahren. Auch die Allgäuer Abgeordneten haben damals dem LEP und damit dem Alpenplan zugestimmt! Der Verordnungsgeber des Alpenplanes hat die nun in Diskussion stehenden Flächen bewusst der Zone C zugeordnet. Er hat damit ausdrücklich den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes und den Interessen von extensiven, nicht an Anlagen gebundenen Erholungsformen vor den Interessen eines anlagenorientierten Intensivtourismus Vorrang gegeben. Es liegt keine atypische Sondersituation vor, die zu einem mit dem LEP nicht gewollten Härtefall für die Gemeinden führt. Nur in einem solchen Fall könnte der Verordnungsgeber eine Änderung der Zonierung vornehmen. Zudem sprechen Gesichtspunkte des Artenschutzes wie auch der Alpenkonvention (Protokoll Bodenschutz) dagegen. Im Gebiet des Riedberger Horns leben die stark bedrohten Birkhühner. Die geplante Piste liegt im Bereich einer von Hangrutschen und Muren bedrohten Zone (Georisk-Kartierung des Landesamt für Umwelt). Das Bodenschutzprotokoll der Alpenkonvention hat ausdrücklich solch gefährdete Bereiche für neue Skipisten und Lifte ausgeschlossen. Auch Schutzwald müsste für Skilift und Piste gerodet werden, was dem Bayerischen Waldgesetz widerspricht und auch nicht in Einklang mit dem sogenannten Bergwaldbeschluss des Landtages zur bringen ist. Viele schlagkräftige Gründe sprechen gegen eine Skischaukel am Riedberger Horn. Eine Zielabweichung wäre ein Präzedenzfall, der zahlreiche Wünsche nach sich ziehen wird, so z.B. an der Zugspitze.

Vor wenigen Wochen hatte die Staatskanzlei den Verbänden gegenüber erklärt, sie könne sich nicht einmischen, da nach der Bayerischen Verfassung jeder Minister seinen Geschäftsbereich selbstständig und in eigener Verantwortung gegenüber dem Landtag führe. Dennoch verdichten sich in jüngster Zeit Hinweise und Informationen, wonach es innerhalb der nächsten Wochen trotz der eindringlichen Appelle (mehrere Schreiben an die Staatsminister Dr. Söder und Staatministerin Scharf sowie Ministerpräsident Seehofer, Pressemitteilungen) der Umwelt- und Naturschutzverbände einen Kabinettsbeschluss für die Umsetzung des Skiverbunds am Riedberger Horn im Rahmen des Zielabweichungsverfahren geben wird. Damit würde sich die bayerische Staatsregierung über eine für die Behörden bindende Richtlinie willkürlich hinwegsetzen!

Mit der Protestaktion vor der Bayerischen Staatskanzlei demonstrieren die bayerischen Umwelt- und Alpinverbände für den ungeschmälerten Fortbestand des Alpenplans und den Erhalt des Riedberger Horns als herrlichem Skitouren- und Wanderberg.


Gez. Erwin Rothgang
Präsident CIPRA Deutschland


Weitere Informationen:

• Stefan Witty, Geschäftsführer CIPRA Deutschland, Mobil 01522 / 954 28 95,

stefan.witty@cipra.org

• Richard Mergner, Landesbeauftragter des BUND Naturschutz, Tel. 09 11 / 8 18 78 25,

richard.mergner@bund-naturschutz.de

 

CIPRA Deutschland:

Die ALPENSCHUTZKOMMISSION CIPRA DEUTSCHLAND ist der deutsche Zweig der „Commission Internationale pour la PRotection des Alpes“, die in acht Alpenländern mit über 100 Organisationen vertreten ist. Die CIPRA DEUTSCHLAND ist ein gemeinnütziger Verein und bündelt die Kräfte von 11 Organisationen zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung des deutschen Alpenraums. Wir vertreten in Deutschland rund 1,5 Millionen Einzelmitglieder.

Mitgliedsorganisationen sind:

• Bayerische Bergwacht
• Bergwaldprojekt
• BUND Naturschutz in Bayern
• Deutscher Alpenverein
• Gesellschaft für ökologische Forschung
• Landesbund für Vogelschutz
• Mountain Wilderness Deutschland
• NaturFreunde Deutschlands
• Ökologischer Jagdverband
• Verband Deutscher Berg- und Skiführer
• Verein zum Schutz der Bergwelt

Download:

Riedberger Horn_Demo_Presseinfo_final.pdf